Bewerben
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium bei uns. Damit Ihre Bewerbung möglichst reibungslos verläuft, erklären wir Ihnen im Folgenden, auf was Sie bei Ihrer Bewerbung achten sollten.
Da dieser Studiengang zulassungsfrei ist, erhalten Sie eine Zulassung für einen Studienplatz, sofern Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen und sich rechtzeitig bewerben und immatrikulieren. Es findet kein Auswahlverfahren statt.
Die Bewerbung findet online über unser E-Portal statt. Sie werden durch den gesamten Bewerbungsprozess geführt und laden währenddessen alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Am Ende geben Sie den Antrag online im E-Portal ab.
Bewerbungsfristen
Erstes Fachsemester
4. November - 30. November
Hochschulwechsel/Quereinstieg/Höheres Fachsemester:
4. November - 15. Januar
Dann bewerben Sie sich über Ihren Studierenden-Account im E-Portal. Da Sie bereits einen Zugang zu unserem Portal haben, können Sie sich nicht erneut als Bewerber:in registrieren.
Während des Bewerbungs- und Immatrikulationsprozesses erhalten Sie sowohl E-Mails zum Stand Ihrer Bewerbung aus dem E-Portal heraus als auch von uns, wenn sich bei der Bearbeitung Ihrer Anträge Fragen ergeben. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie eingehende E-Mails empfangen können.
Erstsemester
Diese Unterlagen benötigen Sie
Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal. Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, die folgenden Unterlagen hochzuladen
- Ihr Bachelorzeugnis und das Transcript of Records des vorangegangenen Lehramtsstudiums mit der Profilierung Europalehramt
(⇒ sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen: - eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen, inklusive der erreichten Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs) - Das Curriculum (Studienverlaufsplan) des studierten Bachelor-Lehramtsstudiums, aus dem hervorgeht, wie viele CPs in welchen Studienbereichen für diesen Studiengang vorgesehen sind.
- Den Nachweis, dass die Zielsprache (Englisch oder Französisch) auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen beherrscht wird
- Den Nachweis über das im Bachelorstudium absolvierte Auslandssemester
- Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
- Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller zuvor besuchten Hochschulen
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse
Häufige Fragen
Ja! Denn wenn Sie Unterlagen vergessen haben, vermerken wir das bei Ihrer Bewerbung im E-Portal und Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen noch fristgerecht nachzureichen. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig im E-Portal, ob bei Ihnen noch etwas fehlt.
Nachreichungen senden Sie bitte mit einer kurzen Information, um was es geht an nachreichung(at)ph-karlsruhe.de.
Nein, es kann auch ein "gleichwertiger Abschluss " sein. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird im Rahmen Ihrer Bewerbung bei uns im Haus von der Zulassungskommission geprüft.
Das müssen Sie mit Ihrem Abschluss mitbringen:
- Bilinguales Lehren und Lernen: 5 CP
- Fremdsprache: 45 CP
- Bilinguales Sachfach: 45 CP, davon mindestens 9 CP Fachdidaktiken
- Bildungswissenschaften: 8 CP
- Schulpraktische Studien: 4 CP
- Einen Auslandsaufenthalt im Umfang von einem Semester
- Kennntisse auf dem Niveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) in der Zielsprache
- Absolviertes Eignungsabklärungsverfahren
Das Sprachniveau C1 des Europäischen Referenzrahmens kann nachgewiesen werden durch:
- Das Bachelorzeugnis eines Lehramtsstudiengangs mit der Profilierung Europalehramt
- anerkannte Sprachtests
- Wenn die Muttersprache der Bewerberin/des Bewerbenden die Zielsprache ist, entfällt der Sprachnachweis
Sprachtests für die Zielsprache Englisch
- TOEFL iBT: ab 95 Punkten
- IELTS: ab 7,0
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) Grade C
Sprachtests für die Zielsprache Französisch
- Institut Français - DALF C1
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sollten alle Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen. Das ist aber leider nicht immer möglich. Damit Sie besser einschätzen können, welche Auswirkungen das auf Ihre Bewerbung um einen Studienplatz hat, haben wir Ihnen hier die Konsequenzen aufgführt.
Mögliche Konsequenzen:
- Ausschluss vom Bewerbungsverfahren
Das bedeutet, wenn diese Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch fehlen, werden Sie vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen
- Bedingte Zulassung:
Sie sind zum Studiengang zugelassen, müssen aber bis zum gegebenen Zeitpunkt die fehlenden Unterlagen nachreichen. Falls die Unterlagen zu spät nachgereicht werden, verlieren Sie den Studienplatz.
Immatrikulationshindernis
Sie müssen die fehlenden Unterlagen bis spätestens zum Ende der Immatrikulationsfrist bei uns im Haus einreichen. Sonst verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium nicht beginnen. (Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.)
Fehlende Unterlagen | Auswirkung | Kann nach- gereicht werden bis |
---|---|---|
Zeugnis und Transcript of Records des Bachelorabschlusses bzw. der aktuellen Leistungsübersicht (inklusive Durchschnittsnote und bereits erreichter CP), falls der Abschluss noch nicht vorliegt. | Ausschluss vom Bewerbungsverfahren | Vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Das Curriculum (Studienplan, Studienablaufplan, Studienverlaufsplan) | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Die DSH-Sprachprüfung | Bedingte Zulassung | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
Nachweis eines Auslandsaufenthalts im Umfang von einem Semester | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Der ausgefüllte Auskunftsbogen für die Befreiung von
| !! Muss von allen Studierenden, die weder aus der Europäischen Union (EU)noch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kommen, eingereicht werden | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
* Falls Ihr Herkunftsland nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, müssen Sie den Auskunftsbogen einreichen. Wir sind verpflichtet, in jedem Fall zu prüfen, ob bei Ihnen Gründe für eine Befreiung von den Studiengebühren gegeben sind oder nicht.
Ja! Die Abgabe des Bewerbungsantrags läuft vollständig online ab. In dem Moment, in dem Sie den Antrag im E-Portal "abgeben", geht er automatisch elektronisch bei uns ein.
Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal oberhalb der Übersicht über Ihre Bewerbung(en).
Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln. Oder vom Handy auf ein Notebook beziehungsweise Rechner:
Bitte probieren Sie es zunächst mit diesen Browsern:
- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox
Sollte das nicht helfen oder Sie Ihr Passwort vergessen haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist!
Am Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie im E-Portal einen Bescheid als PDF. Es gibt 2 mögliche Bescheidarten:
- Zulassungsbescheid: Wir bieten Ihnen einen Studienplatz an. Sie müssen sich anschließend noch bei uns immatrikulieren, um ihn anzunehmen. Nur wenn Sie immatrikuliert sind, können Sie im kommenden Semester Ihr Studium bei uns beginnen.
- Ausschlussbescheid: Sie haben Ihre Bewerbung zu spät abgegeben oder aber sie war inhaltlich nicht korrekt. Zum Beispiel weil Unterlagen gefehlt haben oder Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen. Als Folge waren Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Ihre Bewerbung wurde bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt.
Sollte in Ihrem Bescheid stehen, dass Sie eine bedingte Zulassung erhalten haben, bedeutet das, dass Sie zunächst zum Studium zugelassen sind und sich bei uns immatrikulieren können.
Allerdings war Ihre Bewerbung nicht vollständig. Die fehlende(n) Unterlage(n) müssen Sie noch nachreichen. Bis wann das geschehen muss, steht in Ihrem Zulassungsbescheid.
Mit Ihrer Bewerbung für einen Masterstudiengang müssen Sie auch Ihr Bachelorzeugnis vorlegen. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das Zeugnis noch nicht vorliegt, haben Sie im Wintersemester bis zum 31. Dezember Zeit das Zeugnis nachzureichen, im Sommersemester bis zum 30. Juni.
Reichen Sie in diesem Fall mit Ihren Bewerbungsunterlagen zunächst eine vorläufige Leistungsübersicht mit ein, aus der hervorgeht, welche Prüfungsleistungen Sie bis dahin erbracht haben und wie viele CP's Sie erhalten. Das Bachelorzeugnis reichen Sie nach, sobald Sie es erhalten haben.
Wichtig! Sie können Ihr Bachelorzeugnis zwar innerhalb der gegebenen Fristen nachreichen, aber Sie müssen alle notwendigen Studienleistungen spätestens am letzten Semestertag Ihres Bachelorstudiums erbringen (WiSe: 30.9/SoSe: 31.3). Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Prüfungstermine und den Abgabetermin Ihrer Bachelorarbeit so zu koordinieren, dass Sie die letzte Leistung spätestens am 30.9. beziehungsweise am 31.3. erbringen. Sonst können Sie im Folgesemester nicht in den Master starten.
Das Curriculum hält fest, welche Studienbereiche in welchem Umfang in dem jeweiligen Studiengang absolviert werden und wie viele CPs es dafür jeweils gibt.
Je nach Hochschule gibt es dafür auch andere Bezeichnungen - zum Beispiel Studienverlaufsplan, Studienplan, Studienablaufplan. Wichtig ist, dass das von Ihnen hochgeladene Curriculum den für Ihren Studiengang vorgegebenen Verlaufsplan wiedergibt - nicht Ihren persönlichen Studienverlauf.
In der Regel finden Sie die Curricula auf den Seiten des Prüfungsamtes unter den Informationen für Ihren Studiengang. Wenn er nicht gesondert aufgelistet ist, dann finden Sie ihn häufig in der Prüfungsordnung. An unserer Hochschule finden Sie ihn zum Beispiel als Anhang in den Prüfungsordnungen.
Das Curriculum hält fest, welche Studienbereiche in welchem Umfang in dem jeweiligen Studiengang absolviert werden und wie viele CPs es dafür jeweils gibt.
Je nach Hochschule gibt es dafür auch andere Bezeichnungen - zum Beispiel Studienverlaufsplan, Studienplan, Studienablaufplan. Wichtig ist, dass das von Ihnen hochgeladene Curriculum den für Ihren Studiengang vorgegebenen Verlaufsplan wiedergibt - nicht Ihren persönlichen Studienverlauf.
In der Regel finden Sie die Curricula auf den Seiten des Prüfungsamtes unter den Informationen für Ihren Studiengang. Wenn er nicht gesondert aufgelistet ist, dann finden Sie ihn häufig in der Prüfungsordnung. An unserer Hochschule finden Sie ihn zum Beispiel als Anhang in den Prüfungsordnungen.
Rechtsgrundlage:
Hochschulwechsel und Quereinstieg
Sie studieren bereits denselben oder einen inhaltlich sehr ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule und möchten gerne zu uns wechseln? Oder Sie studieren im Moment nur einen Teilbereich von dem, was Sie zukünftig bei uns studieren möchten? Beides ist möglich.
Wenn Sie bereits genügend Leistungen erbracht haben, die wir anerkennen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium in einem höheren Fachsemester bei uns fortzusetzen, sodass Sie nicht wieder ganz von vorne beginnen müssen.
Wenn Sie an einer der anderen Pädagogischen Hochschulen bereits in den gleichen Studiengang eingeschrieben waren, müssen Sie sich auf ein höheres Fachsemester bewerben. Ein Einstieg ins 1. Fachsemester ist in diesem Fall nicht möglich.
Wenn Sie zwischen dem ersten und dem zweiten Fachsemester die Hochschule wechseln möchten, dann sind in der Regel noch nicht alle Ihre Leistungen erbracht beziehungsweise verbucht. Reichen Sie uns bitte Ihren Stundenplan des laufenden Semesters ein und Ihre aktuelle Leistungsübersicht (auch wenn sie leer ist). Näheres erfahren Sie während des Bewerbungsprozesses auf dem E-Portal.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal. Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, die folgenden Unterlagen hochzuladen:
- Eine aktuelle Leistungsübersicht Ihres begonnenen Lehramtsmasterstudiums mit der Profilierung Europalehramt
- Nachweise über bereits abgelegte Vor- und Zwischenprüfungen, falls sie nicht in der Leistungsübersicht aufgeführt sind.
- Eine Übersicht der im aktuellen Semester belegten Lehrveranstaltungen
- Den Nachweis eines ersten abgeschlossenen lehramtsbezogenen Hochschulstudiums
- Das Curriculum (Studienverlaufsplan) des absolvierten lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs
- Den Nachweis, dass Sie die Zielsprache (Englisch oder Französisch) auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen beherrschen
- Den Nachweis über das im Bachelorstudium absolvierte Auslandssemester
- Die Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
- Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller bereits besuchten Hochschulen
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse
Lassen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen anrechnen
Nach Ihrer Immatrikulation bei uns müssen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen noch anerkennen/anrechnen lassen. Die Anrechnungen sind für Ihre spätere Prüfungsanmeldung wichtig. Informationen dazu finden Sie auf den internen Seiten des Prüfungsamts.
Häufige Fragen
Ja. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist ab dem 2. Fachsemester bis höchstens zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Wenn Ihr Studiengang beispielsweise eine Regelstudienzeit von 6 Semestern vorsieht, dann können Sie sich höchstens auf das 5. Fachsemester bewerben.
Vorausgesetzt, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und Ihren Bewerbungsantrag mit allen geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht haben: Ja - da dieser Studiengang zulassungsfrei ist.
Ob wir freie Studienplätze vergeben können, wissen wir erst, nachdem die Rückmeldefrist - inklusive der Mahnfrist - abgelaufen ist.
In der Regel erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid für das Sommersemester Ende Februar/Anfang März und für das Wintersemester Ende Juli/Anfang August.
Rechtsgrundlagen
Zweitstudium
Wenn Sie in Deutschland bereits ein grundständiges Studium (zum Beispiel Bachelorstudium) abgeschlossen haben und sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, dann ist es ein Zweitstudium. Gleiches gilt, wenn Sie bereits einen Masterstudiengang abgeschlossen haben und einen weiteren Masterstudiengang studieren.
Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bewerben, dann dürfen Sie sich nur für einen Studiengang bewerben.
Diese Unterlagen benötigen Sie
- Das Abschlusszeugnis und das dazugehörige Transcript of Records Ihres lehramtsbezogenen Bachelorabschlusses mit der Profilierung Europalehramt
- Das Curriculum (Studienverlaufsplan) des studierten Bachelorsstudiums, aus dem hervorgeht, wie viele CPs in welchen Studienbereichen nach Abschluss des Studiengangs erreicht wurden.
- Den Nachweis, dass die Zielsprache (Englisch oder Französisch) auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen beherrscht wird
- Den Nachweis über das im Bachelorstudium absolvierte Auslandssemester
- Das Abschlusszeugnis mit Transcript of Records Ihres abgeschlossenen Masterstudiengangs. (Sollte das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, dann müssen Sie es nachreichen, sobald Sie es erhalten haben.)
- Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
- Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller bereits besuchten Hochschulen.
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse
Gebühren für ein Zweitstudium
In Baden-Württemberg ist das erste Studium für jeden Studieninteressierten (und -berechtigten) kostenfrei. Für ein weiteres Studium fallen jedoch Zweitstudiengebühren an. Der Betrag liegt bei 650 Euro pro Semester und ist zusätzlich zu dem Semesterbeitrag zu bezahlen.
Häufige Fragen
Ihr Studium gilt als abgeschlossen, sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt bekommen bzw. es für Sie zur Abholung bereitgestellt wird.
Nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihren Studiengang noch nicht vollständig abgeschlossen haben, bewerben Sie sich in dem von Ihnen gewünschten Studiengang bei uns auf ein Erststudium.
Sobald Sie dann das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums erhalten haben, müssen Sie es bei uns einreichen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ab welchem Zeitpunkt Sie die entsprechenden Studiengebühren bezahlen müssen. Sollten Sie es verspätet einreichen, müssten Sie alle Studiengebühren nachzahlen, die seit Erreichen Ihres Studienabschlusses angefallen sind.
Zu den grundständigen Studiengängen zählen alle Bachelor-, Staatsexamens-, Diplom- und Magisterstudiengänge. Wenn Sie einen dieser Studiengänge abgeschlossen haben und einen Bachelorstudiengang neu belegen, ist es ein Zweitstudium. Wenn Sie ein Masterstudium beginnen, ein Erststudium.
Falls Sie Ihr erstes Studium abschließen, bevor das neue Semester - Ihr erstes Fachsemester im neuen Studiengang - begonnen hat, dann bezahlen Sie ab dem 1. Semester Studiengebühren. Sollten Sie Ihr Studium erst abschließen, wenn das neue Studium bereits begonnen hat, dann zahlen Sie in der Regel erst ab dem 2. Semester Studiengebühren. Diese Fälle werden aber im Einzelfall geprüft.
In jedem Fall sind Sie verpflichtet, uns den Abschluss Ihres ersten Studiums mitzuteilen und uns eine Kopie Ihres Bachelorstudienganges zukommen zu lassen, sobald Sie es erhalten haben. Bei verspätet eingereichten Studienabschlüssen sind alle Studiengebühren nachzuzahlen, die seit Ihrem Studienabschluss angefallen sind.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zum E-Portal
Ihre Bewerbung erfolgt online über unser E-Portal. Zunächst müssen Sie sich registrieren. Daraufhin bekommen Sie eine E-Mail zugesandt, mit der Sie Ihren Bewerberzugang aktivieren.
Anschließend können Sie sich im Portal anmelden und mit der Online-Bewerbung beginnen. Während des Bewerbungsprozesses laden Sie alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Als letzten Schritt geben Sie Ihren Antrag elektronisch im E-Portal ab.
So bewerben Sie sich über das E-Portal:
- Einen Bewerbungsantrag erstellen:
Nach Ihrer Anmeldung im E-Portal gehen Sie zu "Zu meiner Bewerbung" und klicken Sie auf "Bewerbungsantrag hinzufügen". Im Folgenden werden Sie detailliert durch den Bewerbungsprozess geführt. Wenn Sie den Antrag fertiggestellt haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben". - Unterbrechen der Bewerbung:
Solange Sie Ihren Antrag nicht abgegeben haben ("Antrag abgeben"), können Sie die Bearbeitung des Antrags jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. - Bewerbung abgeben:
Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht und die benötigten Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben". Der Status im E-Portal ändert sich dann sofort auf "elektronisch eingegangen". Daran erkennen Sie, dass Sie den Antrag erfolgreich abgegeben haben. - Anträge nachträglich ändern:
Solange sich Ihr Antrag noch im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn zurückziehen und weiterbearbeiten. Denken Sie jedoch unbedingt daran, ihn nach der Bearbeitung wieder elektronisch abzugeben. Denn zurückgezogene, nicht wieder abgegebene Anträge sind von der Teilnahme am Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
Sobald Ihr Antrag auf "gültig" oder "vorläufig ausgeschlossen" steht, können Sie ihn nicht mehr selbst ändern. Im Portalhaben wir für Sie vermerkt, ob noch etwasfehlt und wie Sie es einreichen können. Vor allem falls Sie vorläufig ausgeschlossen wurden und Fragen dazu haben: Rufen Sie uns gerne (frühzeitig) an und fragen Sie bei uns nach.
Häufige Fragen
Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln. Oder vom Handy auf ein Notebook beziehungsweise Rechner:
Bitte probieren Sie es zunächst mit diesen Browsern:
- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox
Häufig liegt es auch daran, dass nicht die neueste Version des Browsers genutzt wird. In dem Fall hilft es, den Browser zu aktualisieren.
Sollte das nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist!
Die Angabe aller Ihrer Vornamen - sowie es in Ihrem Personalausweis steht - ist wichtig für Ihr Abschlusszeugnis. Denn nach den Angaben, die Sie hier machen, werden die Zeugnisse erstellt.
Sollten Sie erst nachdem Ihr Zeugnis fertiggestellt ist, feststellen, dass Ihr Name nicht vollständig und korrekt angegeben wird, können wir Ihnen nur gegen eine Gebühr ein neues - korrigiertes Zeugnis - austellen.
Was gehört in welche Felder?
Vorname: Das ist der Vorname, mit dem Sie angesprochen werden. Er wird in Ihrem Studierendenalltag verwendet werden.
Alle Vornamen: Alle Vornamen, die auch in Ihrem Ausweis stehen. Diese Angabe ist wichtig, damit Ihr Abschlusszeugnis später korrekt ausgedruckt wird.
Unter den Anmeldeboxen im Bewerbungsportal ( E-Portal ) rechts oben in der Ecke können Sie auf "Zugangsdaten vergessen" klicken.
Sie erhalten dann per Mail einen Link, über den Sie sich ein neues Passwort einrichten können.
Auf der Startseite des E-Portals finden Sie auf der rechten Seite Angaben zu "Kontakt und Hilfe".
Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns nur Dokumente als PDF hochladen. Die maximale Größe liegt bei 2,5 MB pro Dokument.
Form: Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig und an allen Stellen gut leserlich erfasst wird. Ideal wäre "wie kopiert".
Wichtig! Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet gibt es zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.
Ja. Sie bewerben sich bei uns, in dem Sie im E-Portal einen Bewerbungsantrag stellen. Nachdem Sie alle Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen haben, geben Sie im E-Portal den Antrag ab. Als Bestätigung für Sie, dass wir den Antrag erhalten haben, bekommen Sie im E-Portal die Rückmeldung, der Antrag sei "elektronisch eingegangen".
Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal.
Das können Sie am Antragsstatus im E-Portal sehen. Wenn dort "elektronisch eingegangen" steht, dann haben wir ihre Bewerbungsunterlagen erhalten.
So lange sich Ihr abgegebener Antrag im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn noch zurückziehen und im zurückgezogenen Status bearbeiten. Danach müssen Sie ihn erneut im E-Portal abgeben, um am Zulassungsverfahren für die Studienplätze teilzunehmen.
Wenn sich Ihr Antrag in einem anderen Status befindet, dann können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst ändern. Schicken Sie uns das Dokument als PDF (max. 2,5 MB) an nachreichung@ph-karlsruhe.de. Wir fügen es dann bei Ihrer Bewerbung ein. Nennen Sie dazu bitte Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer und schreiben Sie uns eine kleine Notiz dazu, worum es geht.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet finden sich zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.
Sollte Ihr Dokument bereits digitalisiert sein, dann finden sich auch im Internet zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, diese Dokumente in PDFs umzwandeln. Die gleichen Programme bieten in der Regel auch Möglichkeiten an, um vorhandene Dokumente zu verkleinern (komprimieren).
Besondere Bewerbungssituationen
Immatrikulieren
Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid von uns erhalten haben, müssen Sie sich abschließend noch bei uns fristgerecht immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.
Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?
Erste Anlaufstelle
Raum 3.118
Montag 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Vom 20. Dezember bis 6. Januar haben wir geschlossen.