Gute wissenschaftliche Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis ist eine unabdingbare Voraussetzung für Forschung in höchster Qualität, wie sie an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe durchgeführt wird. Im Folgenden werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, Ansprechpersonen und Gremien angeführt, die zu einer innovativen und integren Forschungskultur beitragen.
Grundsätze und wissenschaftliches Fehlverhalten
Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sowie den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an unserer Hochschule werden in der folgenden Satzung definiert. Diese basiert auf den nachfolgenden Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Ergänzt wird dies durch den 2018 publizierten Europäischen Verhaltenskodex für Integrität in der Forschung.
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft vom 22. Oktober 2019 PDF 56.7 KB
- Satzung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft vom 23. Oktober 2013 (PDF) PDF 47.0 KB
- Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Denkschrift. Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) (2013) (PDF)
- Europäischer Verhaltenskodex für Integrität in der Forschung (PDF)
Open-Access-Policy
Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe sieht sich in der Verantwortung, politische und gesellschaftliche Bedingungen und Entwicklungen kritisch im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Bildungs- und Lernprozesse zu reflektieren und zukunftsweisende Perspektiven zu entwickeln. Gemäß ihrem Leitbild werden dabei Chancen und Risiken von Digitalisierung und anderen Herausforderungen der modernen Gesellschaft ausgelotet und Konzepte und Visionen für zukünftiges Lehren und Lernen entworfen. Dabei sieht die Pädagogische Hochschule Karlsruhe in Open Access ein wichtiges Publikationsmodell, um mit lokalen und internationalen Partnern zukunftsweisende Perspektiven gemeinsam zu entwickeln. Nach der „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ von 2003 sollen Publikationen über das Internet frei gelesen, heruntergeladen und genutzt werden.
Open Access ist damit für die Forschung von herausragender Bedeutung, vergleichbar mit Open Educational Resources in der Lehre. Daher empfiehlt die Pädagogische Hochschule Karlsruhe ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausdrücklich, ihre Forschungsergebnisse auf dem Weg des Open Access weltweit zugänglich zu machen. Die Empfehlung umfasst dabei sowohl Primärveröffentlichungen in einer Open-Access-Verlagspublikation (der sogenannte Goldene Weg) als auch Sekundärveröffentlichungen auf einem Publikationsserver (der sogenannte Grüne Weg).
Ombudspersonen
Die Ombudspersonen der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe stehen den Mitgliedern und Hochschulangehörigen als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zur Verfügung und tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Die Ombudspersonen nehmen die Anfragen unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegen und leiten Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Bedarfsfall an die verantwortliche Stelle, die zuständige Senatskommission der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, weiter.
Mittwoch, 12.00-13.00 Uhr
Ethikkommission
Eine Stellungnahme einer Ethikkommission (das sogenannte Ethikvotum) wird oftmals von Drittmittelgebern oder Publikationsorganen verlangt, wenn Untersuchungen an Menschen, an von Menschen entnommenem Material oder mit identifizierbaren persönlichen Daten geplant sind. Das Ethikvotum ist eine Voraussetzung für eine finanzielle Förderung beziehungsweise für die Publikation von Forschungsergebnissen. Hochschulangehörige können sich mit einem entsprechenden Antrag an unsere Ethikkommission wenden. Den Vorsitz in der Ethikkommission führt:
Doktorandenkonvent
Der Doktorandenkonvent ist nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) von Baden-Württemberg das hochschulinterne Vertretungsgremium für Doktorand:innen. Er setzt sich aus den zur Promotion angenommenen Personen der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe zusammen. Der Doktorandenkonvent hat gegenüber den Fakultäten und weiteren Hochschulgremien eine beratende und empfehlende Funktion in allen Fragen und Entscheidungsprozessen, welche Wissenschaftler:innen in der Promotionsphase betreffen.
Forschungskommission
Die Forschungskommission berät über Fragen der Forschungsförderung, begutachtet die Anträge auf hausinterne Forschungsmittel und LGFG-Stipendien und wählt jährlich die besten Abschlussarbeiten aus. Die Kommission besteht aus professoralen Vertretern der Fakultäten, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Prorektorin für Forschung und Nachwuchsförderung, die den Vorsitz innehat. Die Geschäftsführung ist im Forschungsreferat angesiedelt.
In der Vorlesungszeit biete ich folgende Sprechzeiten an:
Mo 09:00 - 11:00 Uhr in 2B 222
ab: 13.05.2024
Mo 11:00 - 13:00 Uhr in 2B 222
Zur Koordination der Sprechstundentermine möchte ich Sie bitten, sich unter folgendem Link zur Sprechstunde anzumelden: https://cal.com/rainerbolle
Sprechstunden (während der Vorlesungszeit: dienstags 16-17 Uhr, nach vorheriger Anmeldung; in der vorlesungsfreien Zeit nach Vereinbarung)
Terminvereinbarung erforderlich: https://calendly.com/bernhard-standl/meeting