Bewerben
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium bei uns. Damit Ihre Bewerbung möglichst reibungslos verläuft, erklären wir Ihnen im Folgenden, worauf Sie bei Ihrer Bewerbung achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Ihre Bewerbung ist der erste Schritt. Sollten wir Ihnen einen Studienplatz anbieten, müssen Sie sich anschließend noch immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.
Die Bewerbung findet online über unser E-Portal statt. Sie werden durch den gesamten Bewerbungsprozess geführt und laden währenddessen alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Am Ende geben Sie den Antrag online im E-Portal ab.
Bewerbungsfristen
Erstes Fachsemester
4. November - 30. November
Hochschulwechsel/Quereinstieg/Höheres Fachsemester:
4. November - 15. Januar
Dann bewerben Sie sich über Ihren Studierenden-Account im E-Portal. Da Sie bereits einen Zugang zu unserem Portal haben, können Sie sich nicht erneut als Bewerber:in registrieren.
Während des Bewerbungs- und Immatrikulationsprozesses erhalten Sie sowohl E-Mails zum Stand Ihrer Bewerbung aus dem E-Portal heraus als auch von uns, wenn sich bei der Bearbeitung Ihrer Anträge Fragen ergeben. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie eingehende E-Mails empfangen können.
Erstsemester
Diese Unterlagen benötigen Sie:
Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal. Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert,die folgenden Unterlagen hochzuladen:
- Ihr Bachelorzeugnis und das Transcript of Records
(⇒ sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen:
- eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen, inklusive der erreichten Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CPs) - Das Curriculum (Studienplan) des studierten Bachelor-Lehramtsstudiums, aus dem hervorgeht, wie viele CPs in welchen Studienbereichen für diesen Studiengang vorgesehen sind.
- Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.
- Alle Exmatrikulationsbescheinigungen der bereits besuchten Hochschulen
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse
Zur Chancenverbesserung im Auswahlverfahren:
- Nachweis über Sonstige Leistungen
Das Auswahlverfahren
Sie erhalten sowohl für die Abschlussnote Ihres Bachelorstudiums sowie für sonstige Leistungen Punkte. Aufgrund der so erreichten Auswahlpunkte vergeben wir anschließend die zur Verfügung stehenden Studienplätze. Insgesamt können Sie 45 Punkte erreichen. Davon erhalten Sie bis zu 40 Punkte für Ihre Abschlussnote und bis zu 5 weitere Punkte für Ihre sonstigen Leistungen. Für was genau Sie Punkte bekommen und wie viele listen wir unten im Einzelnen für Sie auf.
Punkte für die Abschlussnote
Note | Punkte | Note | Punkte | Note | Punkte |
---|---|---|---|---|---|
1,0 | 40 | 2,1 | 29 | 3,2 | 18 |
1,1 | 39 | 2,2 | 28 | 3,3 | 17 |
1,2 | 38 | 2,3 | 27 | 3,4 | 16 |
1,3 | 37 | 2,4 | 26 | 3,5 | 15 |
1,4 | 36 | 2,5 | 25 | 3,6 | 14 |
1,5 | 35 | 2,6 | 24 | 3,7 | 13 |
1,6 | 34 | 2,7 | 23 | 3,8 | 12 |
1,7 | 33 | 2,8 | 22 | 3,9 | 11 |
1,8 | 32 | 2,9 | 21 | 4,0 | 10 |
1,9 | 31 | 3,0 | 20 | ||
2,0 | 30 | 3,1 | 19 |
Punkte für "Sonstige Leistungen"
Sonstige Leistungen | Punkte |
---|---|
Studienbezogene Auslandsaufenthalte oder Auslandspraktika von mindestens 3 Monaten | 5 Punkte |
Erwerb von professionsbezogenen Querschnittskompetenzen (Zertifikate) im Umfang von mindestens 15 CP | 5 Punkte |
Außercurriculare Tätigkeiten in pädagogischen Feldern (Kita, Schule) und sozialen Einrichtungen im Umfang von mindestens 500 Stunden | 5 Punkte |
Es können insgesamt 5 Punkte angerechnet werden.
Gibt es besondere Regelungen für bestimmte Lebenssituationen?
Für die Bewerbung in zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es Sonderanträge, die besonderen Lebenssituationen Rechnung tragen.
Einen Sonderantrag stellen Sie im Rahmen Ihrer Onlinebewerbung. Während der Bearbeitung Ihres Antrags im Bewerbungsportal werden Sie gefragt, ob einer der Punkte auf Sie zutrifft. Indem Sie diese Frage bejahen, stellen Sie den Antrag.
Diese Sonderanträge gibt es:
5 % der Studienplätze hält die Pädagogische Hochschule für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Härtefälle werden nur anerkannt, wenn sie in der Person des oder derBewerbenden begründet sind. Wenn anerkannt wird, dass ein besonderer Härtefall vorliegt, dann wird diese Person noch vor allen anderen zugelassen.
Da dadurch andere keine Zulassung für diesen Studienplatz erhalten, wird diese Regelung sehr streng gehandhabt. Der Antrag kommt also nur für sehr wenige Personen in Frage. Um einen Härtefallantrag genehmigt bekommen zu können, müssen in Ihrer Person selbst so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen nicht zugemutet werden kann, auch nur ein einziges Semester auf eine Zulassung zum Studium zu warten.
Wenn Sie glauben, diesen strengen Kriterien zu entsprechen, dann stellen Sie einen Härtefallantrag. Vermerken Sie das bitte entsprechend in Ihrem Bewerbungsantrag. Zusätzlich müssen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen auch entsprechende Belege hochladen, damit wir prüfen können, ob auf Sie tatsächlichein außerordentlicher Härtefall vorliegt.
Wir haben für Sie weitere Informationen zum Antrag wegen außerordentlicher Härte mit vielen Beispielen zusammengestellt.
Wenn es im besonderen öffentlichen Interesse liegt, dass ein Bewerber sein Studium auf jeden Fall vor Ort aufnehmen kann, dann kann er einen Antrag auf Ortsbindung stellen. Das kommt für Sie in Frage, wenn:
- Sie Sportler:in sind und auf Bundesebene einem A-, B-, oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören oder
- Sie am Wohnort soziale Pflichten übernommen haben, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen. Insbesondere:
- wenn Sie im Katastrophenschutz oder Zivilschutz tätig sind.
- wenn Sie als Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger tätig sind - im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- wenn Sie als Pflegeperson zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer tätig sind - im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
- wenn Sie in der kommunalen Politik engagiert sind und in diesem Zusammenhang ein Mandat ausüben - beispielsweise in Ihrem Kreistag, im Stadtrat,
Gemeinderat oder Bezirksversammlung.
Laden Sie entsprechende Nachweise während Ihrer Bewerbung in unserem E-Portal hoch, damit wir Ihren Anspruch prüfen können.
Damit wir prüfen können, ob Sie einen Anspruch auf den von Ihnen gestellten Sonderantrag haben, müssen Sie im Bewerbungsportal entsprechende Nachweise hochladen.
Wie werden die Studienplätze vergeben?
In der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) ist geregelt, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen grundsätzlich vergeben werden. Außer der Studienvergabe nach hochschuleigenem Auswahlverfahren ist festgelegt, dass es für bestimmte Bewerbergruppen gesonderte Zugänge zu den Studienplätzen gibt.
Quoten gibt es für:
- Bewerbungen als Härtefall (5 %)
- Bewerbungen mit Berücksichtigung einer Ortsbindung im öffentlichen Interesse (1 %)
Die Studienplätze werden in folgender Reihe vergeben:
- nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens,
- nach Härtegesichtspunkten,
- nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse.
Die Rechtsgrundlagen für die Vorabquoten und Sonderanträge in zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie in der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO): Zu den Vorabquoten (§ 22), zur Auswahl nach Härtegesichtspunkten (§24). In §33 finden Sie die ergänzenden Vorschriften für Aufbau- und Masterstudiengänge.
Häufige Fragen
Mit Ihrer Bewerbung für einen Masterstudiengang müssen Sie auch Ihr Bachelorzeugnis vorlegen. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das Zeugnis noch nicht vorliegt, haben Sie im Wintersemester bis zum 31. Dezember Zeit das Zeugnis nachzureichen, im Sommersemester bis zum 30. Juni.
Reichen Sie in diesem Fall mit Ihren Bewerbungsunterlagen zunächst eine vorläufige Leistungsübersicht ein, aus der hervorgeht, welche Prüfungsleistungen Sie bis dahin erbracht haben und wie viele CP's Sie erhalten. Das Bachelorzeugnis reichen Sie nach, sobald Sie es erhalten haben.
Wichtig! Sie können Ihr Bachelorzeugnis zwar innerhalb der gegebenen Fristen nachreichen, aber Sie müssen alle notwendigen Studienleistungen spätestens am letzten Semestertag Ihres Bachelorstudiums erbringen (WiSe: 30.9/SoSe: 31.3). Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Prüfungstermine und den Abgabetermin Ihrer Bachelorarbeit so zu koordinieren, dass Sie die letzte Leistung spätestens am 30.9. beziehungsweise am 31.3. erbringen. Sonst können Sie im Folgesemester nicht in den Master starten.
Ja! Denn wenn noch wichtige Unterlagen fehlen oder wir zusätzliche Angaben benötigen, vermerken wir das bei Ihrer Bewerbung im E-Portal und Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen noch fristgerecht nachzureichen. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig im E-Portal, ob bei Ihnen noch etwas fehlt.
Nachreichungen senden Sie bitte mit einer kurzen Information, um was es geht, an nachreichung(at)ph-karlsruhe.de.
Das Curriculum hält fest, welche Studienbereiche in welchem Umfang zum Studiengang gehören und wie viele CPs es dafür jeweils gibt.
Je nach Hochschule gibt es dafür auch andere Bezeichnungen - zum Beispiel Studienverlaufsplan, Studienplan oder Studienablaufplan. Wichtig ist, dass das von Ihnen hochgeladene Curriculum den für Ihren Studiengang vorgegebenen Verlaufsplan wiedergibt - nicht Ihren persönlichen Studienverlauf.
In der Regel finden Sie die Curricula auf den Seiten des Prüfungsamtes unter den Informationen für Ihren Studiengang. Wenn er nicht gesondert aufgelistet ist, dann finden Sie ihn zum Beispiel in der Prüfungsordnung. An unserer Hochschule zum Beispiel als Anhang bei Ihrer Prüfungsordnung.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sollten alle Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen. Das ist aber leider nicht immer möglich. Damit Sie besser einschätzen können, welche Auswirkungen das auf Ihre Bewerbung um einen Studienplatz hat, haben wir Ihnen hier die Konsequenzen aufgführt.
Mögliche Konsequenzen:
- Ausschluss vom Bewerbungsverfahren
Das bedeutet, wenn diese Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch fehlen, werden Sie vom Verfahren ausgeschlossen.
- Bedingte Zulassung:
Sie sind zum Studiengang zugelassen, müssen aber bis zum gegebenen Zeitpunkt die fehlenden Unterlagen nachreichen. Falls die Unterlagen zu spät nachgereicht werden, verlieren Sie den Studienplatz.
Immatrikulationshindernis
Sie müssen die fehlenden Unterlagen bis spätestens zum Ende der Immatrikulationsfrist bei uns im Haus einreichen. Sonst verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium nicht beginnen. (Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.)
Fehlende Unterlagen | Auswirkung | nachzureichen bis |
---|---|---|
Das Bachelorzeugnis (falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt: eine aktuelle Leistungsübersicht, aus der die Durchschnittsnote und die erreichten CP hervorgehen) | Ausschluss vom Verfahren | vor Ablauf der Bewerbungsfrist |
Die DSH-Sprachprüfung für Studierende aus dem Ausland | Bedingte Zulassung | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
Der ausgefüllte Auskunftsbogen für die Befreiung von Studiengebühren* (inklusive der dazugehörigen Belege) für internationale Studierende | !! Muss von allen Studierenden, die weder aus der Europäischen Union (EU) noch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kommen, eingereicht werden | vor Ablauf der Immatrikulationsfrist |
* Falls Ihr Herkunftsland nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, müssen Sie den Auskunftsbogen einreichen. Wir sind verpflichtet, in jedem Fall zu prüfen, ob bei Ihnen Gründe für eine Befreiung von den Studiengebühren gegeben sind oder nicht.
Ja! Die Abgabe des Bewerbungsantrags läuft vollständig online ab. In dem Moment, in dem Sie den Antrag im E-Portal "abgeben", geht er automatisch elektronisch bei uns ein.
Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal oberhalb der Übersicht über Ihre Bewerbung(en).
Am Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie im E-Portal einen Bescheid als PDF. Es gibt 3 verschiedene Bescheidarten:
- Zulassungsbescheid: Wir bieten Ihnen einen Studienplatz an. Sie müssen sich anschließend noch bei uns immatrikulieren, um ihn anzunehmen. Nur wenn Sie immatrikuliert sind, können Sie im kommenden Semester Ihr Studium bei uns beginnen.
- Ablehnungsbescheid: Wir haben nicht genug Studienplätze für alle Bewerber. Deshalb führen wir Auswahlverfahren durch, in denen wir all Ihre Leistungen, die in das Auswahlverfahren eingehen, in Punkte umrechnen und darauf aufbauend eine Rangliste erstellen. Leider hatten Sie zu wenig Punkte, um Ihnen direkt einen Studienplatz anzubieten zu können.
Sollte sich am Ende des sich anschließenden Immatrikulationsverfahrens herausstellen, dass Studienplätze frei bleiben, führen wir ein Nachrückverfahren durch. Falls so ein Nachrückverfahren stattfindet, nehmen Sie automatisch daran teil. Sollten Sie im Nachrückverfahren ein Studienplatz erhalten, erhalten Sie über das Bewerbungsportal einen Zulassungsbescheid. Sollten wir Ihnen keinen Studienplatz anbieten können, werden Sie nicht nochmals benachrichtigt. (In Ihrem Ablehnungsbescheid steht auch, auf welcher Position Sie stehen.) Bitte kontrollieren Sie regelmäßig im E-Portal, ob wir Ihnen vielleicht doch noch einen Zulassungsbescheid ausstellen konnten.
- Ausschlussbescheid: Sie haben Ihre Bewerbung zu spät abgegeben oder aber sie war inhaltlich nicht korrekt. Zum Beispiel weil Unterlagen gefehlt haben oder Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen. Als Folge waren Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Ihre Bewerbung wurde bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt.
Sollte in Ihrem Bescheid stehen, dass Sie eine bedingte Zulassung erhalten haben, bedeutet das, dass Sie zunächst zum Studium zugelassen sind und sich bei uns immatrikulieren können.
Allerdings war Ihre Bewerbung nicht vollständig. Die fehlende(n) Unterlage(n) müssen Sie noch nachreichen. Bis wann das geschehen muss, steht in Ihrem Bescheid.
Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, dann können wir Ihnen im Moment leider keinen Studienplatz anbieten. Aber das kann sich noch ändern ...
Nach der ersten Bewerbungsphase erhalten alle Bewerber einen Bescheid. Diejenigen, die einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen sich innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes immatrikulieren, um den angebotenen Studienplatz auch zu erhalten. Es gilt hier: Nur wer sich vollständig und rechtzeitig immatrikuliert, kann sein Studium bei uns beginnen. Sonst verfällt das Angebot.
Sollten nach Abschluss der Immatrikulationsphase Studienplätze freigeblieben sein, werden diese mit Hilfe eines Nachrückverfahrens neu vergeben. Deshalb haben alle, denen im ersten Durchgang kein Studienplatz angeboten werden konnte, einen Platz auf der Warteliste erhalten. Sollte ein Nachrückverfahren stattfinden, nehmen Sie automatisch daran teil. Wer auf diesem Weg ein Studienplatzangebot erhält, wird wieder über das E-Portal durch einen neuen Bescheid (diesmal: Zulassungsbescheid) informiert und erhält eine Immatrikulationsfrist, bis zu der er sich vollständig immatrikulieren muss, um den Studienplatz anzunehmen.
Wichtig! Falls ein Losverfahren stattfindet und Sie sich darauf bewerben können, wird das auf der Website unserer Hochschule vorher veröffentlicht!
Bitte senden Sie uns nur dann Anträge für die Teilnahme am Losverfahren zu, wenn wir bekanntgegeben haben, dass ein Losverfahren für diesen Studiengang stattfindet stattfindet.
Da sich auf unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge erfahrungsgemäß sehr viel mehr Studieninteressierte bewerben, als wir Studienplätze anbieten können, sind in der Regel bereits alle Studienplätze nach Ende des Bewerbungs- und dem Immatrikulationsverfahren vergeben. Sollten noch Plätze frei geblieben sein, kommt es zu einem Nachrückverfahren. An diesem Nachrückverfahren nehmen alle Bewerber teil, die zunächst einen Ablehnungsbescheid mit dem Vermerk eines Nachrückplatzes erhalten haben.
Wenn es danach immer noch freie Plätze geben sollte, dann werden die noch freien Plätze über ein Losverfahren vergeben. Aufgrund der Beliebtheit der Studienplätze kommt das allerdings nur sehr selten vor.
Rechtsgrundlage
Hochschulwechsel und Quereinstieg
Sie studieren bereits denselben oder einen inhaltlich sehr ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule und möchten gerne zu uns wechseln? Oder Sie studieren im Moment nur einen Teilbereich von dem, was Sie zukünftig bei uns studieren möchten? Beides ist möglich.
Wenn Sie bereits genügend Leistungen erbracht haben, die wir anerkennen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium in einem höheren Fachsemester bei uns fortzusetzen, sodass Sie nicht wieder ganz von vorne beginnen müssen.
Wenn Sie an einer der anderen Pädagogischen Hochschulen bereits in den gleichen Studiengang eingeschrieben waren, müssen Sie sich auf ein höheres Fachsemester bewerben. Ein Einstieg ins 1. Fachsemester ist in diesem Fall nicht möglich.
Wenn Sie zwischen dem ersten und dem zweiten Fachsemester die Hochschule wechseln möchten, dann sind in der Regel noch nicht alle Ihre Leistungen erbracht beziehungsweise verbucht. Reichen Sie uns bitte Ihren Stundenplan des laufenden Semesters ein und Ihre aktuelle Leistungsübersicht (auch wenn sie leer ist). Näheres erfahren Sie während des Bewerbungsprozesses auf dem E-Portal.
Welche Unterlagen benötige ich?
Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal. Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, die folgenden Unterlagen hochzuladen:
- Eine aktuelle Leistungsübersicht Ihres begonnenen Masterstudiums
- Nachweise über bereits abgelegte Vor- und Zwischenprüfungen, falls sie nicht in der Leistungsübersicht aufgeführt sind.
- Eine Übersicht der im aktuellen Semester belegten Lehrveranstaltungen
- Den Nachweis eines ersten abgeschlossenen Hochschulstudiums
- Das Curriculum (Studienverlaufsplan) des absolvierten lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs
- Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
- Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller bereits besuchten Hochschulen
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse
Lassen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen anrechnen
Nach Ihrer Immatrikulation bei uns müssen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen noch anerkennen/anrechnen lassen. Die Anrechnungen sind für Ihre spätere Prüfungsanmeldung wichtig. Informationen dazu finden Sie auf den internen Seiten des Prüfungsamts.
Häufige Fragen
Ja. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist ab dem 2. Fachsemester bis höchstens zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Wenn Ihr Studiengang beispielsweise eine Regelstudienzeit von 6 Semestern vorsieht, dann können Sie sich höchstens auf das 5. Fachsemester bewerben.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erüllen, um in diesem Studiengang in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden und sich rechtzeitig und korrekt beworben haben, dann erhalten Sie einen Zulassungsbescheid von uns und können sich bei uns immatrikulieren.
Ob wir freie Studienplätze vergeben können, wissen wir erst, nachdem die Rückmeldefrist - inklusive der Mahnfrist - abgelaufen ist.
In der Regel erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid für das Sommersemester Ende Februar/Anfang März und für das Wintersemester Ende Juli/Anfang August.
Rechtsgrundlage
Zweitstudium
Wenn Sie in Deutschland bereits ein grundständiges Studium (zum Beispiel Bachelorstudium) abgeschlossen haben und sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, dann ist es ein Zweitstudium. Gleiches gilt, wenn Sie bereits einen Masterstudiengang abgeschlossen haben und einen weiteren Masterstudiengang studieren.
Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bewerben, dann dürfen Sie sich nur für einen Studiengang bewerben.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal. Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, die folgenden Unterlagen hochzuladen:
- Ihr Bachelorzeugnis und das Transcript of Records des studierten Lehramtsstudiums
- Das Curriculum (Studienverlaufsplan) des studierten Bachelor-Lehramtsstudiums, aus dem hervorgeht, wie viele CPs in welchen Studienbereichen nach Abschluss des Studiengangs erreicht wurden.
- Das Abschlusszeugnis mit Transcript of Records Ihres abgeschlossenen Masterstudiengangs. (Sollte das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, dann bewerben Sie sich bitte im Rahmen des "Erststudiums" (ganz oben). Das Abschlusszeugnis und das Transcript of Records müssen Sie uns nachreichen, sobald Ihnen die Unterlagen ausgehändigt wurden.)
- Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
- Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller bereits besuchten Hochschulen
- Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse
Gebühren für ein Zweitstudium
In Baden-Württemberg ist das erste Studium für jeden Studieninteressierten (und -berechtigten) kostenfrei. Für ein weiteres Studium fallen jedoch Zweitstudiengebühren an. Der Betrag liegt bei 650 Euro pro Semester und ist zusätzlich zu dem Semesterbeitrag zu bezahlen.
Häufige Fragen
Ihr Studium gilt als abgeschlossen, sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt bekommen bzw. es für Sie zur Abholung bereitgestellt wird.
Nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihren Studiengang noch nicht vollständig abgeschlossen haben, bewerben Sie sich in dem von Ihnen gewünschten Studiengang bei uns auf ein Erststudium.
Sobald Sie dann das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums erhalten haben, müssen Sie es bei uns einreichen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ab welchem Zeitpunkt Sie die entsprechenden Studiengebühren bezahlen müssen. Sollten Sie es verspätet einreichen, müssten Sie alle Studiengebühren nachzahlen, die seit Erreichen Ihres Studienabschlusses angefallen sind.
Zu den grundständigen Studiengängen zählen alle Bachelor-, Staatsexamens-, Diplom- und Magisterstudiengänge. Wenn Sie einen dieser Studiengänge abgeschlossen haben und einen Bachelorstudiengang neu belegen, ist es ein Zweitstudium. Wenn Sie ein Masterstudium beginnen, ein Erststudium.
Falls Sie Ihr erstes Studium abschließen, bevor das neue Semester - Ihr erstes Fachsemester im neuen Studiengang - begonnen hat, dann bezahlen Sie ab dem 1. Semester Studiengebühren. Sollten Sie Ihr Studium erst abschließen, wenn das neue Studium bereits begonnen hat, dann zahlen Sie in der Regel erst ab dem 2. Semester Studiengebühren. Diese Fälle werden aber im Einzelfall geprüft.
In jedem Fall sind Sie verpflichtet, uns den Abschluss Ihres ersten Studiums mitzuteilen und uns eine Kopie Ihres Bachelorstudienganges zukommen zu lassen, sobald Sie es erhalten haben. Bei verspätet eingereichten Studienabschlüssen sind alle Studiengebühren nachzuzahlen, die seit Ihrem Studienabschluss angefallen sind.
Rechtsgrundlage
Hinweise zum E-Portal
Ihre Bewerbung erfolgt online über unser E-Portal. Zunächst müssen Sie sich registrieren. Daraufhin bekommen Sie eine E-Mail zugesandt, mit der Sie Ihren Bewerberzugang aktivieren.
Anschließend können Sie sich im Portal anmelden und mit der Online-Bewerbung beginnen. Während des Bewerbungsprozesses laden Sie alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Als letzten Schritt geben Sie Ihren Antrag elektronisch im E-Portal ab.
So bewerben Sie sich über das E-Portal:
- Einen Bewerbungsantrag erstellen:
Nach Ihrer Anmeldung im E-Portal gehen Sie zu "Zu meiner Bewerbung" und klicken Sie auf "Bewerbungsantrag hinzufügen". Im Folgenden werden Sie detailliert durch den Bewerbungsprozess geführt. Wenn Sie den Antrag fertiggestellt haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben". - Unterbrechen der Bewerbung:
Solange Sie Ihren Antrag nicht abgegeben haben ("Antrag abgeben"), können Sie die Bearbeitung des Antrags jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. - Bewerbung abgeben:
Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht und die benötigten Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben". Der Status im E-Portal ändert sich dann sofort auf "elektronisch eingegangen". Daran erkennen Sie, dass Sie den Antrag erfolgreich abgegeben haben. - Anträge nachträglich ändern:
Solange sich Ihr Antrag noch im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn zurückziehen und weiterbearbeiten. Denken Sie jedoch unbedingt daran, ihn nach der Bearbeitung wieder elektronisch abzugeben. Denn zurückgezogene, nicht wieder abgegebene Anträge sind von der Teilnahme am Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
Sobald Ihr Antrag auf "gültig" oder "vorläufig ausgeschlossen" steht, können Sie ihn nicht mehr selbst ändern. Im Portalhaben wir für Sie vermerkt, ob noch etwasfehlt und wie Sie es einreichen können. Vor allem falls Sie vorläufig ausgeschlossen wurden und Fragen dazu haben: Rufen Sie uns gerne (frühzeitig) an und fragen Sie bei uns nach.
Häufige Fragen
Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln. Oder vom Handy auf ein Notebook beziehungsweise Rechner:
Bitte probieren Sie es zunächst mit diesen Browsern:
- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox
Häufig liegt es auch daran, dass nicht die neueste Version des Browsers genutzt wird. In dem Fall hilft es, den Browser zu aktualisieren.
Sollte das nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist!
Die Angabe aller Ihrer Vornamen - sowie es in Ihrem Personalausweis steht - ist wichtig für Ihr Abschlusszeugnis. Denn nach den Angaben, die Sie hier machen, werden die Zeugnisse erstellt.
Sollten Sie erst nachdem Ihr Zeugnis fertiggestellt ist, feststellen, dass Ihr Name nicht vollständig und korrekt angegeben wird, können wir Ihnen nur gegen eine Gebühr ein neues - korrigiertes Zeugnis - austellen.
Was gehört in welche Felder?
Vorname: Das ist der Vorname, mit dem Sie angesprochen werden. Er wird in Ihrem Studierendenalltag verwendet werden.
Alle Vornamen: Alle Vornamen, die auch in Ihrem Ausweis stehen. Diese Angabe ist wichtig, damit Ihr Abschlusszeugnis später korrekt ausgedruckt wird.
Unter den Anmeldeboxen im Bewerbungsportal ( E-Portal ) rechts oben in der Ecke können Sie auf "Zugangsdaten vergessen" klicken.
Sie erhalten dann per Mail einen Link, über den Sie sich ein neues Passwort einrichten können.
Auf der Startseite des E-Portals finden Sie auf der rechten Seite Angaben zu "Kontakt und Hilfe".
Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns nur Dokumente als PDF hochladen. Die maximale Größe liegt bei 2,5 MB pro Dokument.
Form: Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig und an allen Stellen gut leserlich erfasst wird. Ideal wäre "wie kopiert".
Wichtig! Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet gibt es zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.
Ja. Sie bewerben sich bei uns, in dem Sie im E-Portal einen Bewerbungsantrag stellen. Nachdem Sie alle Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen haben, geben Sie im E-Portal den Antrag ab. Als Bestätigung für Sie, dass wir den Antrag erhalten haben, bekommen Sie im E-Portal die Rückmeldung, der Antrag sei "elektronisch eingegangen".
Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal.
Das können Sie am Antragsstatus im E-Portal sehen. Wenn dort "elektronisch eingegangen" steht, dann haben wir ihre Bewerbungsunterlagen erhalten.
So lange sich Ihr abgegebener Antrag im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn noch zurückziehen und im zurückgezogenen Status bearbeiten. Danach müssen Sie ihn erneut im E-Portal abgeben, um am Zulassungsverfahren für die Studienplätze teilzunehmen.
Wenn sich Ihr Antrag in einem anderen Status befindet, dann können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst ändern. Schicken Sie uns das Dokument als PDF (max. 2,5 MB) an nachreichung@ph-karlsruhe.de. Wir fügen es dann bei Ihrer Bewerbung ein. Nennen Sie dazu bitte Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer und schreiben Sie uns eine kleine Notiz dazu, worum es geht.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet finden sich zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.
Sollte Ihr Dokument bereits digitalisiert sein, dann finden sich auch im Internet zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, diese Dokumente in PDFs umzwandeln. Die gleichen Programme bieten in der Regel auch Möglichkeiten an, um vorhandene Dokumente zu verkleinern (komprimieren).
Besondere Bewerbungssituationen
Immatrikulieren
Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid von uns erhalten haben, müssen Sie sich abschließend noch bei uns fristgerecht immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.
Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?
Erste Anlaufstelle
Raum 3.118
Montag 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Vom 20. Dezember bis 6. Januar haben wir geschlossen.