Masterstudiengang Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium bei uns. Damit Ihre Bewerbung möglichst reibungslos verläuft, erklären wir Ihnen im Folgenden, worauf Sie bei Ihrer Bewerbung achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Ihre Bewerbung ist der erste Schritt. Sollten wir Ihnen einen Studienplatz anbieten, müssen Sie sich anschließend noch immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.

Die Bewerbung findet online über unser E-Portal statt. Sie werden durch den gesamten Bewerbungsprozess geführt und laden währenddessen alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Am Ende geben Sie den Antrag online im E-Portal ab.

Bewerbungsfristen

Erstes Fachsemester
2. Mai - 15. Juli

Hochschulwechsel/ Quereinstieg/ Höheres Fachsemester:
2. Mai - 15. Juli

Masterstudiengang Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit

Erstsemester

VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS MASTERSTUDIUM:

Sie müssen alle Leistungen des Bachelorstudiengangs innerhalb Ihres Bachelorstudiums erbringen! Das bedeutet, dass Sie bis zum 30. September alle Leistungen erbracht haben müssen, um Ihr Masterstudium zum Wintersemester beginnen zu können und bis zum 31. März, damit Sie Ihren Master im Sommersemester starten können. Sollte das nicht der Fall sein, erlischt Ihre Zulassung für den Masterstudiengang. Die Noten für Ihre Leistungen und das Bachelorzeugnis dürfen noch ausstehen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  1. Ihr Bachelorzeugnis und Transcript of Records (Abschluss in: Pädagogik, Sozialwissenschaften, Germanistik, Anglistik, Romanistik, Theologie, Philosophie oder einem verwandten Fachgebiet)
    Sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen:
    - eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen (inklusive den bereits erreichten CP und der ermittelten Durchschnittsnote sowie der Nachweis, dass die Bachelorarbeit bereits angemeldet wurde.
  2. Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
  3. Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller bereits besuchten Hochschulen
  4. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse.


Zur Chancenverbesserung im Auswahlverfahren:

  1. Ein Motivationsschreiben, in dem Sie darlegen, aus welchen Gründen Sie diesen Studiengang studieren möchten und welche Vorerfahrungen Sie bereits gemacht haben (bis zu 750 Wörter).
  2. Nachweis über besondere Leistungen und Qualifikationen (soweit vorhanden).

Das Auswahlverfahren

Sie erhalten sowohl für die Abschlussnote Ihres Bachelorstudiums, anerkannte Berufsausbildungen/Berufstätigkeiten und sowie sonstige Leistungen Punkte. Aufgrund der so erreichten Auswahlpunkte vergeben wir anschließend die zur Verfügung stehenden Studienplätze. Insgesamt können Sie 50 Punkte erreichen. Davon erhalten Sie bis zu 10 Punkte für Ihre Abschlussnote, bis zu 20 Punkte für Ihr Motivationsschreiben und bis zu 20 weitere Punkte für Ihre sonstigen Leistungen. Für was genau Sie Punkte bekommen und wie viele listen wir unten im Einzelnen für Sie auf.

!! Wichtig: Nur, was Sie schriftlich vor Ablauf der Bewerbungsfrist nachweisen, wird im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Punkte für die Abschlussnote

NotePunkteNotePunkte
1,010ab 2,84
ab 1,39ab 3,13
ab 1,68ab 3,42
ab 1,97ab 3,71
ab 2,26ab 4,00
ab 2,55  

Punkte für Sonstige Leistungen

Für abgeschlossene Berufsausbildungen mit oder ohne Berufstätigkeiten (Nr. 1) sowie praktische Tätigkeiten und besondere Vorbildungen (Nr. 2) können insgesamt 10 Punkte vergeben werden. Für besondere Leistungen und Qualifikationen (Nr. 3) können maximal 10 weitere Punkte vergeben werden.

1. Abgeschlossene Berufsausbildung und Berufstätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf. (Auch Teilzeit, mindestens 40 Prozent)

a) Sozial- und Erziehungswesen
Berücksichtigt werden staatlich anerkannte und/oder landesrechtlich geregelte Ausbildungen und Berufstätigkeiten aus dem Sozial- und Erziehungswesen mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren (z.B.  Sozialpädagogische Fachkraft, Fachkraft für Soziale Arbeit, Pädagogische Fachkraft).

b) Gesundheits- und Pflegeberufe
Berücksichtigt werden staatlich anerkannte und/oder landesrechtlich geregelte Ausbildungen und Berufstätigkeiten in Gesundheits- und Pflegeberufen mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren (z.B. Gesundheits- und Krankenpflegekraft, Ergotherapeutin oder Ergotherapeut).

c) Bildungs- und Medieneinrichtungen
Berücksichtigt werden abgeschlossene Ausbildungen im Bibliothekswesen (z.B. Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste).

d)Tätigkeiten in internationaler Kommunikation
Berücksichtigt werden abgeschlossene Ausbildungen als Übersetzerin oder Übersetzer, Dolmetscherin oder Dolmetscher (staatlich geprüft), Fremdsprachen- oder Eurokorrespondin - und -korrespondent (staatlich geprüft).

 

BerufserfahrungPunkte
Abgeschlossene Berufsausbildung5
Berufstätigkeit nach der Ausbildung,
mindestens 2 Jahre
3
Berufstätigkeit nach der Ausbildung,
mindestens 1 Jahr
2

 

 

2. Praktische Tätigkeiten und besondere Vorbildungen
 

a) Praktika und Tätigkeiten in einschlägigen Handlungsfeldern
Berücksichtigt werden Praktika und Tätigkeiten in folgenden relevanten Handlungsfeldern: Soziale Arbeit, pädagogische Tätigkeiten, Behörden, Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheitswesen, Jugendarbeit (insbesondere Antirassismusarbeit und Demokratiebildung), Jugend- und Schüleraustausch, Menschenrechtsorganisationen, Mediation, Kultureinrichtungen, Dolmetschen, sprachliche Bildung, Integrationskurse, Beratung, Interkulturelle Trainings, Diversity Management, Interkulturelles Management, Wissenschaft)

TätigkeitenPunkte
Praktika,
mindestens 1 Monat
1
Praktika,
mindestens 3 Monate
2
Praktika,
mindestens 6 Monate
4
Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr5

 

b) Ehrenamt
Berücksichtigt wird der Umfang des ehrenamtlichen Engagements.

TätigkeitenPunkte
ab 100 Stunden1
ab 200 Stunden2
ab 300 Stunden3

 

 

3. Besondere Leistungen und Qualifikationen

Leistungen/QualifikationenPunkte

Besondere Leistungen (zum Beispiel relevante Preise und Auszeichnungen)

bis zu 3 Punkte
Nachweis von einem einschlägigen Preis bzw. Auszeichnung1 Punkt
Nachweis von zwei einschlägigen Preisen bzw. Auszeichnungen2 Punkte
Nachweis von drei einschlägigen Preisen bzw. Auszeichnungen3 Punkte
Besondere Qualifikationen/Zertifikate (z.B. "Interkulturelles Mentoring" oder Tutorinnen- oder Tutorenausbildung)bis zu 3 Punkte
Nachweis von einem einschlägigen Zertifikat1 Punkt
Nachweis von zwei einschlägigen Zertifikaten oder von einem einschlägigen Zertifikat, das einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger umfasst bzw. 300 oder mehr Stunden beinhaltet.2 Punkte
Nachweis von drei oder mehr einschlägigen Zertifikaten3 Punkte
Einschlägige Publikationen, herausragende wissenschaftliche Arbeiten, Forschungsstätigkeiten und Forschungsaufenthalte in wissenschaftlichen Institutenbis zu 3 Punkte
Publikation in einer einschlägigen Fachzeitschrift2 Punkte
Herausragende wissenschaftliche Arbeit über ein einschlägiges Thema mit der Benotung 1,01 Punkt
Nachweis einer Forschungstätigkeit oder eines Forschungsaufenthalts in einer wissenschaftlichen Institution, bis zu 3 Monaten1 Punkt
Nachweis einer Forschungstätigkeit oder eines Forschungsaufenthalts in einer wissenschaftlichen Institution, ab 3 Monaten2 Punkte
Forschungs- und Studienaufenthalte im Auslandbis zu 3 Punkte
Nachweis eines Forschungs- oder Studienaufenthalts im Ausland, ab 1 Monat1 Punkt
Nachweis eines Forschungs- oder Studienaufenthalts im Ausland, ab 3 Monaten2 Punkte
Nachweis eines Forschungs- oder Studienaufenthalts im Ausland, ab 6 Monaten3 Punkte
Sprachkenntnisse moderner Fremdsprachenbis zu 6 Punkte
Nachweis der Fremdsprachkenntnisse einer modernen Sprache ohne Angabe des Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)pro Sprache 1 Punkt
Nachweis einer Fremdsprache auf dem Niveau B1 oder B2 des GERpro Sprache 2 Punkte
Nachweis einer Fremdsprache auf dem Niveau C1 oder C2 des GERpro Sprache 3 Punkte
Kenntnisse einer nicht-deutschen Sprache, bei der erklärt wurde, dass es sich um die Muttersprache handelt1 Punkt

Punkte für das Motivationsschreiben

Für das Motivationsschreiben können maximal 20 Punkte vergeben werden. Der Umfang soll bei 750 Wörtern liegen. Es wird anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  
Begründung der Wahl des angestrebten Studiengangesbis zu 4 Punkte
Begründung der Eignung für den Studiengangbis zu 2 Punkte
Begründung der angestrebten Berufstätigkeitbis zu 2 Punkte
Bisherige einschlägige Tätigkeitenbis zu 2 Punkte
Begründung des wissenschaftlichen Interesses (zum Beispiel Wahl/Relevanz des Themas Abschlussarbeit; weitere Studienleistungen, die studiengangsrelevant sind, insbesondere einschlägige Vertiefungsmöglichkeiten in dem bisherigen Studium; sonstige wissenschaftliche Arbeiten und Tätigkeiten.bis zu 10 Punkte

 

Gibt es besondere Regelungen für bestimmte Lebenssituationen?

Für die Bewerbung in zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es Sonderanträge, die besonderen Lebenssituationen Rechnung tragen.

Diese Sonderanträge gibt es:

5 % der Studienplätze hält die Pädagogische Hochschule  für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Härtefälle werden nur anerkannt, wenn sie in der Person des oder derBewerbenden begründet sind. Wenn anerkannt wird, dass ein besonderer Härtefall vorliegt, dann wird diese Person noch vor allen anderen zugelassen.

Da dadurch andere keine Zulassung für diesen Studienplatz erhalten, wird diese Regelung sehr streng gehandhabt. Der Antrag kommt also nur für sehr wenige Personen in Frage. Um einen Härtefallantrag genehmigt bekommen zu können, müssen in Ihrer Person selbst so schwerwiegende  gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen nicht zugemutet werden kann, auch nur ein einziges Semester auf eine Zulassung zum Studium zu warten.

Wenn Sie glauben, diesen strengen Kriterien zu entsprechen, dann stellen Sie einen Härtefallantrag. Vermerken Sie das bitte entsprechend in Ihrem Bewerbungsantrag. Zusätzlich müssen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen auch entsprechende Belege hochladen, damit wir prüfen können, ob auf Sie tatsächlichein außerordentlicher Härtefall vorliegt. 

Wir haben für Sie weitere  Informationen zum Antrag wegen außerordentlicher Härte mit vielen Beispielen zusammengestellt.

Wenn es im besonderen öffentlichen Interesse liegt, dass ein Bewerber sein Studium auf jeden Fall vor Ort aufnehmen kann, dann kann er einen Antrag auf Ortsbindung stellen. Das kommt für Sie in Frage, wenn:

  1. Sie Sportler:in sind und  auf Bundesebene einem A-, B-, oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören oder
  2. Sie am Wohnort soziale Pflichten übernommen haben, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen. Insbesondere:
    • wenn Sie im Katastrophenschutz oder Zivilschutz tätig sind.
    • wenn Sie als Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger tätig sind - im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
    • wenn Sie als Pflegeperson zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer tätig sind - im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
    • wenn Sie in der kommunalen Politik engagiert sind und in diesem Zusammenhang ein Mandat ausüben - beispielsweise in Ihrem Kreistag, im Stadtrat,
      Gemeinderat oder Bezirksversammlung.

Laden Sie entsprechende Nachweise während Ihrer Bewerbung in unserem E-Portal hoch, damit wir Ihren Anspruch prüfen können.

Einen Sonderantrag stellen Sie im Rahmen Ihrer Onlinebewerbung. Während der Bearbeitung Ihres Antrags im Bewerbungsportal werden Sie gefragt, ob einer der Punkte auf Sie zutrifft. Indem Sie diese Frage bejahen, stellen Sie den Antrag.

Wie werden die Studienplätze vergeben?

In der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) ist geregelt, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen grundsätzlich vergeben werden. Außer der Studienvergabe nach hochschuleigenem Auswahlverfahren ist festgelegt, dass es für bestimmte Bewerbergruppen gesonderte Zugänge zu den Studienplätzen gibt.

Quoten gibt es für:

  • Bewerbungen als Härtefall (5 %)
  • Bewerbungen mit Berücksichtigung einer Ortsbindung im öffentlichen Interesse (1 %)

Die Studienplätze werden in folgender Reihe vergeben:

  • nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens,
  • nach Härtegesichtspunkten,
  • nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse.

Die Rechtsgrundlagen für die Vorabquoten und Sonderanträge in zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie in der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO): Zu den Vorabquoten (§ 22), zur Auswahl nach Härtegesichtspunkten (§24). In §33 finden Sie die ergänzenden Vorschriften für Aufbau- und Masterstudiengänge.

Häufige Fragen

Ja! Denn wenn Sie Unterlagen vergessen haben, vermerken wir das bei Ihrer Bewerbung im E-Portal und Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen noch fristgerecht nachzureichen. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig im E-Portal, ob bei Ihnen noch etwas fehlt.

Nachreichungen senden Sie bitte mit einer kurzen Information, um was es geht, an nachreichung(at)ph-karlsruhe.de.

Mit Ihrer Bewerbung für einen Masterstudiengang müssen Sie auch Ihr Bachelorzeugnis vorlegen. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das Zeugnis noch nicht vorliegt, haben Sie im Wintersemester bis zum 31. Dezember Zeit, das Zeugnis nachzureichen, im Sommersemester bis zum 30. Juni.

Reichen Sie in diesem Fall mit Ihren Bewerbungsunterlagen zunächst eine vorläufige Leistungsübersicht ein, aus der hervorgeht, welche Prüfungsleistungen Sie bis dahin erbracht haben und wie viele CP's Sie erhalten. Reichen Sie das Bachelorzeugnis nach, sobald Sie es erhalten haben.

Wichtig! Sie können Ihr Bachelorzeugnis zwar innerhalb der oben genannten Fristen nachreichen, aber Sie müssen alle notwendigen Studienleistungen spätestens am letzten Semestertag Ihres Bachelorstudiums erbringen (WiSe: 30.9/SoSe: 31.3)Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Prüfungstermine und den Abgabetermin Ihrer Bachelorarbeit so zu koordinieren, dass Sie die letzte Leistung spätestens am 30.9. beziehungsweise am 31.3. erbringen. Sonst können Sie im Folgesemester nicht in den Master starten.

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sollten alle Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen. Das ist aber leider nicht immer möglich. Damit Sie besser einschätzen können, welche Auswirkungen das auf Ihre Bewerbung um einen Studienplatz hat, haben wir Ihnen hier die Konsequenzen aufgeführt.

 

Mögliche Konsequenzen:

  • Ausschluss vom Bewerbungsverfahren
    Das bedeutet, wenn diese Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch fehlen, werden Sie vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
     
  • Bedingte Zulassung:
    Sie sind zum Studiengang zugelassen, müssen aber bis zum gegebenen Zeitpunkt die fehlenden Unterlagen nachreichen. Falls die Unterlagen zu spät nachgereicht werden, verlieren Sie den Studienplatz.
     
  • Immatrikulationshindernis
    Sie müssen die fehlenden Unterlagen bis spätestens zum Ende der Immatrikulationsfrist bei uns im Haus einreichen. Sonst verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium nicht beginnen. (Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.)

Fehlende Unterlagen
 
Auswirkungnachzureichen bis
Zeugnis und Transcript of Records des Bachelorabschlusses bzw. der aktuellen Leistungsübersicht (inklusive Durchschnittsnote und erreichter CP), falls der Abschluss noch nicht vorliegt.Ausschluss vom BewerbungsverfahrenVor Ablauf der Bewerbungsfrist
Die Anmeldung der BachelorarbeitAusschluss vom BewerbungsverfahrenVor Ablauf der Bewerbungsfrist
Die DSH-SprachprüfungBedingte Zulassungvor Ablauf der Immatrikulationsfrist
Beim Studiengang Kulturvermittlung: Der Nachweis von 15 CP aus einem der als Schwerpunkt wählbaren Kulturbereiche (Musik, Kunst oder Theater/Literatur)Ausschluss vom VerfahrenVor Ablauf der Bewerbungsfrist

Der ausgefüllte Auskunftsbogen für die Befreiung von
Studiengebühren*
(inklusive der dazugehörigen Belege)


- für Studierende aus dem Ausland - falls entsprechende Gründe vorliegen.

Muss von allen Internationalen Studierenden eingereicht werden.vor Ablauf der
Immatrikulationsfrist

 

* Sie müssen den Auskunftsbogen einreichen, da wir verpflichtet sind zu prüfen, ob bei Ihnen Gründe für eine Befreiung von den Studiengebühren für Internationale Studierende vorliegen.

Ja! Die Abgabe des Bewerbungsantrags läuft vollständig online ab. In dem Moment, in dem Sie den Antrag im E-Portal "abgeben", geht er automatisch elektronisch bei uns ein.

Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal oberhalb der Übersicht über Ihre Bewerbung(en).

Am Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie im E-Portal einen Bescheid als PDF. Es gibt 3 verschiedene Bescheidarten:

  1. Zulassungsbescheid: Wir bieten Ihnen einen Studienplatz an. Sie müssen sich anschließend noch bei uns immatrikulieren, um ihn anzunehmen. Nur wenn Sie immatrikuliert sind, können Sie im kommenden Semester Ihr Studium bei uns beginnen.
     
  2. Ablehnungsbescheid: Wir haben nicht genug Studienplätze für alle Bewerber. Deshalb führen wir Auswahlverfahren durch, in denen wir all Ihre Leistungen, die in das Auswahlverfahren eingehen, in Punkte umrechnen und darauf aufbauend eine Rangliste erstellen. Leider hatten Sie zu wenig Punkte, um Ihnen direkt einen Studienplatz anzubieten zu können.

    Sollte sich am Ende des sich anschließenden Immatrikulationsverfahrens herausstellen, dass Studienplätze frei bleiben, führen wir ein Nachrückverfahren durch. Falls so ein Nachrückverfahren stattfindet, nehmen Sie automatisch daran teil. Sollten Sie im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten, erhalten Sie über das Bewerbungsportal einen Zulassungsbescheid. Sollten wir Ihnen keinen Studienplatz anbieten können, werden Sie nicht nochmals benachrichtigt. (In Ihrem Ablehnungsbescheid steht auch, auf welcher Position Sie stehen.) Bitte kontrollieren Sie regelmäßig im E-Portal, ob wir Ihnen vielleicht doch noch einen Zulassungsbescheid ausstellen konnten.
     
  3. Ausschlussbescheid: Sie haben Ihre Bewerbung zu spät abgegeben oder aber sie war inhaltlich nicht korrekt. Zum Beispiel weil Unterlagen gefehlt haben oder Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen. In der Folge wurden Sie vom Verfahren ausgeschlossen.

Sollte in Ihrem Bescheid stehen, dass Sie eine bedingte Zulassung erhalten haben, bedeutet das, dass Sie zunächst zum Studium zugelassen sind und sich bei uns immatrikulieren können.

Allerdings war Ihre Bewerbung nicht vollständig. Die fehlende(n) Unterlage(n) müssen Sie noch nachreichen. Bis wann das geschehen muss, steht in Ihrem Zulassungsbescheid.

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, dann können wir Ihnen im Moment leider keinen Studienplatz anbieten. Aber das kann sich noch ändern ...

Nach der ersten Bewerbungsphase erhalten alle Bewerber einen Bescheid. Diejenigen, die einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen sich innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes immatrikulieren, um den angebotenen Studienplatz auch zu erhalten. Es gilt hier: Nur wer sich vollständig und rechtzeitig immatrikuliert, kann sein Studium bei uns beginnen. Sonst verfällt das Angebot.

Sollten nach Abschluss der Immatrikulationsphase Studienplätze freigeblieben sein, werden diese mit Hilfe eines Nachrückverfahrens neu vergeben. Deshalb haben alle, denen im ersten Durchgang kein Studienplatz angeboten werden konnte, einen Platz auf der Warteliste erhalten. Sollte ein Nachrückverfahren stattfinden, nehmen Sie automatisch daran teil. Wer auf diesem Weg ein Studienplatzangebot erhält, wird wieder über das E-Portal durch einen neuen Bescheid (diesmal: Zulassungsbescheid) informiert und erhält eine  Immatrikulationsfrist, bis zu der er sich vollständig immatrikulieren muss, um den Studienplatz anzunehmen.

Wichtig!! Je nachdem wie Sie sich beworben haben, haben Sie mehrere Rangplätze für ein eventuelles Nachrückverfahren erhalten: Sie erhalten einen Platz auf einer Wartliste für die allgemein zu vergebenden Plätze.

Wichtig! Falls ein Losverfahren stattfindet und Sie sich darauf bewerben können, wird das auf der Website unserer Hochschule vorher veröffentlicht!
Bitte senden Sie uns nur dann Anträge für die Teilnahme am Losverfahren zu, wenn wir bekanntgegeben haben, dass für diesen Studiengang ein Losverfahren stattfindet.

Da sich auf unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge erfahrungsgemäß sehr viel mehr Studieninteressierte bewerben, als wir Studienplätze anbieten können, sind in der Regel bereits alle Studienplätze nach Ende des Bewerbungs- und dem Immatrikulationsverfahren vergeben. Sollten noch Plätze frei geblieben sein, kommt es zu einem Nachrückverfahren. An diesem Nachrückverfahren nehmen alle Bewerber teil, die zunächst einen Ablehnungsbescheid mit dem Vermerk eines Nachrückplatzes erhalten haben.

Wenn es danach immer noch freie Plätze geben sollte, dann werden diese über ein Losverfahren vergeben. Aufgrund der Beliebtheit der Studienplätze kommt das allerdings nur sehr selten vor.

Rechtsgrundlage

Masterstudiengang Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit

Hochschulwechsel und Quereinstieg

Sie studieren bereits denselben oder einen inhaltlich sehr ähnlichen Studiengang  an einer anderen Hochschule und möchten gerne zu uns wechseln?  Oder Sie studieren im Moment nur einen Teilbereich von dem, was Sie zukünftig bei uns studieren möchten?

Wenn Sie bereits Leistungen erbracht haben, die wir anerkennen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium in einem höheren Fachsemester bei uns fortzusetzen, so dass Sie nicht ganz von vorne beginnen müssen.

Sollten Sie keine anrechenbaren Leistungen erbracht haben, dann ist nur ein Beginn im 1. Fachsemester möglich.

Welche Unterlagen benötige ich?

Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal.  Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert,  die folgenden Unterlagen hochzuladen:

  1. Eine aktuelle Leistungsübersicht Ihres begonnenen Masterstudiums
  2. Nachweise über bereits abgelegte Vor- und Zwischenprüfungen, falls sie nicht in der Leistungsübersicht aufgeführt sind.
  3. Eine Übersicht der im aktuellen Semester belegten Lehrveranstaltungen
  4. Den Nachweis des abgeschlossenen Bachelorstudiums
  5. Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
  6. Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller bereits besuchten Hochschulen
  7. Sollte es besondere Gründe geben, aus denen es wichtig ist, dass Sie Ihr Studium in Karlsruhe fortführen, dann laden Sie eine entsprechende Begründung zusammen mit geeigneten Nachweisen für den "Grad des Angewiesenseins" im E-Portal hoch. (§5, Absatz 4 der Auswahlssatzung für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung in den höheren Fachsemestern)
  8. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse

Lassen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen anrechnen

Nach Ihrer Immatrikulation bei uns müssen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen noch anerkennen/anrechnen lassen. Die Anrechnungen sind für Ihre spätere Prüfungsanmeldung wichtig. Informationen dazu finden Sie auf den internen Seiten des Prüfungsamts.

Häufige Fragen

Ja. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist ab dem 2. Fachsemester bis höchstens zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Wenn Ihr Studiengang beispielsweise eine Regelstudienzeit von 6 Semestern vorsieht, dann können Sie sich höchstens auf das 5. Fachsemester bewerben.

Nein. Ob wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können, hängt davon ab:

  • ob Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig und vollständig abgeben und
  • ob wir in dem von Ihnen gewünschten Studiengang und -semester einen freien Studienplatz haben, den wir Ihnen anbieten können.

Ob wir freie Studienplätze vergeben können, wissen wir erst, nachdem die Rückmeldefrist - inklusive der Mahnfrist - abgelaufen ist.

In der Regel erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid für das Sommersemester Ende Februar/Anfang März und für das Wintersemester Ende Juli/Anfang August.

Rechtsgrundlage

Masterstudiengang Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit

Zweitstudium

Wenn Sie in Deutschland bereits ein grundständiges Studium (zum Beispiel Bachelorstudium) abgeschlossen haben und sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, dann ist es ein Zweitstudium. Gleiches gilt, wenn Sie bereits einen Masterstudiengang abgeschlossen haben und einen weiteren Masterstudiengang studieren.

Wie bewerbe ich mich auf ein Zweitstudium?

Bitte bewerben Sie sich über unser E-Portal.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  1. Ihr Bachelorzeugnis und Transcript of Records (Abschluss in: Pädagogik, Sozialwissenschaften, Germanistik, Anglistik, Romanistik, Theologie, Philosophie oder einem verwandten Fachgebiet).
  2. Ihr Masterzeugnis und Transcript of Records des abgeschlossenen Masterstudiengangs. (Sollte das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, dann müssen Sie es nachreichen, sobald Sie es erhalten haben.)
  3. Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
  4. Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller bereits besuchten Hochschulen
  5. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse.

Gebühren für ein Zweitstudium

In Baden-Württemberg ist das erste Studium für jeden Studieninteressierten (und -berechtigten) kostenfrei. Für ein weiteres Studium fallen jedoch Zweitstudiengebühren an. Der Betrag liegt bei 650 Euro pro Semester und ist zusätzlich zu dem Semesterbeitrag zu bezahlen.

Häufige Fragen

Ihr Studium gilt als abgeschlossen, sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt bekommen bzw. es für Sie zur Abholung bereitgestellt wird.

Nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihren Studiengang noch nicht vollständig abgeschlossen haben, bewerben Sie sich in dem von Ihnen gewünschten Studiengang bei uns auf ein Erststudium.

Sobald Sie dann das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums erhalten haben, müssen Sie es bei uns einreichen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ab welchem Zeitpunkt Sie die entsprechenden Studiengebühren bezahlen müssen. Sollten Sie es verspätet einreichen, müssten Sie alle Studiengebühren nachzahlen, die seit Erreichen Ihres Studienabschlusses angefallen sind.

Zu den grundständigen Studiengängen zählen alle Bachelor-, Staatsexamens-, Diplom- und Magisterstudiengänge. Wenn Sie einen dieser Studiengänge abgeschlossen haben und einen Bachelorstudiengang neu belegen, ist es ein Zweitstudium. Wenn Sie ein Masterstudium beginnen, ein Erststudium.

Falls Sie Ihr erstes Studium abschließen, bevor das neue Semester - Ihr erstes Fachsemester im neuen Studiengang - begonnen hat, dann bezahlen Sie ab dem 1. Semester Studiengebühren. Sollten Sie Ihr Studium erst abschließen, wenn das neue Studium bereits begonnen hat, dann zahlen Sie in der Regel erst ab dem 2. Semester Studiengebühren. Diese Fälle werden aber im Einzelfall geprüft.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, uns den Abschluss Ihres ersten Studiums mitzuteilen und uns eine Kopie Ihres Bachelorstudienganges zukommen zu lassen, sobald Sie es erhalten haben. Bei verspätet eingereichten Studienabschlüssen sind alle Studiengebühren nachzuzahlen, die seit Ihrem Studienabschluss angefallen sind.

Rechtsgrundlage

Masterstudiengang Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachigkeit

Hinweise zum E-Portal

Ihre Bewerbung erfolgt online über unser E-Portal. Zunächst müssen Sie sich registrieren. Daraufhin bekommen Sie eine E-Mail zugesandt, mit der Sie Ihren Bewerberzugang aktivieren.

Anschließend können Sie sich im Portal anmelden und mit der Online-Bewerbung beginnen. Während des Bewerbungsprozesses laden Sie alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Als letzten Schritt geben Sie Ihren Antrag elektronisch im E-Portal ab.

Schauen Sie regelmäßig im E-Portal, ob es Neues für Sie gibt!

Es lohnt sich, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbungen zu überprüfen. So erfahren Sie rechtzeitig, ob uns wichtige Dokumente von Ihnen fehlen oder wir Rückfragen in Bezug auf Ihre Bewerbung haben. Auch die Bescheide werden Ihnen dort bereitgestellt.

So bewerben Sie sich über das E-Portal:

  • Einen Bewerbungsantrag erstellen:
    Nach Ihrer Anmeldung im E-Portal gehen Sie zu "Zu meiner Bewerbung" und klicken Sie auf "Bewerbungsantrag hinzufügen". Im Folgenden werden Sie detailliert durch den Bewerbungsprozess geführt. Wenn Sie den Antrag fertiggestellt haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben".
  • Unterbrechen der Bewerbung:
    Solange Sie Ihren Antrag nicht abgegeben haben ("Antrag abgeben"), können Sie die Bearbeitung des Antrags jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
  • Bewerbung abgeben:
    Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht und die benötigten Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben". Der Status im E-Portal ändert sich dann sofort auf "elektronisch eingegangen". Daran erkennen Sie, dass Sie den Antrag erfolgreich abgegeben haben.
  • Anträge nachträglich ändern:
    Solange sich Ihr Antrag noch im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn zurückziehen und weiterbearbeiten. Denken Sie jedoch unbedingt daran, ihn nach der Bearbeitung wieder elektronisch abzugeben. Denn zurückgezogene, nicht wieder abgegebene Anträge sind von der Teilnahme am Zulassungsverfahren ausgeschlossen.

    Sobald Ihr Antrag auf "gültig" oder "vorläufig ausgeschlossen" steht, können Sie ihn nicht mehr selbst ändern. Im Portalhaben wir für Sie vermerkt, ob noch etwasfehlt und wie Sie es einreichen können. Vor allem falls Sie vorläufig ausgeschlossen wurden und Fragen dazu haben: Rufen Sie uns gerne (frühzeitig) an und fragen Sie bei uns nach.

 

Häufige Fragen

Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln. Oder vom Handy auf ein Notebook beziehungsweise Rechner:

Bitte probieren Sie es zunächst mit diesen Browsern:

- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox

Häufig liegt es auch daran, dass  nicht die neueste Version des  Browsers genutzt wird. In dem Fall hilft es, den Browser zu aktualisieren.

Sollte das nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist!

Die Angabe aller Ihrer Vornamen - sowie es in Ihrem Personalausweis steht - ist wichtig für Ihr Abschlusszeugnis. Denn nach den Angaben, die Sie hier machen, werden die Zeugnisse erstellt.

Sollten Sie erst nachdem Ihr Zeugnis fertiggestellt ist, feststellen, dass Ihr Name nicht vollständig und korrekt angegeben wird, können wir Ihnen nur gegen eine Gebühr ein neues - korrigiertes Zeugnis - austellen.
 

Was gehört in welche Felder?
Vorname:
Das ist der Vorname, mit dem Sie angesprochen werden. Er wird in Ihrem Studierendenalltag verwendet werden.
Alle Vornamen: Alle Vornamen, die auch in Ihrem Ausweis stehen. Diese Angabe ist wichtig, damit Ihr Abschlusszeugnis später korrekt ausgedruckt wird.

Unter den Anmeldeboxen im Bewerbungsportal ( E-Portal ) rechts oben in der Ecke können Sie auf "Zugangsdaten vergessen" klicken.

Sie erhalten dann per Mail einen Link, über den Sie sich ein neues Passwort einrichten können.

Auf der Startseite des  E-Portals finden Sie auf der rechten Seite Angaben zu "Kontakt und Hilfe".

Bitte achten Sie  darauf, dass Sie uns nur Dokumente als PDF hochladen. Die maximale Größe liegt bei 2,5 MB pro Dokument.

Form: Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig und an allen Stellen gut leserlich erfasst wird. Ideal wäre  "wie kopiert".

Wichtig! Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet gibt es zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Ja. Sie bewerben sich bei uns, in dem Sie im E-Portal einen Bewerbungsantrag stellen. Nachdem Sie alle Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen haben, geben Sie im E-Portal den Antrag ab. Als Bestätigung für Sie, dass wir den Antrag erhalten haben, bekommen Sie im E-Portal die Rückmeldung, der Antrag sei "elektronisch eingegangen".

Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal.

Das können Sie am Antragsstatus im E-Portal sehen. Wenn dort "elektronisch eingegangen" steht, dann haben wir ihre Bewerbungsunterlagen erhalten.

 

So lange sich Ihr abgegebener Antrag im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn noch zurückziehen und im zurückgezogenen Status bearbeiten. Danach müssen Sie ihn erneut im E-Portal abgeben, um am Zulassungsverfahren für die Studienplätze teilzunehmen.

Wenn sich Ihr Antrag in einem anderen Status befindet,  dann können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst ändern. Schicken Sie uns das Dokument als PDF  (max. 2,5 MB) an nachreichung@ph-karlsruhe.de. Wir fügen es dann bei Ihrer Bewerbung ein. Nennen Sie dazu bitte Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer und schreiben Sie uns eine kleine Notiz dazu, worum es geht.

 

 

 

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet finden sich zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Sollte Ihr Dokument bereits digitalisiert sein, dann finden sich auch im Internet zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, diese Dokumente in PDFs umzwandeln. Die gleichen Programme bieten in der Regel auch Möglichkeiten an, um vorhandene Dokumente zu verkleinern (komprimieren).

Besondere Bewerbungssituationen

Immatrikulieren

Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid von uns erhalten haben, müssen Sie sich abschließend noch bei uns fristgerecht immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.

Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?

 Studien-Service-Zentrum
Studien-Service-Zentrum
Erste Anlaufstelle
Raum 3.118
Öffnungszeiten
Montags bis Mittwochs 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstags 09:00 – 17:00 Uhr
Freitags 09:00 – 12:00 Uhr
Letzte Änderung: 30.04.2024
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