Erste Hilfe und Sicherheit

An der Hochschule befinden sich eine ganze Reihe ausgebildeter Ersthelfer:innen. Diese Personen können bei einem medizinischen Notfall gerufen werden und sind schnell vor Ort, um Erste Hilfe zu leisten. Listen mit Name und Kontaktmöglichkeit unserer Ersthelfer:innen hängen in den Gebäuden aus. Mitarbeitende der Hochschule finden die Liste zu Informationszwecken auch im internen Bereich der Website.

Im Zweifelsfall rufen Sie neben dem Einsatz einer Ersthelferin oder eines Ersthelfers unbedingt unter der Rufnummer 112 den Rettungsdienst beziehungsweise einen Notarzt. Benachrichtigen Sie in diesem Fall auch:

Während der Öffnungszeiten der Hochschule erreichen Sie unseren Betriebsarzt:

Defibrillatoren auf unserem Campus

Im Brandfall

Informieren Sie sich vor einem möglichen Brandfall über die erforderlichen Maßnahmen und über die Rettungswege. Diese hängen in allen Gebäuden aus.

Bei Gefahr ertönt eine Sirene oder es wird durch lautes Rufen alarmiert. Ruhe bewahren und nicht mehr telefonieren! Nicht die Zentrale anrufen! Geräte, die an das Stromnetz angeschlossen sind, ausschalten. Raum verlassen und die vorhandenen Fluchtwege benutzen. Personen in benachbarten Räumen (dies gilt auch für die jeweils auf der Etage befindlichen Toilettenräume) warnen. Im Brandfall werden Anweisungen durch die zuständigen Personen (Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer) gegeben. Nach Eintreffen der Feuerwehr sind ausnahmslos deren Anweisungen zu befolgen.

Im Falle eines Brandes: Ruhe bewahren! Unüberlegtes Handeln führt zur Panik und hilft niemandem. Erste und wichtigste Maßnahme ist das Schließen der Türen zum Brandraum.

Oberster Grundsatz: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung: Unmittelbaren Gefahrenbereich räumen, sämtliche erreichbaren Türen und Fenster schließen. Brennende Personen müssen am Weglaufen gehindert werden, sie werden durch Einhüllen in Jacken, Löschdecken oder ähnliches und Wälzen auf dem Boden gelöscht.

Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Brandschutz

Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe sind verpflichtet, gemäß der Brandschutzordnung zu handeln. Alle Mitarbeitenden müssen ihr Verhalten so einrichten, dass ein Brand vermieden wird. Die Hochschulleitung sowie die Leitungen der Fakultäten sind für einen wirkungsvollen Brandschutz verantwortlich. Sie veranlassen in ihrem Zuständigkeitsbereich alle notwendigen Maßnahmen und überwachen deren Durchführung.

Hilfe bei Diskriminierung und sexualisierter Belästigung

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Letzte Änderung: 29.10.2024
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