Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen oder Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl für die Technik als auch für den Inhalt (Lesbarkeit, Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). Wir sind darum bemüht, alle Webseiten unter "https://www.ph-karlsruhe.de" und alle angebotenen Webservices barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir realisieren unsere Website nach den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie in Einklang mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG).
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise konform.
Gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO) wurde unsere Website www.ph-karlsruhe.de durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg am 16. November 2021 überprüft. Es fand eine vereinfachte Prüfung statt, bei der folgende Seiten ausgewählt wurden:
https://www.ph-karlsruhe.de, https://www.ph-karlsruhe.de/suche,https://www.ph-karlsruhe.de/campus/anfahrt, https://www.ph-karlsruhe.de/benutzungshinweise, https://www.ph-karlsruhe.de/studieren/master/interkulturelle-bildung-migration-und-mehrsprachigkeit.
Das Prüfungsergebnis wurde uns am 15. Februar 2022 zugestellt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
- Viele Dokumente und PDF-Dateien, die auf der Website zum Herunterladen bereitgestellt werden sind nicht barrierefrei. Dies gilt insbesondere für PDF Dateien, die vor Oktober 2019 erstellt wurden. PDF-Dateien jüngeren Datums sind überwiegend barrierearm nach festgelegten Kriterien. Sie erfüllen damit nicht den PDF/UA-Standard. Dieser Kompromiss dient dazu, möglichst alle neuen PDF barrierearm zur Verüfung stellen zu können und wegen der knappen personellen Ressourcen nicht nur einzelne Dokumente auf gesetzliche oder technische Standards zu optimieren.
- Barrierefreie Beschreibungen für Bilder (Alternativtext) oder Filme (Transkription, Untertitel) sind derzeit teilweise noch nicht realisiert.
- Unsere Website verfügt derzeit noch nicht über Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung (nach §10 Absatz 2 L-BGG) ist oben Genanntes noch nicht umgesetzt. Wir sind bemüht, das baldmöglich zu verbessern und zu ergänzen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. April 2022 erstellt.
Sie wurde zuletzt überprüft am 17. Juli 2024.
4. Rückmeldung und Kontakt
dienstags bis donnerstags von 9:00 - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, per E-Mail an
webredaktion(at)ph-karlsruhe.de
Postalisch erreichen Sie uns unter folgender Adresse:
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Zentrale Webredaktion | Rektorat
Bismarckstraße 10
76133 Karlsruhe
5. Durchsetzungsverfahren
Falls wir nicht binnen der in §8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte beziehungsweise den Beauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte beziehungsweise den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in §14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und §15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebene Ombudsfunktion wenden. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.