Ein Muster aus Eulen dient an dieser Stelle als Platzhalter.

Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I, Profilierung Europalehramt

Bildung muss divers gedacht werden, um den vielseitigen Herausforderungen der heutigen Schullandschaft gerecht zu werden. Deshalb greifen immer mehr Bildungsinstitutionen auf speziell ausgebildete Lehrkräfte zurück, die fremdsprachlichen Sachfachunterricht und interkulturelle Konzepte anbieten können. An unserer Hochschule bieten wir Ihnen mit der Profilierung Europalehramt (kurz EULA genannt) in den Zielsprachen Englisch oder Französisch die Möglichkeit, Lehrkompetenz im Umgang mit Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz zu erwerben.

Für diesen Studiengang ist zum Wintersemester 2024/25 keine Bewerbung für das erste Fachsemester möglich.

Das Europalehramt bildet ein Profil innerhalb des Lehramts für die Sekundarstufe I. Es wird im Bachelor in Form zweier Module im Umfang von 10 CP im Fachbereich "Bilinguales Lehren und Lernen/CLIL" studiert. Die spezifischen Lehrveranstaltungen und das verpflichtende Auslandssemester befähigen Sie zum Unterrichten eines Sachfachs in Englisch oder Französisch und zu Tätigkeiten in sprach- und kultursensiblen Kontexten.

Auf einen Blick
Bewerbungsfrist15. Juli
Zulassungnicht beschränkt
Studiendauer6 Semester inkl. Auslandsaufenthalt
Umfang180 CP
AbschlussBachelor of Arts
StudienbeginnWiSe
Infos zur Bewerbung

Berufliche Perspektiven

Mit dem Bachelor Europalehramt (B. A.) erwerben Sie einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Um als Lehrkraft an einer staatlichen Schule zu unterrichten, brauchen Sie allerdings einen Abschluss "Master of Education". Informieren Sie sich hierzu auf unserer Seite "Lehramt und Studienfächer".

Die besondere Qualifikation der Absolvent:innen des Europalehramts eröffnet Ihnen darüber hinaus besonders solche Tätigkeitsfelder, in denen sprachliche und kulturelle Vielfalt verhandelt wird.

  • Übergang in den lehramtsbefähigenden Masterstudiengang Europalehramt (Master of Education)
  • Einstieg in Masterstudiengänge ohne Lehramtsbezug
  • Einstieg in pädagogische Berufsfelder
  • Tätigkeiten in kulturellen Einrichtungen und Organisationen mit internationalem Profil

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg veröffentlicht regelmäßig ein Merkblatt zu den Einstellungschancen für den öffentlichen Schuldienst.

Zulassungsvoraussetzungen

Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I, Profilierung Europalehramt

Studieninhalte

Fächerkombinationen

Neben den spezifischen Inhalten zum bilingualen Lehren und Lernen (BLL) bzw. zum Content and Language Integrated Learning (CLIL), sowie den Bildungswissenschaften studieren Sie ein Sachfach (Bilingualsachfach) und eine Fremdsprache. Dabei können Sie aus einer Vielzahl an Kombinationen aus Zielsprache (Fach 1) und Bilingualsachfach (Fach 2) wählen.

Studienbereiche

Das Studium im Umfang von 180 Credit Points (CP) ist modularisiert aufgebaut und in mehrere Studienbereiche gegliedert. Ein CP entspricht 30 Arbeitsstunden.

BLL/CLIL

Grundlagen des BLL/CLIL

10 CP
Bildungswissenschaften

 

Erziehungswissenschaft

Psychologie

Soziologie

Grundfragen der Bildung

Inklusive Bildung

34 CP
Fachwissenschaften /
Fachdidaktiken

Fach 1
Englisch oder Französisch

Fach 2
Bilingualsachfach

58 CP
 

62 CP

Schulpraktische StudienOrientierungspraktikum (3 Wochen)
Berufsfeldpraktikum (3 Wochen)
10 CP
AbschlussarbeitBachelorarbeit6 CP
Gesamt 

180 CP

Dokumente und Rechtsgrundlagen

Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I, Profilierung Europalehramt

Auslandsaufenthalt

Der verpflichtende Auslandsaufenthalt ist ein zentraler Bestandteil der Ausbildung im Europalehramt. Er

  • führt zur Erweiterung und Festigung sprachlicher Kompetenzen
  • eröffnet kulturelle Lernmöglichkeiten
  • erweitert die fachsprachliche Kompetenz in der Fremdsprache.

 

Es gibt drei Möglichkeiten, den Auslandsaufenthalt zu absolvieren:

  1. als Hochschulstudium
  2. als Schulpraktikum
  3. innerhalb einer Sachfachnahen Institution

 

Dauer und Umfang des Auslandssemesters:

  • Bei Praktika und im Arbeitsverhältnis im Ausland: 20 Wochen im ortsüblichen Vollzeitmodus.
  • Beim Studium an einer Hochschule im Ausland: 20 CP.

EULA-Auslandsaufenthalte sind in einem Land durchzuführen, in dem die studierte Zielsprache sowohl die offizielle Landessprache- als auch die Arbeitssprache ist.

Aufenthalte, bei denen Englisch bzw. Französisch zwar die Arbeitssprache, nicht aber die offizielle Landesprache ist, ist zwischen zwei Fällen zu unterscheiden:

Fall 1: Aufenthalte (Studium/Praktikum) an Einrichtungen, mit denen eine feste Kooperation mit der PH Karlsruhe besteht:

Aufgrund der bestehenden Kooperation sowie dem von der PH Karlsruhe durchgeführten Vergabeverfahrens dieser Plätze ist sichergestellt, dass die inhaltlichen Kompetenzziele des EULA-Auslandssemesters auch bei Aufenthalten an Partnereinrichtungen  erreicht werden, in denen die Zielsprache zwar Arbeitssprache, nicht jedoch Landessprache ist. Solche Aufenthalte werden somit als EULA-Auslandsaufenthalte anerkannt.

Fall 2: Aufenthalte (Studium/Praktikum), die nicht an einer Partnereinrichtung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe stattfinden:
Praktika bzw. Studienaufenthalte außerhalb der bestehenden Partnerschaften der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe in Ländern, in denen die studierte Zielsprache nicht die Landessprache ist, können nur in Ausnahmefällen mit vorheriger Genehmigung der EULA-Studiengangsleitung als EULA-Auslandssemester anerkannt werden.

Bei der Entscheidung über Ausnahmen werden die folgenden 4 Kriterien zugrunde gelegt:

  1. Die Arbeitssprache des Studiums bzw. Praktikums ist die studierte Zielsprache.
  2. Die Studentin bzw. der Student verfügt bereits über sehr gute Sprachkenntnisse der Zielsprache, so dass trotz der fehlenden vollständigen Sprachimmersion die Kompetenzziele des EULA-Auslandssemester erreicht werden können.
  3. Aufgrund vorheriger substanzieller Auslandserfahrung in einem Zielspracheland sind bereits umfassende kulturelle Erfahrungen in einem Kulturkreis der Zielsprache vorhanden.
  4. Die Studentin  bzw. der Student erfüllt die oben genannten Bedingungen und kann den Mehrwert des geplanten Aufenthaltes in einem Nicht-Zielsprache-Land schlüssig darlegen.

Teilnahme an digitalen Lehrveranstaltungen in Karlsruhe während des EULA-Auslandsaufenthaltes 
Während des Auslandssemesters ist die Teilnahme an digitalen Lehrveranstaltungen in Karlsruhe dann möglich, wenn kein Urlaubssemester beantragt wurde. Im Vorfeld ist die Zustimmung der entsprechenden Lehrperson einzuholen, dabei ist explizit auch zu klären, ob und wie die Prüfunganforderungen/Leistungsnachweise zur Lehrveranstaltung vom Ausland aus erfüllt werden können. 

Bei der Organisation des Auslandsaufenthaltes hilft das International Office unserer Hochschule weiter. Alle wichtigen Informationen zu Bewerbungen, Partnerhochschulen, Stipendien, Anrechnungsmöglichkeiten, etc. finden sich auf deren Webseiten.

Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I, Profilierung Europalehramt

FAQs

Nein, auch wenn der Name es suggerieren mag, bedeutet Europalehramt keine europaweite Lehrerlaubnis. Für das Lehramt in anderen Staaten gelten die dortigen Anforderungen.

Das Europalehramt gleicht in seinem äußeren Aufbau einem regulären Lehramtsstudium und befähigt zum Unterrichten in allen Bundesländern und allen Schulen der entsprechenden Schulstufe (Primar- oder Sekundarstufe I).

Der Beititel "Profilstudiengang" bedeutet im Fall Europalehramt, dass eine Spezialisierung im Bereich bilinguales Lehren und Lernen (BLL) stattfindet. Konkret: Von den 300 CP (Sek I) bzw. 240 CP (Primarstufe), die man während des Studiums erbringen muss, werden 20 CP in Seminaren und Projekten im BLL-Bereich erarbeitet. Außerdem gibt es ein verpflichtendes Auslandssemester für EULA-Studierende. Für die spätere Berufstätigkeit qualifizieren sich Europalehramtsstudierende damit für den fremdsprachlichen Sachfachunterricht, wie er an vielen Schulen in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern in Form von bilingualen Zügen oder bilingualen Modulen umgesetzt wird. Darüber hinaus erlangen sie methodisch-didaktische Kompetenzen im Umgang mit Mehrsprachigkeit im Unterricht. Damit ist das Europalehramt als Profilstudiengang also eine zusätzliche Qualifikation, die für die Lehrbefähigung keine Nachteile gegenüber einem regulären Lehramtsstudium bietet - sondern im Gegenteil besonders an Schulen mit bilingualem Unterricht ein Vorteil ist.

In Anbetracht des aktuellen und geplanten Ausbaus bilingualer Realschulen in Baden-Württemberg wird der Bedarf an qualifizierten Lehrkräften im Bereich BLL voraussichtlich weiter steigen. Das Europalehramt ist eine von wenigen Möglichkeiten, diese Qualifizierung zu erlangen. Besonders im Bereich der Sekundarstufe I ist das Europalehramt damit ein Vorteil bei der so genannten schulscharfen Bewerbung an Schulen mit bilingualem Zug.

Nein. Je nach inhaltlicher Passung gibt es Veranstaltungen, auch einzelne Seminare, die in der Zielsprache gehalten werden. Die Fachsprache in der Zielsprache wird jedoch vornehmlich während des Auslandsaufenthaltes erworben.

Die Regelstudienzeit des Europalehramtes entspricht der des regulären Lehramtes. Dennoch kann es durch den Auslandsaufenthalt in einigen Fällen zu Verzögerungen kommen, wenn im Ausland nicht die entsprechenden Kurse belegt werden können. Allerdings bemüht sich die PH Karlsruhe um die Anrechnung möglichst vieler Kurse. Durch die Erfahrungen mit etablierten Partnerhochschulen können die Chancen für eine Anrechnung durch die MitarbeiterInnen im International Office gut eingeschätzt werden.

Zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes gibt es zahlreiche Förderungsmöglichkeiten. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des International Offices.

Praktika in Schulen oder Betrieben im Ausland werden dann als EULA-Auslandspraktika anerkannt, wenn sie während Ihres Hochschulstudiums stattfinden und eine Dauer von mindestens 20 Wochen haben. Wir haben uns an der Hochschule darauf geeinigt, dass wir innerhalb dieser 20 Wochen 1 Woche Ferienzeiten anerkennen; daraus ergibt sich dann die Mindestdauer von 20 Wochen inklusive einer Woche Ferienzeiten (die Ferienwoche darf natürlich nicht vor oder nach Ihrem Praktikum liegen).

Nein. Wenn Praktika nicht an Schulen durchgeführt werden, so sind sie als Tätigkeiten/Beschäftigung in einer Sachfach nahen Institution/Organisation/Firma etc. definiert (Studierende im Fach Geschichte können also beispielsweise in einem Archiv arbeiten, nicht aber in der Küche einer Jugendherberge). Ziel der Praktika ist der Aufbau einer vertieften Literalität in Ihrem Bilingualsachfach, insbesondere auch im Kompetenzbereich der Fachsprache. Praktika in Kindergärten/Kleinkindeinrichtungen können nur im Ausnahmefall und bei Vorlage eines begründeten Antrages genehmigt werden (beispielsweise kann die Tätigkeit in einem Waldkindergarten, die auch konzeptionelle Arbeiten umfasst, beim Bilingualsachfach anerkannt werden).

Nein. In diesem Fall ist kein Sprachzertifikat erforderlich.
Es muss ebenfalls kein Sprachzertifikat vorgelegt werden, wenn das Abiturzeugnis den Hinweis enthält, dass die Fremdsprachenkenntnisse dem Niveau B2 (oder C1) gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entsprechen. Das Abiturzeugnis muss auf jeden Fall einen Verweis auf den GER enthalten, damit es ein Sprachzertifikat ersetzen kann und von unserer Hochschule anerkannt wird.

Selbstverständlich. Mit der Wahl von Englisch/Französisch als Hauptstudienfach erlangen Sie die "Fakultas" (Lehrberechtigung) für die Sprache. Mit dem Studium des Europalehramts erlangen Sie zusätzlich Kompetenzen im Bereich "Bilinguales Lehren und Lernen".

Im regulären Verlauf des Studiums ist das nicht möglich. Denn Sie benötigen ja neben der Zielsprache (Fach 1) ein sog. Bilingualsachfach (Fach 2), das Sie dann in der Fremdsprache unterrichten (z. B. Biologie oder Geschichte). Es spricht aber nichts dagegen, neben Französisch als Hauptfach noch Englisch als zusätzliches Fach zu studieren. Wenn man sehr fleißig ist, ist auch das innerhalb der Regelstudienzeit zu schaffen.

Nein. Es gibt keine Vor- oder Nachteile. Es wird nicht geprüft, wie "hoch" die Kompetenz ist - vorausgesetzt natürlich, es ist mindestens B2.

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Letzte Änderung: 18.04.2024
Für den Inhalt verantwortlich: rittersbacher@ph-karlsruhe.de
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