Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I, Profilierung Europalehramt
Bildung muss divers gedacht werden, um den vielseitigen Herausforderungen der heutigen Schullandschaft gerecht zu werden. Deshalb greifen immer mehr Bildungsinstitutionen auf speziell ausgebildete Lehrkräfte zurück, die fremdsprachlichen Sachfachunterricht und interkulturelle Konzepte anbieten können. Wir als Pädagogische Hochschule Karlsruhe bieten mit der Profilierung Europalehramt (kurz EULA genannt) in den Zielsprachen Englisch oder Französisch im Bachelor Lehramt Sekundarstufe I und im Master Lehramt Sekundarstufe I die Möglichkeit, Lehrkompetenz im Umgang mit Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz zu erwerben.
Das Masterstudium baut auf die im Bachelor erworbenen Kompetenzen auf und umfasst Lehrveranstaltungen im Studienbereich "Bilinguales Lehren und Lernen/CLIL" im Umfang von 10 CP.
Vom 4. bis 30. November 2024 ist unser Bewerbungsportal geöffnet.
Auch wenn der Name es suggerieren mag, bedeutet Europalehramt keine europaweite Lehrerlaubnis. Für das Lehramt in anderen Staaten gelten die dortigen Anforderungen.Prof. Dr. Christa Rittersbacher
Studiengangsleitung
Perspektiven
Der Abschluss "Master of Education" berechtigt dazu, den Vorbereitungsdienst aufzunehmen, um im Anschluss als Lehrkraft an einer staatlichen Schule zu unterrichten.
Die besondere Qualifikation der Absolvent/innen des Europalehramts eröffnet ihnen darüber hinaus besonders solche Tätigkeitsfelder, in denen sprachliche und kulturelle Vielfalt verhandelt wird.
Nach Abschluss des Masterstudiums haben die Studierenden folgende Möglichkeiten:
- Vorbereitungsdienst für das Europalehramt
- Einstieg in pädagogische Berufsfelder
- Tätigkeiten in kulturellen Einrichtungen und Organisationen mit internationalem Profil
- Promotion oder Aufbaustudiengänge
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg veröffentlicht regelmäßig ein Informationen zu den Einstellungschancen für den öffentlichen Schuldienst.
Zulassungsvorausetzungen
- Ein bestandener Hochschulabschluss in der Profilierung EULA oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss, der Studienanteile in zwei Fachwissenschaften und ihren Fachdidaktiken (Fächern), in Bildungswissenschaften und in schulpraktischen Studien enthält. Eines der belegten Fächer muss die für den Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I mit der Profilierung EULA gewählte Sprache (Zielsprache) sein. Das dem Abschluss zugrundeliegende Studium muss mit einem Mindestumfang von 180 CP oder mit mindestens dreijähriger Regelstudienzeit absolviert worden sein.
- Kenntnisse der im Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I gewählten Zielsprache auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
- Auslandsaufenthalt im Umfang von einem Semester.
- Im vorangegangenen Studium erbrachte Studienleistungen in folgenden Bereichen:
• Bilinguales Lehren und Lernen: 5 CP,
• Fremdsprache: 45 CP,
• Bilinguales Sachfach: 45 CP, davon mindestens 9 CP Fachdidaktiken,
• Bildungswissenschaften: 8 CP,
• schulpraktische Studien: 4 CP.
Rechtsgrundlagen
Fächerkombinationen
Neben den spezifischen Inhalten zum bilingualen Lehren und Lernen (BLL) bzw. zum Content and Language Integrated Learning (CLIL), sowie den Bildungswissenschaften werden ein Sachfach (Bilingualsachfach) und eine Fremdsprache studiert.
Als Studierende des Europalehramts können Sie aus einer Vielzahl an Kombinationen aus Zielsprache (Fach 1) und Bilingualsachfach (Fach 2) wählen.
Studienbereiche
Das Studium im Umfang von 120 Credit Points (CP) ist modularisiert aufgebaut und in mehrere Studienbereiche gegliedert.
Ein Credit Point entspricht 30 Arbeitsstunden.
BLL/CLIL | Grundlagen des BLL/CLIL | 10 CP |
Bildungswissenschaften
| Erziehungswissenschaft Psychologie Soziologie Digitale Bildung Inklusive Bildung | 29 CP |
Fachwissenschaften / Fachdidaktiken | Fach 1 Fach 2 | 22 CP 24 CP |
Schulpraktische Studien | Integriertes Semesterpraktikum (mind. 12 Wochen) | 20 CP |
Abschlussarbeit | Masterarbeit | 15 CP |
Gesamt | 120 CP |
Modulhandbuch, Studien- und Prüfungsordnung
Häufig gestellte Fragen zum Studiengang
Nein, auch wenn der Name es suggerieren mag, bedeutet Europalehramt keine europaweite Lehrerlaubnis. Für das Lehramt in anderen Staaten gelten die dortigen Anforderungen.
Das Europalehramt gleicht in seinem äußeren Aufbau einem regulären Lehramtsstudium und befähigt zum Unterrichten in allen Bundesländern und allen Schulen der entsprechenden Schulstufe (Primar- oder Sekundarstufe I).
Der Beititel "Profilstudiengang" bedeutet im Fall Europalehramt, dass eine Spezialisierung im Bereich bilinguales Lehren und Lernen (BLL) stattfindet. Konkret: Von den 300 CP (Sek I) bzw. 240 CP (Primarstufe), die man während des Studiums erbringen muss, werden 20 CP in Seminaren und Projekten im BLL-Bereich erarbeitet. Außerdem gibt es ein verpflichtendes Auslandssemester für EULA-Studierende. Für die spätere Berufstätigkeit qualifizieren sich Europalehramtsstudierende damit für den fremdsprachlichen Sachfachunterricht, wie er an vielen Schulen in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern in Form von bilingualen Zügen oder bilingualen Modulen umgesetzt wird. Darüber hinaus erlangen sie methodisch-didaktische Kompetenzen im Umgang mit Mehrsprachigkeit im Unterricht. Damit ist das Europalehramt als Profilstudiengang also eine zusätzliche Qualifikation, die für die Lehrbefähigung keine Nachteile gegenüber einem regulären Lehramtsstudium bietet - sondern im Gegenteil besonders an Schulen mit bilingualem Unterricht ein Vorteil ist.
In Anbetracht des aktuellen und geplanten Ausbaus bilingualer Realschulen in Baden-Württemberg wird der Bedarf an qualifizierten Lehrkräften im Bereich BLL voraussichtlich weiter steigen. Das Europalehramt ist eine von wenigen Möglichkeiten, diese Qualifizierung zu erlangen. Besonders im Bereich der Sekundarstufe I ist das Europalehramt damit ein Vorteil bei der so genannten schulscharfen Bewerbung an Schulen mit bilingualem Zug.
Nein. Je nach inhaltlicher Passung gibt es Veranstaltungen, auch einzelne Seminare, die in der Zielsprache gehalten werden. Die Fachsprache in der Zielsprache wird jedoch vornehmlich während des Auslandsaufenthaltes erworben.
Die Regelstudienzeit des Europalehramtes entspricht der des regulären Lehramtes. Dennoch kann es durch den Auslandsaufenthalt in einigen Fällen zu Verzögerungen kommen, wenn im Ausland nicht die entsprechenden Kurse belegt werden können. Allerdings bemüht sich die PH Karlsruhe um die Anrechnung möglichst vieler Kurse. Durch die Erfahrungen mit etablierten Partnerhochschulen können die Chancen für eine Anrechnung durch die MitarbeiterInnen im International Office gut eingeschätzt werden.
Zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes gibt es zahlreiche Förderungsmöglichkeiten. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des International Offices.
Praktika in Schulen oder Betrieben im Ausland werden dann als EULA-Auslandspraktika anerkannt, wenn sie während Ihres Hochschulstudiums stattfinden und eine Dauer von mindestens 20 Wochen haben. Wir haben uns an der Hochschule darauf geeinigt, dass wir innerhalb dieser 20 Wochen 1 Woche Ferienzeiten anerkennen; daraus ergibt sich dann die Mindestdauer von 20 Wochen inklusive einer Woche Ferienzeiten (die Ferienwoche darf natürlich nicht vor oder nach Ihrem Praktikum liegen).
Nein. Wenn Praktika nicht an Schulen durchgeführt werden, so sind sie als Tätigkeiten/Beschäftigung in einer Sachfach nahen Institution/Organisation/Firma etc. definiert (Studierende im Fach Geschichte können also beispielsweise in einem Archiv arbeiten, nicht aber in der Küche einer Jugendherberge). Ziel der Praktika ist der Aufbau einer vertieften Literalität in Ihrem Bilingualsachfach, insbesondere auch im Kompetenzbereich der Fachsprache. Praktika in Kindergärten/Kleinkindeinrichtungen können nur im Ausnahmefall und bei Vorlage eines begründeten Antrages genehmigt werden (beispielsweise kann die Tätigkeit in einem Waldkindergarten, die auch konzeptionelle Arbeiten umfasst, beim Bilingualsachfach anerkannt werden).
Nein. In diesem Fall ist kein Sprachzertifikat erforderlich.
Es muss ebenfalls kein Sprachzertifikat vorgelegt werden, wenn das Abiturzeugnis den Hinweis enthält, dass die Fremdsprachenkenntnisse dem Niveau B2 (oder C1) gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entsprechen. Das Abiturzeugnis muss auf jeden Fall einen Verweis auf den GER enthalten, damit es ein Sprachzertifikat ersetzen kann und von unserer Hochschule anerkannt wird.
Selbstverständlich. Mit der Wahl von Englisch/Französisch als Hauptstudienfach erlangen Sie die "Fakultas" (Lehrberechtigung) für die Sprache. Mit dem Studium des Europalehramts erlangen Sie zusätzlich Kompetenzen im Bereich "Bilinguales Lehren und Lernen".
Im regulären Verlauf des Studiums ist das nicht möglich. Denn Sie benötigen ja neben der Zielsprache (Fach 1) ein sog. Bilingualsachfach (Fach 2), das Sie dann in der Fremdsprache unterrichten (z. B. Biologie oder Geschichte). Es spricht aber nichts dagegen, neben Französisch als Hauptfach noch Englisch als zusätzliches Fach zu studieren. Wenn man sehr fleißig ist, ist auch das innerhalb der Regelstudienzeit zu schaffen.
Nein. Es gibt keine Vor- oder Nachteile. Es wird nicht geprüft, wie "hoch" die Kompetenz ist - vorausgesetzt natürlich, es ist mindestens B2.
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