Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule, Profilierung Europalehramt

Bewerben

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium bei uns. Damit Ihre Bewerbung möglichst reibungslos verläuft, erklären wir Ihnen im Folgenden, auf was Sie bei Ihrer Bewerbung achten sollten.

Da dieser Studiengang zulassungsfrei ist, erhalten Sie eine Zulassung für einen Studienplatz, sofern Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen und sich rechtzeitig bewerben und immatrikulieren. Es findet kein Auswahlverfahren statt.

Die Bewerbung findet online über unser  E-Portal statt. Sie werden durch den gesamten Bewerbungsprozess geführt und laden währenddessen alle Unterlagen hoch, die wir  von Ihnen benötigen. Am Ende geben Sie den Antrag online im E-Portal ab.

Zum Sommersemester sind nur Bewerbungen ab dem 6. Fachsemester möglich

Der Studiengang Bachelor Lehramt Grundschule, Profilierung Europalehramt ist bis auf Weiteres ausgesetzt, da eine grundlegende Reform des Studiengangs vorgesehen ist. Bewerbungen sind ab dem 6. Fachsemester oder höher möglich.

Bewerbungsfrist

Erstes Fachsemester
Ein Einstieg in das 1. Fachsemester ist derzeit nicht möglich.

Hochschulwechsel/Quereinstieg/Höheres Fachsemester:
2. November - 15. Januar

Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule, Profilierung Europalehramt

Erstsemester

Diese Unterlagen benötigen Sie

  1. Ihre Hochschulzugangsberechtigung (häufig Abitur, aber es gibt auch andere Zugänge zu einem Studium)
  2. den unterschriebenen Nachweis des durchgeführten Lehrerorien­tierungstests
  3. Den Nachweis, dass Sie Ihre Zielsprache im Studium (Englisch oder Französisch) auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) beherrschen
  4. Den Nachweis, dass Sie eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens beherrschen
  5. Bei Bewerbungen auf das Fach Kunst: den Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung
  6. Bei Bewerbungen auf das Fach Musik: ein erweitertes Motivationsschreiben, mit dem Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
  7. Falls Sie bereits seit 3 Semestern in einen anderen Studiengang eingeschrieben sind: den Nachweis über das studiengangbezogene Beratungsgespräch für den geplanten Studiengangwechsel
  8. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse

Häufige Fragen:

Nein, unsere Bewerbungsfristen gelten für alle Studienbewerber. Zu welchem Zeitpunkt Sie Ihr Abitur gemacht haben, spielt bei den Fristen keine Rolle.

Nein, das Schülerzeugnisblatt genügt nicht. Das Schülerzeugnisblatt ist keine offizielle Urkunde. Sie bekommen nach bestandener Abiturprüfung ein offizielles Abiturzeugnis. Bitte laden Sie alle Seiten dieses Zeugnisses im Bewerbungsportal hoch.


Wenn Sie die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife erlangt haben, dann können Sie an der Universität Mannheim die Deltaprüfung ablegen. Mit der bestandenen Deltaprüfung haben Sie dann die Berechtigung innerhalb Baden-Württembergs an jedem Hochschultyp jeden Studiengang zu studieren.

Die Note Ihrer so erreichten allgemein gültigen Hochschulzugangsberechtigung setzt sich dann zu 70 Prozent aus der Note des Abschlusszeugnisses und zu 30 Prozent aus der Note der Deltaprüfung zusammen.

An der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe können Sie nur den Studiengang Kindheitspädagogik mit der Fachhochschulreife studieren. Für alle anderen Studiengänge benötigen Sie die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Um einen Bachelorstudiengang Lehramt mit der Profilierung aufnehmen zu können, müssen Sie zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenznahmens beherrschen - und nachweisen. Eine der beiden Sprachen muss Englisch oder Französisch sein, da dies die beiden möglichen Zielsprachen in der Profilierung Europalehramt sind.

Wenn auf Ihrem Abiturzeugnis Ihnen für beide Fremdsprachen das Niveau B2 attestiert wird, dann genügt das für die Bewerbung.

Anerkannt werden auch die folgenden Abschlusszeugnisse:

- Englisch: European Baccalaureate mit Englisch als bestandener 1. oder 2. Fremdsprache
- Französisch: AbiBac, Baccalauréat, European Baccalaureate mit Französisch als bestandendener 1. oder 2. Fremdsprache

Ebenfalls als Nachweis akzeptiert wird

- eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einem Land der Zielsprache oder
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Zielsprache

Für die Zielsprachen Englisch und Französisch werden die folgenden Sprachzertifkate anerkannt:

EnglischFranzösisch
  • IELTS, Mindestergebnis: 5,5 (Academic); 6.0 (General Training)
  • Cambridge FCE, Mindestergebnis: B
  • Cambridge CAE or CPE, Mindestergebnis: C
  • Cambridge ESOL, Mindestergebnis: C
  • TOEFL paper-based, Mindestergebnis: 572
  • TOEFL computer-based, Mindestergebnis: 227
  • TOEFL internet-based, (iBT), Mindestergebnis: 87
  • DELF (Diplome d'Études en Langue Francaise), Niveau B2
  • DALF (Diplome approfondi de Langue Francaise), Niveau C1
  • TCF DAP (Test de Connaissance du Francais; Demande D'Admission Préalable)

 

Sollten Sie andere Fremsprachen beherrschen und Sie Ihr Sprachvermögen mit einem Sprachzertifikat nachweisen müssen, dann informieren Sie sich bitte über Möglichkeiten eines B2-Nachweises und nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, um einzelne Fragen zu klären.

 

 

Ja. Um Evangelische oder Katholische Theologie/Religionspädagogik studieren zu können, müssen Sie der jeweiligen Konfession angehören.

Beide Fächer werden nur für die Zielsprache Englisch angeboten. Mit der Zielsprache Französisch können sie nicht studiert werden.

 

 

Wenn Sie bereits seit 3 Semestern in einen grundständigen* Studiengang (z.B. Bachelorstudiengänge) eingeschrieben sind und nun Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich hinsichtlich des gewünschten Studiengangs beraten lassen.

Bitte wenden Sie sich an das Studien-Service-Zentrum (Tel: 0721/925-4444), um mit unserem Studienberater Nicolas Huss einen Beratungstermin wegen des geplanten Studiengangwechsels zu vereinbaren.

Am besten ist es, wenn Sie den Nachweis über das Beratungsgespräch bereits während Ihrer Bewerbung im E-Portal hochladen. Sie können diese Bescheinigung jedoch bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen. Liegt der Nachweis bis dahin nicht vor, können Sie nicht immatrikuliert werden.

* "Grundständige Studiengänge?" sind alle Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen. Das sind neben Bachelorstudiengängen auch alle Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge.

 

 

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sollten alle Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen. Das ist aber leider nicht immer möglich.  Damit Sie besser einschätzen können, welche Auswirkungen das auf Ihre Bewerbung um einen Studienplatz hat, haben wir Ihnen hier die Konsequenzen aufgführt.

 

Mögliche Konsequenzen:

  • Ausschluss vom Bewerbungsverfahren
    Das bedeutet, wenn diese Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch fehlen, kann Ihre Bewerbung bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt werden Sie bleiben vom Verfahren ausgeschlossen.
     
  • Bedingte Zulassung:
    Sie sind zum Studiengang zugelassen, müssen aber bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Zeitpunkt die fehlenden Unterlagen nachreichen. Falls die Unterlagen zu spät nachgereicht werden, verlieren Sie den Studienplatz.
     
  • Immatrikulationshindernis
    Sie müssen die fehlenden Unterlagen bis spätestens zum Ende der Immatrikulationsfrist bei uns im Haus einreichen. Sonst verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium nicht beginnen. (Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.)

 

Fehlende UnterlagenAuswirkung
 
nachzureichen bis
Hochschulzugangs-
berechtigung
Ausschluss
vom Verfahren
vor Ablauf der
Bewerbungsfrist
Der Nachweis über die
bestandene Eignungs-
prüfung
/Eingangsprüfung
Ausschluss
vom Verfahren
vor Ablauf der
Bewerbungsfrist
Nachweis über die bestandene
Aufnahmeprüfung

(bei Kunst )
Ausschluss
vom Verfahren
vor Ablauf der
Bewerbungsfrist
Das erweiterte Motivationsschreiben (für Musik)Ausschluss
vom Verfahren
Vor Ablauf der Bewerbungsfrist
Der Nachweis über das
Beratungsgespräch für beruflich
Qualifizierte
fehlt (betrifft
Studieninteressierte ohne
Hochschulreife)
Ausschluss
vom Verfahren
vor Ablauf
der Bewerbungsfrist
Fachhochschulreifezeugnis
ist nicht vollständig
(der praktische Teil fehlt)
Ausschluss
vom Verfahren
vor Ablauf
der Bewerbungsfrist
Der praktische Teil des
Fachhochschulreifezeugnisses
ist noch nicht vollständig
erbracht
.
Bedingte
Zulassung
vor Ablauf der Immatrikulationsfrist
DSH-SprachprüfungBedingte
Zulassung
vor Ablauf
der Immatrikulationsfrist
Der Sprachnachweis über zwei
Fremdsprachen
auf dem
Niveau B2 des GER
Bedingte
Zulassung
bis zum Beginn des
1. Semesters
(1. April/1. Oktober)
Das Deckblatt des Abschlusszeugnisses
(Die Kopie Ihres
Abschlusszeugnisses
muss alle Seiten umfassen, sonst kann
es nicht anerkannt werden.)
Immatrikulations-
hindernis
vor Ablauf der
Immatrikulationsfrist

Der ausgefüllte
Auskunftsbogen über die Befreiung von
Studiengebühren*
(inklusive der dazugehörigen Belege)
für internationale Studierende

!! Muss von allen Studierenden, die weder aus der Europäischen Union (EU) noch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kommen eingereicht werden

vor Ablauf der
Immatrikulationsfrist

 

* Falls Ihr Herkunftsland nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, müssen Sie den Auskunftsbogen einreichen. Wir sind verpflichtet, in jedem Fall zu prüfen, ob bei Ihnen Gründe für eine Befreiung von den Studiengebühren gegeben sind oder nicht.

 

 

 

Ja! Denn wenn Sie Unterlagen vergessen haben, vermerken wir das bei Ihrer Bewerbung im E-Portal und Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen noch fristgerecht nachzureichen. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig im E-Portal, ob bei Ihnen noch etwas fehlt.

Nachreichungen senden Sie bitte mit einer kurzen Information, um was es geht, an nachreichung@ph-karlsruhe.de.
 

Ja! Die Abgabe des Bewerbungsantrags läuft vollständig online ab. In dem Moment, in dem Sie den Antrag im E-Portal "abgeben", geht er automatisch elektronisch bei uns ein.

Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal oberhalb der Übersicht über Ihre Bewerbung(en).

 

Am Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie im E-Portal einen Bescheid als PDF. Es gibt 2 verschiedene Bescheidarten:

  1. Zulassungsbescheid: Wir bieten Ihnen einen Studienplatz an. Sie müssen sich anschließend noch bei uns immatrikulieren, um ihn anzunehmen. Nur wenn Sie immatrikuliert sind, können Sie im kommenden Semester Ihr Studium bei uns beginnen.
     
  2. Ausschlussbescheid: Sie haben Ihre Bewerbung zu spät abgegeben oder aber sie war inhaltlich nicht korrekt. Zum Beispiel weil Unterlagen gefehlt haben, Ihr Antrag nicht unterschrieben war oder Sie nicht alle geforderten Unterlagen rechtzeitig hochgeladen bzw. per E-Mail nachgereicht haben. Als Folge waren Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Ihre Bewerbung wurde bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt.

Sollte in Ihrem Bescheid stehen, dass Sie eine bedingte Zulassung erhalten haben, bedeutet das, dass Sie zunächst zum Studium zugelassen sind und sich bei uns immatrikulieren können.

Allerdings war Ihre Bewerbung nicht vollständig. Die fehlende(n) Unterlage(n) müssen Sie noch nachreichen. Bis wann das geschehen muss, steht in Ihrem Zulassungsbescheid.

Rechtsgrundlagen

Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule, Profilierung Europalehramt

Hochschulwechsel und Quereinstieg

Sie studieren bereits denselben oder einen inhaltlich sehr ähnlichen Studiengang  an einer anderen Hochschule und möchten gerne zu uns wechseln?  Oder Sie  studieren im Moment nur einen Teilbereich von dem, was Sie zukünftig bei uns studieren möchten? Beides ist möglich.

Wenn Sie bereits genügend Leistungen erbracht haben, die wir anerkennen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium in einem höheren Fachsemester bei uns fortzusetzen, sodass Sie nicht wieder ganz von vorne beginnen müssen.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal.  Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, die  folgenden Unterlagen hochzuladen:

  1. Ihre Hochschulzugangsberechtigung (häufig Abitur, aber es gibt auch andere Zugänge zu einem Studium)
  2. Eine aktuelle Leistungsübersicht
  3. Nachweise über bereits abgelegte Vor- und Zwischenprüfungen, falls sie nicht in der Leistungsübersicht aufgeführt sind
  4. Eine Übersicht der im aktuellen Semester belegten Lehrveranstaltungen
  5. Falls Sie bereits seit 3 Semestern in einen anderen Studiengang eingeschrieben sind: den Nachweis über das studiengangbezogene Beratungsgespräch
  6. Den unterschriebenen Nachweis des durchgeführten Lehrerorien­tierungstests
  7. Den Nachweis, dass Sie Ihre Zielsprache im Studium (Englisch oder Französisch) auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) beherrschen
  8. Den Nachweis, dass Sie eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens beherrschen
  9. Bei Bewerbungen auf die Fächer Kunst und Musik: den Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung
  10. Bei Bewerbern aus dem Ausland: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse
  11. Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
  12. Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller zuvor besuchten Hochschulen.

Lassen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen anrechnen

Nach Ihrer Immatrikulation bei uns müssen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen noch anerkennen/anrechnen lassen. Die Anrechnungen sind für Ihre spätere Prüfungsanmeldung wichtig. Informationen dazu finden Sie auf den internen Seiten des Prüfungsamts.

 

Wenn Sie bereits seit 3 Semestern in einen grundständigen* Studiengang (z.B. Bachelorstudiengänge) eingeschrieben sind und nun Ihren Studiengang wechseln möchten, dann müssen Sie sich hinsichtlich des gewünschten Studiengangs beraten lassen.

  • Bitte wenden Sie sich an das Studien-Service Zentrum (Tel: 0721/925-4444) , um mit unserem Studienberater Herrn Huss einen Beratungstermin wegen des geplanten Studiengangwechsels zu vereinbaren.

Beratungstermine für die Bewerbungen für den Studienbeginn im Wintersemester 2023/24 werden zu folgenden Terminen angeboten:

Am besten ist es, wenn Sie den Nachweis bereits während Ihrer Bewerbung im E-Portal hochladen. Sie können diese Bescheinigung aber bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen. Liegt sie bis dahin nicht vor, können Sie nicht immatrikuliert werden.

* "grundständige Studiengänge" sind alle Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen. Das sind neben Bachelorstudiengängen auch alle Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge.

 

 

 

Ja. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist ab dem 2. Fachsemester bis höchstens zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Wenn Ihr Studiengang beispielsweise eine Regelstudienzeit von 6 Semestern vorsieht, dann können Sie sich höchstens auf das 5. Fachsemester bewerben.

Vorausgesetzt, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und Ihren Bewerbungsantrag mit allen geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht haben: Ja - da dieser Studiengang zulassungsfrei ist.

Die Zulassungsbescheide für die Höheren Fachsemester werden erst nach dem vollständigen Ablauf der Rückmeldefristen bereitgestellt. Da der Studiengang zulassungsfrei ist, erhalten Sie eine Zulasssung - vorausgesetzt Ihr Bewerbungsantrag war vollständig und ist fristgerecht eingegangen.

In der Regel werden die Zulassungsbescheide für das Sommersemester Ende Februar/Anfang März und für das Wintersemester Ende Juli/Anfang August im E-Portal bereitgestellt.

Rechtsgrundlagen

Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule, Profilierung Europalehramt

Zweitstudium

Wenn Sie in Deutschland bereits ein grundständiges Studium (zum Beispiel Bachelorstudium) abgeschlossen haben und sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, dann ist es ein Zweitstudium. Gleiches gilt, wenn Sie bereits einen Masterstudiengang abgeschlossen haben und einen weiteren Masterstudiengang studieren.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Die Bewerbung läuft über unser E-Portal. Die folgenden Unterlagen müssen Sie während Ihrer Bewerbung im E-Portal hochgeladen.

  • Das Hochschulreifezeugnis
  • Das Zeugnis Ihres Hochschulabschlusses sowie das dazugehörige Transcript of Records
  • Den unterschriebenen Nachweis, dass Sie den Lehrerorientierungstest durchgeführt haben
  • Den Nachweis, dass Sie Ihre Zielsprache im Studium (Englisch oder Französisch) auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) beherrschen
  • Den Nachweis, dass Sie eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau B2 beherrschen
  • Für das Fach Kunst : den Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung bzw. die Befreiung davon
  • Für das Fach Musik: ein erweitertes Motivationsschreiben
  • Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse

Füllen Sie Ihren Antrag im E-Portal vollständig aus und laden Sie die geforderten Unterlagen hoch. Anschließend geben Sie den Antrag im E-Portal "elektronisch" ab.

Gebühren für ein Zweitstudium

In Baden-Württemberg ist das erste Studium für jeden Studieninteressierten (und -berechtigten) kostenfrei. Für ein weiteres Studium fallen jedoch Zweitstudiengebühren an. Der Betrag liegt bei 650 Euro pro Semester und ist zusätzlich zu dem Semesterbeitrag zu bezahlen.

Häufige Fragen

Ihr Studium gilt als abgeschlossen, sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt bekommen bzw. es für Sie zur Abholung bereitgestellt wird.

Nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihren Studiengang noch nicht vollständig abgeschlossen haben, bewerben Sie sich in dem von Ihnen gewünschten Studiengang bei uns auf ein Erststudium.

Sobald Sie dann das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums erhalten haben, müssen Sie es bei uns einreichen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ab welchem Zeitpunkt Sie die entsprechenden Studiengebühren bezahlen müssen. Sollten Sie es verspätet einreichen, müssten Sie alle Studiengebühren nachzahlen, die seit Erreichen Ihres Studienabschlusses angefallen sind.

Zu den grundständigen Studiengängen zählen alle Bachelor-, Staatsexamens-, Diplom- und Magisterstudiengänge. Wenn Sie einen dieser Studiengänge abgeschlossen haben und einen Bachelorstudiengang neu belegen, ist es ein Zweitstudium. Wenn Sie ein Masterstudium beginnen, ein Erststudium.

Falls Sie Ihr erstes Studium abschließen, bevor das neue Semester - Ihr erstes Fachsemester im neuen Studiengang - begonnen hat, dann bezahlen Sie ab dem 1. Semester Studiengebühren. Sollten Sie Ihr Studium erst abschließen, wenn das neue Studium bereits begonnen hat, dann zahlen Sie in der Regel erst ab dem 2. Semester Studiengebühren. Diese Fälle werden aber im Einzelfall geprüft.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, uns den Abschluss Ihres ersten Studiums mitzuteilen und uns eine Kopie Ihres Bachelorstudienganges zukommen zu lassen, sobald Sie es erhalten haben. Bei verspätet eingereichten Studienabschlüssen sind alle Studiengebühren nachzuzahlen, die seit Ihrem Studienabschluss angefallen sind.

Rechtsgrundlagen

Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule, Profilierung Europalehramt

Hinweise zum E-Portal

Ihre Bewerbung erfolgt online über unser E-Portal. Zunächst müssen Sie sich registrieren. Daraufhin bekommen Sie eine E-Mail zugesandt, mit der Sie Ihren Bewerberzugang aktivieren.

Anschließend können Sie sich im Portal anmelden und mit der Online-Bewerbung beginnen. Während des Bewerbungsprozesses laden Sie alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Als letzten Schritt geben Sie Ihren Antrag elektronisch im E-Portal ab.

So bewerben Sie sich über das E-Portal:

  • Einen Bewerbungsantrag erstellen:
    Nach Ihrer Anmeldung im E-Portal gehen Sie zu "Zu meiner Bewerbung" und klicken Sie auf "Bewerbungsantrag hinzufügen". Im Folgenden werden Sie detailliert durch den Bewerbungsprozess geführt. Wenn Sie den Antrag fertiggestellt haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben".
  • Unterbrechen der Bewerbung:
    Solange Sie Ihren Antrag nicht abgegeben haben ("Antrag abgeben"), können Sie die Bearbeitung des Antrags jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
  • Bewerbung abgeben:
    Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht und die benötigten Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben". Der Status im E-Portal ändert sich dann sofort auf "elektronisch eingegangen". Daran erkennen Sie, dass Sie den Antrag erfolgreich abgegeben haben.
  • Anträge nachträglich ändern:
    Solange sich Ihr Antrag noch im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn zurückziehen und weiterbearbeiten. Denken Sie jedoch unbedingt daran, ihn nach der Bearbeitung wieder elektronisch abzugeben. Denn zurückgezogene, nicht wieder abgegebene Anträge sind von der Teilnahme am Zulassungsverfahren ausgeschlossen.

    Sobald Ihr Antrag auf "gültig" oder "vorläufig ausgeschlossen" steht, können Sie ihn nicht mehr selbst ändern. Im Portalhaben wir für Sie vermerkt, ob noch etwasfehlt und wie Sie es einreichen können. Vor allem falls Sie vorläufig ausgeschlossen wurden und Fragen dazu haben: Rufen Sie uns gerne (frühzeitig) an und fragen Sie bei uns nach.

 

Schauen Sie regelmäßig im E-Portal, ob es Neues für Sie gibt!

Es lohnt sich, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbungen zu überprüfen. So erfahren Sie rechtzeitig, ob uns wichtige Dokumente von Ihnen fehlen oder wir Rückfragen in Bezug auf Ihre Bewerbung haben. Auch die Bescheide werden Ihnen dort bereitgestellt.

Häufige Fragen

Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln. Oder vom Handy auf ein Notebook beziehungsweise Rechner:

Bitte probieren Sie es zunächst mit diesen Browsern:

- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox

Häufig liegt es auch daran, dass  nicht die neueste Version des  Browsers genutzt wird. In dem Fall hilft es, den Browser zu aktualisieren.

Sollte das nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist!

Die Angabe aller Ihrer Vornamen - sowie es in Ihrem Personalausweis steht - ist wichtig für Ihr Abschlusszeugnis. Denn nach den Angaben, die Sie hier machen, werden die Zeugnisse erstellt.

Sollten Sie erst nachdem Ihr Zeugnis fertiggestellt ist, feststellen, dass Ihr Name nicht vollständig und korrekt angegeben wird, können wir Ihnen nur gegen eine Gebühr ein neues - korrigiertes Zeugnis - austellen.
 

Was gehört in welche Felder?
Vorname:
Das ist der Vorname, mit dem Sie angesprochen werden. Er wird in Ihrem Studierendenalltag verwendet werden.
Alle Vornamen: Alle Vornamen, die auch in Ihrem Ausweis stehen. Diese Angabe ist wichtig, damit Ihr Abschlusszeugnis später korrekt ausgedruckt wird.

Unter den Anmeldeboxen im Bewerbungsportal ( E-Portal ) rechts oben in der Ecke können Sie auf "Zugangsdaten vergessen" klicken.

Sie erhalten dann per Mail einen Link, über den Sie sich ein neues Passwort einrichten können.

Auf der Startseite des  E-Portals finden Sie auf der rechten Seite Angaben zu "Kontakt und Hilfe".

Bitte achten Sie  darauf, dass Sie uns nur Dokumente als PDF hochladen. Die maximale Größe liegt bei 2,5 MB pro Dokument.

Form: Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig und an allen Stellen gut leserlich erfasst wird. Ideal wäre  "wie kopiert".

Wichtig! Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet gibt es zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Ja. Sie bewerben sich bei uns, in dem Sie im E-Portal einen Bewerbungsantrag stellen. Nachdem Sie alle Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen haben, geben Sie im E-Portal den Antrag ab. Als Bestätigung für Sie, dass wir den Antrag erhalten haben, bekommen Sie im E-Portal die Rückmeldung, der Antrag sei "elektronisch eingegangen".

Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal.

Das können Sie am Antragsstatus im E-Portal sehen. Wenn dort "elektronisch eingegangen" steht, dann haben wir ihre Bewerbungsunterlagen erhalten.

 

So lange sich Ihr abgegebener Antrag im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn noch zurückziehen und im zurückgezogenen Status bearbeiten. Danach müssen Sie ihn erneut im E-Portal abgeben, um am Zulassungsverfahren für die Studienplätze teilzunehmen.

Wenn sich Ihr Antrag in einem anderen Status befindet,  dann können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst ändern. Schicken Sie uns das Dokument als PDF  (max. 2,5 MB) an nachreichung@ph-karlsruhe.de. Wir fügen es dann bei Ihrer Bewerbung ein. Nennen Sie dazu bitte Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer und schreiben Sie uns eine kleine Notiz dazu, worum es geht.

 

 

 

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet finden sich zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Sollte Ihr Dokument bereits digitalisiert sein, dann finden sich auch im Internet zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, diese Dokumente in PDFs umzwandeln. Die gleichen Programme bieten in der Regel auch Möglichkeiten an, um vorhandene Dokumente zu verkleinern (komprimieren).

Besondere Bewerbungssituationen

Immatrikulieren

Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid von uns erhalten haben, müssen Sie sich abschließend noch bei uns fristgerecht immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.

Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?

 Studien-Service-Zentrum
Studien-Service-Zentrum
Erste Anlaufstelle
Raum 3.118
Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Vom 20. Dezember bis 6. Januar haben wir geschlossen.
Letzte Änderung: 07.10.2024
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