Studierendenvertretung (StuVe)

Alle bei uns immatrikulierten Studierenden bilden gemäß § 65 des Landeshochschulgesetzes die Verfasste Studierendenschaft. Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst.

Als Vertetung der Studierendenschaft fungiert die Studierendenvertretung unserer Hochschule, kurz StuVe genannt. Diese setzt sich aus Freiwilligen sowie aus gewählten studentischen Senatoren und dem Vorstand zusammen. Sie organisiert unter anderem auch die Fachbereichsvertretungen und entsendet Vertetungspersonen in die Gremien ​​​​​​​der Hochschule.

Rechtsgrundlagen

Letzte Änderung: 05.12.2023
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