Erste Hilfe und Sicherheit
An der Hochschule befinden sich eine ganze Reihe ausgebildeter Ersthelfer:innen. Diese Personen können bei einem medizinischen Notfall gerufen werden und sind schnell vor Ort, um Erste Hilfe zu leisten. Listen mit Name und Kontaktmöglichkeit unserer Ersthelfer:innen hängen in den Gebäuden aus. Mitarbeitende der Hochschule finden die Liste zu Informationszwecken auch im internen Bereich der Website.
Im Zweifelsfall rufen Sie neben dem Einsatz einer Ersthelferin oder eines Ersthelfers unbedingt unter der Rufnummer 112 den Rettungsdienst beziehungsweise einen Notarzt. Benachrichtigen Sie in diesem Fall auch:
Bitte nennen Sie bei einem Notruf die folgenden Adressen, damit der Rettungsdienst entsprechend zufahren kann:
Front Gebäude 1: Bismarckstraße 10
Innenhof (Gebäude 1 und 2): Seminarstraße
Gebäude 3: Moltkestraße 9
Gebäude 4: Erzbergerstraße 119
Gebäude 5: Marktplatz Ecke Zähringerstraße 80-88
Gebäude 6: Kurze Allee Ecke Ahaweg 8
Sporthalle: Moltkestraße 10
Während der Öffnungszeiten der Hochschule erreichen Sie unseren Betriebsarzt:
Defibrillatoren auf unserem Campus
Gebäude 1: EG vor dem Sanitätsraum
Gebäude 2: EG Foyer 2.A050 neben der Behindertentoilette
Gebäude 3: 1. OG schräg gegenüber dem Studien-Service-Zentrum
Gebäude 4: Eingangsbereich gegenüber dem Balkon
Gebäude 5: EG Eingangsbereich nach dem Windfang
Im Brandfall
Informieren Sie sich vor einem möglichen Brandfall über die erforderlichen Maßnahmen und über die Rettungswege. Diese hängen in allen Gebäuden aus.
Bei Gefahr ertönt eine Sirene oder es wird durch lautes Rufen alarmiert. Ruhe bewahren und nicht mehr telefonieren! Nicht die Zentrale anrufen! Geräte, die an das Stromnetz angeschlossen sind, ausschalten. Raum verlassen und die vorhandenen Fluchtwege benutzen. Personen in benachbarten Räumen (dies gilt auch für die jeweils auf der Etage befindlichen Toilettenräume) warnen. Im Brandfall werden Anweisungen durch die zuständigen Personen (Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer) gegeben. Nach Eintreffen der Feuerwehr sind ausnahmslos deren Anweisungen zu befolgen.
Unsere BSEH sind alle Mitarbeitende der Hochschule und für einen eventuellen Ernstfall ausgebildet. Sie erkennen sie an einer roten Warnweste. Bitte leisten Sie den Anweisungen der BSEH unbedingt Folge, dies dient zu Ihrer eigenen Sicherheit! Mitarbeitende der Hochschule finden eine Liste der BSEH und den Handlungsleitfaden informationshalber im internen Bereich der Website.
Im Falle eines Brandes: Ruhe bewahren! Unüberlegtes Handeln führt zur Panik und hilft niemandem. Erste und wichtigste Maßnahme ist das Schließen der Türen zum Brandraum.
Oberster Grundsatz: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung: Unmittelbaren Gefahrenbereich räumen, sämtliche erreichbaren Türen und Fenster schließen. Brennende Personen müssen am Weglaufen gehindert werden, sie werden durch Einhüllen in Jacken, Löschdecken oder ähnliches und Wälzen auf dem Boden gelöscht.
Verständigen Sie die Feuerwehr unter dem Notruf 112. Ihre Kontaktperson in der Leitstelle wird Sie nach folgenden Informationen fragen:
- Wo brennt es? (Bezeichnung der Dienststelle; Straße und Hausnummer)
- Was brennt? (Brand in einem Labor, Kellerbrand; besondere Gefahren, zum Beispiel brennbare Füssigkeiten, radioaktive Stoffe)
- Sind Menschen in Gefahr? (Anzahl, sind besondere Personengruppen betroffen, zum Beispiel Behinderte)
- Name und Telefonnummer der oder des Meldenden.
Nach der telefonischen Brandmeldung ist unbedingt die Telefonzentrale telefonisch oder persönlich zu informieren.
Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Brandschutz
Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe sind verpflichtet, gemäß der Brandschutzordnung zu handeln. Alle Mitarbeitenden müssen ihr Verhalten so einrichten, dass ein Brand vermieden wird. Die Hochschulleitung sowie die Leitungen der Fakultäten sind für einen wirkungsvollen Brandschutz verantwortlich. Sie veranlassen in ihrem Zuständigkeitsbereich alle notwendigen Maßnahmen und überwachen deren Durchführung.