Aufnahmeverfahren im Studienfach Musik

Nach der gemeinsamen Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs zur Durchführung eines Modellversuchs zum Nachweis der künstlerischen Eignung im Fach Musik vom 5. Juli 2023 ist die Einschreibung in einen Lehramtsstudiengang im Fach Musik ab dem Sommersemester 2024 nicht (mehr) an das Bestehen einer vorherigen punktuellen Aufnahmeprüfung als Zugangsvoraussetzung zum Studium geknüpft. Stattdessen legen Sie als Studieninteressierte:r mit der Bewerbung zum Studium ein Motivationsschreiben vor. In diesem  legen Sie  dar, warum Sie als Bewerber:in ein musikpädagogisches Studium aufnehmen möchten und warum Sie den Beruf der Musiklehrkraft anstreben.

Für einen Studienbeginn zum Wintersemester 2024/25 muss Ihr Motivationsschreiben bis zum 15. Juli 2024 vorliegen. Das Schreiben laden Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung in unserem E-Portal hoch.

Feststellung der künstlerischen Eignung im Verlauf des ersten Studiensemesters

In einem „Come together“ im Rahmen der Orientierungswoche des ersten Semesters zeigen unsere Studierenden ihre musikpraktischen Fähigkeiten. Basierend auf dem Motivationsschreiben und dem "Come together" erfolgt ein Einzelgespräch mit einem:r einer Fachvertreter:in. Dieses legt die Grundlage für den weiteren Aufbau der fachpraktischen Fähigkeiten.

Am Ende des ersten Semesters legen die Studierenden den Lehrenden ein Portfolio vor, in dem sie ihre musikalische und pädagogische Entwicklung reflektieren. Die Dozierenden verständigen sich untereinander über die von ihnen wahrgenommenen Leistungen und Entwicklungen, wobei sie das Portfolio einbeziehen. Das erste Semester endet mit einem Gespräch zwischen Dozierenden und Studierenden, in dem Qualitäten und Entwicklungspotenziale der Studierenden besprochen werden.

Kontakt

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Fachs Musik in ihren Sprechzeiten zur Verfügung sowie die studentische Fachbereichsvertretung.

Rechtsgrundlagen

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Letzte Änderung: 23.04.2024
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