Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium bei uns. Damit Ihre Bewerbung möglichst reibungslos verläuft, erklären wir Ihnen im Folgenden, worauf Sie bei Ihrer Bewerbung achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Ihre Bewerbung ist der erste Schritt. Sollten wir Ihnen einen Studienplatz anbieten, müssen Sie sich anschließend bei uns noch immatrikulieren.

Die Studienplätze für diesen Studiengang werden zentral über Hochschulstart.de (DOSV) vergeben. Deshalb müssen Sie sich zuerst dort registrieren. Sie erhalten dort wichtige Daten (BID und BAN), die Sie anschließend bei Ihrer Bewerbung bei uns angeben müssen.

Die Bewerbung bei uns findet anschließend online über unser E-Portal statt. Sie werden während Ihrer Bewerbung durch den gesamten Bewerbungsprozess geführt und laden bereits während dieses Prozesses alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen.

Bewerbungsfristen

Erstes Fachsemester
2. Mai - 15. Juli

Hochschulwechsel/ Quereinstieg/ Höheres Fachsemester:
2. Mai - 15. Juli

Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik

Erstsemester

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung (mindestens Fachhochschulreife),
  • Den Nachweis des durchgeführten Studienorientierungstests - entweder Was-studiere-ich? oder Check-U,
  • Falls Sie bereits seit drei Semestern in einen anderen Studiengang eingeschrieben sind: den Nachweis über das studiengangbezogene Beratungsgespräch für den geplanten Studiengangwechsel,
  • Bei ausländischen Bewerber:innen: den Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse,

- Um Ihre Chancen im Auswahlverfahren zu verbessern:

  • Falls Sie sich ehrenamtlich engagiert, in bestimmten Bereichen eine Ausbildung absolviert, berufliche Erfahrungen gesammelt oder andere außerschulische Leistungen erbracht haben, laden Sie bitte die entsprechenden Nachweise im Bewerbungsportal hoch.

Das Auswahlverfahren

Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden aufgrund der im Auswahlverfahren erreichten Gesamtpunktzahl vergeben.

Punkte werden sowohl für die Abschlussnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, für außerschulische Leistungen als auch für weitere Qualifikationen vergeben.

Insgesamt können Sie bis zu 125 Punkte erreichen: bis zu 60 Punkte für Ihre Abschlussnote und bis zu 65 Punkte für Ihre anderen Leistungen.

Punkte für die Abschlussnote

Punktevergabe für die Durchschnittsnote Ihrer Fachhochschulreife/Hochschulreife:

NotePunkteNotePunkteNotePunkteNotePunkte
1,060 Punkte1,844 Punkte2,628 Punkte3,412 Punkte
1,158 Punkte1,942 Punkte2,726 Punkte3,510 Punkte
1,256 Punkte2,040 Punkte2,824 Punkte3,6  8 Punkte
1,354 Punkte2,138 Punkte2,922 Punkte3,7  6 Punkte
1,452 Punkte2,236 Punkte3,020 Punkte3,8  4 Punkte
1,550 Punkte2,334 Punkte3,118 Punkte3,9  2 Punkte
1,648 Punkte2,432 Punkte3,216 Punkte4,0  0 Punkte
1,746 Punkte2,530 Punkte3,314 Punkte  

Punkte für Berufsausbildung und Berufstätigkeit

Berücksichtigt werden staatlich anerkannte und landesrechtlich geregelte Berufsausbildungen von mindestens zweijähriger Dauer innerhalb des Erziehungs- und Sozialwesens, in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie in Handwerksberufen und kaufmännischen Ausbildungen.

Insgesamt können Ihnen bis zu 30 Punkte angerechnet werden:

Berufsausbildung
Berufstätigkeit
(auch Teilzeit, mindestens 40 %)
Punkte
Berufliche Ausbildung15 Punkte
Berufstätigkeit, ab 2 Jahren10 Punkte
Berufstätigkeit, ab 1 Jahr  5 Punkte

 

Wichtig! Für Ausbildungen, die Teil Ihrer Fachhochschulreife sind, werden keine Punkte angerechnet

Punkte für einschlägige Praktika und besondere Vorbildungen

Praktika dienen dazu, praktische Kenntnisse und Erfahrungen zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern zu erwerben.

 

Es können maximal 20 Punkte erreicht werden:

Praktika und besondere VorbildungenPunkte
Einschlägige außerschulische Preise und Auszeichnungen 5 Punkte
Praktika (ab 240 Stunden) 5 Punkte
Praktika (ab 480 Stunden) 8 Punkte
Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr (mindesten 6 Monate)8 Punkte
Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr (mindestens 12 Monate)15 Punkte

 

Wichtig! Für Praktika, die von der Schule vorgeschrieben sind, und für Freiwilligendienste, die Teil der Fachhochschulreife sind, werden keine Punkte vergeben.

Punkte für ehrenamtliches Engagement

Ehrenämter sind unbezahlte Tätigkeiten, für die es höchstens eine Aufwandsentschädigung gibt. Sie können in gesellschaftlichen, sozialen, kirchlichen und diakonischen Bereichen geleistet werden. Berücksichtigt wird der zeitliche Einsatz in den letzten 10 Jahren vor der Bewerbung.

Es können maximal 15 Punkte erreicht werden.

 

StundenPunkte
ab  50 Stunden 2 Punkte
ab 100 Stunden 4 Punkte
ab 200 Stunden 8 Punkte
ab 300 Stunden15 Punkte

Ehrenamt oder Freiwilligendienst? - Vorlagen für Ihre Bescheinigungen

Wie viele Punkte sind nötig, um einen Platz zu erhalten?

Wir können im Vorhinein nicht sagen, wie viele Punkte nötig sind, um einen Platz zu erhalten, denn die Anzahl der benötigten Punkte variiert von Jahr zu Jahr. Sie ist abhängig davon, wie viele sich in dem jeweiligen Jahr auf diesen Studiengang bewerben, wie die jeweiligen Abschlussnoten sind und welche außerschulischen Leistungen berücksichtigt werden können.

Gibt es besondere Regelungen für bestimmte Lebenssituationen?

Für die Bewerbung in zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es Sonderanträge, die besonderen Lebenssituationen Rechnung tragen.

Einen Sonderantrag stellen Sie im Rahmen Ihrer Onlinebewerbung. Während der Bearbeitung Ihres Antrags im Bewerbungsportal werden Sie gefragt, ob einer der Punkte auf Sie zutrifft. Indem Sie diese Frage bejahen, stellen Sie den Antrag.

Diese Sonderanträge gibt es:

Wenn Sie bereits im vorherigen Verfahren (oder dem davor) eine Zulassung für einen Studienplatz erhalten, ihn aber nicht angenommen haben, weil Sie zu dem Zeitpunkt einen Freiwilligendienst geleistet haben, dann ist Ihnen Ihr Studienplatz nach Beendigung des Dienstes sicher. Dies gilt nur für die beiden auf Ihren Dienst folgenden Bewerbungsverfahren und ausschließlich für den Studiengang sowie die Fächerkombination, für die Sie sich ursprünglich beworben haben.

Dass Ihnen der Studienplatz zusteht, weisen Sie nach, indem Sie Ihren ursprünglichen Zulassungsbescheid und die Dienstbescheinigung, die Sie erhalten haben, während der Bewerbung über unser E-Portal hochladen. Der Zulassungsbescheid wird Ihnen im E-Portal als PDF bereitgestellt. Bitte drucken Sie ihn aus und bewahren Sie ihn zu Hause auf. Aus Datenschutzgründen werden die Daten im E-Portal nach Ablauf des Verfahrens gelöscht, sodass Sie später nicht mehr darauf zurückgreifen können.

 

Was sind Dienste?

  • Bundesfreiwilligendienst
  • Jugendfreiwilligendienste: Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr (unter bestimmten Bedingungen auch im Ausland)
  • freiwilliger Wehrdienst
  • Betreuung eines eigenen Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der Angehörigen (höchstens 3 Jahre)
  • Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz (mindestens 2 Jahre)

5 % der Studienplätze hält die Pädagogische Hochschule für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Härtefälle werden nur anerkannt, wenn sie in der Person des Bewerbers begründet sind. Wenn anerkannt wird, dass ein besonderer Härtefall vorliegt, dann wird der Bewerber noch vor allen anderen zugelassen.

Da dadurch andere keine Zulassung für diesen Studienplatz erhalten, wird diese Regelung sehr streng gehandhabt. Der Antrag kommt also nur für sehr wenige in Frage. Um einen Härtefallantrag genehmigt bekommen zu können, müssen in Ihrer Person selbst so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen nicht zugemutet werden kann, auch nur ein einziges Semester auf eine Zulassung zum Studium zu warten.

Wenn Sie glauben, diesen sehr strengen Kriterien zu entsprechen, dann stellen Sie einen Härtefallantrag. Zusätzlich müssen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen auch entsprechende Belege hochladen, damit wir prüfen können, ob bei Ihnen tatsächlich ein außerordentlicher Härtefall vorliegt. 

Wir haben für Sie weitere Informationen zum Antrag wegen außerordentlicher Härte mit vielen Beispielen zusammengestellt.

10 % der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Umso mehr Zeit vergangen ist, seitdem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erhalten haben, umso mehr Wartezeit (in Semestern) wird Ihnen angerechnet.

Wenn sich bei Ihnen der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife verzögert hat - aus Gründen, für die Sie nicht selbst verantwortlich sind, - können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, dann wird Ihnen die Verzögerung als Wartezeit angerechnet, sodass Sie an der Auswahl mit der Wartezeit teilnehmen, die Sie eigentlich hätten.

Mögliche Gründe können beispielsweise sein:

  • Wenn bei Ihnen besondere gesundheitliche Gründe vorliegen
  • Wenn Sie während der Schulzeit eigene minderjährige Kinder versorgt haben.  (Nachweis: Geburtsurkunden der Kinder und "eine erweiterte Meldebescheinigung", aus der hervorgeht, dass Ihre Kinder bei Ihnen leben)
  • Wenn Sie pflegebedürftige enge Verwandte während Ihrer eigenen Schulzeit gepflegt haben. (Nachweis: Bescheinigung über die Einstufung in die Pflegestufe II oder III nach dem Sozialgesetzbuch XI oder eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit.)

Wichtig: Sie müssen mit Belegen nachweisen, dass bei Ihnen nicht nur besondere Umstände vorlagen, sondern diese auch der Grund dafür sind, dass Sie die Hochschulreife erst zu einem späteren Zeitpunkt erlangt haben.

Weitere Gründe, aus  denen ein Nachteilsausgleich durch Verbesserung der Wartezeit gewährt werden kann, sowie die erforderlichen Unterlagen, die Sie mit Ihrer Bewerbung hochladen müssen, finden Sie in dieser Zusammenstellung.

 

Wenn sich bei Ihnen - aus Gründen, für die Sie nicht selbst verantwortlich sind - die Noten in Ihrer Hochschulzgangsberechtigung verschlechtert haben, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich in Form von Notenverbesserung stellen.

Mögliche Gründe, aus  denen ein Nachteilsausgleich durch Verbesserung der Durchschnittsnote gewährt werden kann, sowie die erforderlichen Unterlagen, die Sie mit Ihrer Bewerbung hochladen im E-Portal hochladen müssen, finden Sie in dieser Zusammenstellung.

Wenn es im besonderen öffentlichen Interesse liegt, dass Sie Ihr Studium bei uns aufnehmen, dann können Sie einen Antrag auf Ortsbindung stellen.

Das kommt für Sie in Frage, wenn:

  1.  Sie Sportler sind und auf Bundesebene einem A-, B-, oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören oder
  2.  Sie am Wohnort soziale Pflichten übernommen haben, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen. Insbesondere:
    • wenn Sie im Katastrophenschutz oder Zivilschutz tätig sind.
    • wenn Sie als Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger tätig sind - im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
    • wenn Sie als Pflegeperson zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer tätig sind - im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
    • wenn Sie in der kommunalen Politik engagiert sind und in diesem Zusammenhang ein Mandat ausüben - beispielsweise in Ihrem Kreistag, im Stadtrat, Gemeinderat oder Bezirksversammlung.

Laden Sie die entsprechenden Nachweise während Ihrer Bewerbung in unserem E-Portal hoch, damit wir Ihren Anspruch prüfen können.

Wie werden die Studienplätze vergeben?

In der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) ist geregelt, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengänge grundsätzlich vergeben werden. Außer der Studienvergabe nach hochschuleigenem Auswahlverfahren ist festgelegt, dass es für bestimmte Bewerbergruppen gesonderte Zugänge zu den Studienplätzen gibt. Diese Plätze werden noch vor dem allgemeinen Auswahlverfahren vergeben.

Vorabquoten gibt es für:

Die danach noch verfügbaren Studienplätze vergeben wir

  • nach unserem Auswahlverfahren  (90 %) sowie
  • nach Wartesemestern (10 %).

Die Rechtsgrundlagen für die Vorabquoten und Sonderanträge in zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie in der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO):  Zu den Vorabquoten (§22 HZVO), zur Auswahl nach Härtegesichtspunkten (§24 HZVO)  sowie der bevorzugten Zulassung aufgrund eines Dienstes (§30 HZVO).

Häufige Fragen

Nein, unsere Bewerbungsfristen gelten für alle Studienbewerber. Zu welchem Zeitpunkt Sie Ihr Abitur gemacht haben, spielt bei den Fristen keine Rolle.

Nein, das Schülerzeugnisblatt genügt nicht. Das Schülerzeugnisblatt ist keine offizielle Urkunde. Sie bekommen nach bestandener Abiturprüfung ein offizielles Abiturzeugnis. Bitte laden Sie alle Seiten dieses Zeugnisses im Bewerbungsportal hoch.

Nein. Um Kindheitspädagogik zu studieren, genügt die Fachhochschulreife.

Die Deltaprüfung ist für Bewerber:innen, die entweder die Fachhochschulreife oder die gebundene Fachhochschulreife haben, für ihr Studium aber eine Allgemeine Hochschulreife benötigen.

Um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit, Ihren Freiwilligendienst oder Ihren Bundesfreiwilligendienst anrechnen zu können, benötigen wir ein offizielles Schreiben mit den folgenden Angaben:

  1. Den Zeitraum, in dem Sie im Ehrenamt tätig waren bzw. den Freiwilligendienst abgeleistet haben
  2. Die genaue Angabe, um welchen Freiwilligendienst es sich handelt
  3.  Einen Stempel der Einrichtung (Ehrenamt oder BufDi) oder des Trägers (FSJ)
  4. Ein aktuelles Ausstellungsdatum
  5. Die Unterschrift des Ansprechpartners in der Einrichtung/beim Träger
  6. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten: eine Angabe der Stunden, die Sie für Ihr Ehrenamt aufgewendet haben.

Achten Sie darauf, dass Sie eine aktuelle Bescheinigung bei uns einreichen.

Wenn Sie bereits seit 3 Semestern in einen grundständigen* Studiengang (z.B. Bachelorstudiengänge) eingeschrieben sind und nun Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich hinsichtlich des gewünschten Studiengangwechsels beraten lassen.

Bitte wenden Sie sich an Frau Dr. Staiger-Engel (Tel: 0721/925-4998), um mit ihr einen Beratungstermin wegen des geplanten Studiengangwechsels zu vereinbaren. Bringen Sie zu dem Termin das Formular für das studiengangbezogene Beratungsgespräch mit.

Am besten ist es, wenn Sie den Nachweis über das Beratungsgespräch bereits während Ihrer Bewerbung im E-Portal hochladen. Sie können diese Bescheinigung jedoch bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen. Liegt der Nachweis bis dahin nicht vor, können Sie nicht immatrikuliert werden.

* "Grundständige Studiengänge?" sind alle Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen. Das sind neben Bachelorstudiengängen auch alle Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge.

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sollten alle Ihre Bewerbungsunterlagen vorliegen. Das ist aber leider nicht immer möglich.  Damit Sie besser einschätzen können, welche Auswirkungen das auf Ihre Bewerbung um einen Studienplatz hat, haben wir Ihnen hier die Konsequenzen aufgführt. Ob und welche Unterlagen von Ihnen fehlen, sehen Sie im E-Portal bei Ihrer Bewerbung.

 

Mögliche Konsequenzen:

  • Ausschluss vom Bewerbungsverfahren
    Das bedeutet, wenn diese Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist fehlen, sind Sie vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
     
  • Bedingte Zulassung:
    Sie sind zum Studiengang zugelassen, müssen aber bis zum gegebenen Zeitpunkt die fehlenden Unterlagen nachreichen. Falls die Unterlagen zu spät nachgereicht werden, verlieren Sie den Studienplatz.
     
  • Immatrikulationshindernis
    Sie müssen die fehlenden Unterlagen bis spätestens zum Ende der Immatrikulationsfrist bei uns im Haus einreichen. Sonst verlieren Sie Ihren Studienplatz und können Ihr Studium nicht beginnen. (Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.)

Fehlende Unterlagen
 
 nachzureichen bis

Hochschulzugangs-
berechtigung

Ausschluss
vom Verfahren
vor Ablauf der
Bewerbungsfrist

Nachweis über
Eignungsprüfung

Ausschluss
vom Verfahren

vor Ablauf der
Bewerbungsfrist

Nachweis über das
Beratungsgespräch
für beruflich Qualifizierte

Ausschluss
vom Verfahren
vor Ablauf der
Bewerbungsfrist

Fachhochschulreifezeugnis
ist nicht vollständig
(der praktische Teil fehlt)

Ausschluss
vom Verfahren
vor Ablauf der
Bewerbungsfrist
Fachhochschulreifezeugnis
ist nicht vollständig
(der praktische Teil ist noch nicht abgeschlossen)
Bedingte Zulassungvor Ablauf der Immatrikulationsfrist
DSH-SprachprüfungBedingte Zulassungvor Ablauf der
Immatrikulationsfrist

Titelblatt Ihres Abschlusszeugnisses
- Die Kopie Ihres Abschlusszeugnisses
muss alle Seiten umfassen - auch das Titelblatt, sonst ist es unvollständig.

Immatrikulations-
hindernis

vor Ablauf der
Immatrikulationsfrist

Der ausgefüllte Auskunftsbogen für die Befreiung von Studiengebühren* (inklusive der dazugehörigen Belege) für internationale Studierende

Muss von allen Studierenden, die weder aus der Europäischen Union (EU) noch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kommen, eingereicht werden

vor Ablauf der
Immatrikulationsfrist

* Sie müssen den Auskunftsbogen einreichen, da wir verpflichtet sind zu prüfen, ob bei Ihnen Gründe für eine Befreiung von den Studiengebühren für Internationale Studierende vorliegen.

 

 

 

Ja! Denn wenn Sie Unterlagen vergessen haben, vermerken wir das bei Ihrer Bewerbung im E-Portal und Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen noch fristgerecht nachzureichen. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig im E-Portal, ob bei Ihnen noch etwas fehlt.

Nachreichungen senden Sie bitte mit einer kurzen Information, um was es geht, an nachreichung@ph-karlsruhe.de .

Ja! Die Abgabe des Bewerbungsantrags läuft vollständig online ab. In dem Moment, in dem Sie den Antrag im E-Portal "abgeben", geht er automatisch elektronisch bei uns ein.

Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal oberhalb der Übersicht über Ihre Bewerbung(en).

Am Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie im E-Portal einen Bescheid als PDF. Es gibt 3 verschiedene Bescheidarten:

  1. Zulassungsbescheid: Wir bieten Ihnen einen Studienplatz an. Sie müssen sich anschließend noch bei uns immatrikulieren, um ihn anzunehmen. Nur wenn Sie immatrikuliert sind, können Sie im kommenden Semester Ihr Studium bei uns beginnen.
     
  2. Ablehnungsbescheid: Wir haben nicht genug Studienplätze für alle Bewerber. Deshalb führen wir Auswahlverfahren durch, in denen wir all Ihre Leistungen, die in das Auswahlverfahren eingehen, in Punkte umrechnen und darauf aufbauend eine Rangliste erstellen. Leider hatten Sie zu wenig Punkte, um Ihnen direkt einen Studienplatz anzubieten zu können.

    Sollte sich am Ende des sich anschließenden Immatrikulationsverfahrens herausstellen, dass Studienplätze frei bleiben, führen wir ein Nachrückverfahren durch. Falls so ein Nachrückverfahren stattfindet, nehmen Sie automatisch daran teil. Sollten Sie im Nachrückverfahren ein Studienplatz erhalten, erhalten Sie über das Bewerbungsportal einen Zulassungsbescheid. Sollten wir Ihnen keinen Studienplatz anbieten können, werden Sie nicht nochmals benachrichtigt. (In Ihrem Ablehnungsbescheid steht auch, auf welcher Position Sie stehen.) Bitte kontrollieren Sie regelmäßig im E-Portal, ob wir Ihnen vielleicht doch noch einen Zulassungsbescheid ausstellen konnten.
     
  3. Ausschlussbescheid: Sie haben Ihre Bewerbung zu spät abgegeben oder aber sie war inhaltlich nicht korrekt. Zum Beispiel weil Unterlagen gefehlt haben oder Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt haben. Als Folge waren Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Ihre Bewerbung wurde bei der Studienplatzvergabe nicht berücksichtigt.

Sollte in Ihrem Bescheid stehen, dass Sie eine bedingte Zulassung erhalten haben, bedeutet das, dass Sie zunächst zum Studium zugelassen sind und sich bei uns immatrikulieren können.

Allerdings war Ihre Bewerbung nicht vollständig. Die fehlende(n) Unterlage(n) müssen Sie noch nachreichen. Bis wann das geschehen muss, steht entweder in Ihrem Bescheid oder aber Sie finden es unter "Fehlende Unterlagen - die Konsequenzen". Gerne können Sie auch beim Studien-Service-Zentrum nachfragen, bis wann Sie die jeweilige Unterlage einreichen müssen.

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, dann können wir Ihnen im Moment leider keinen Studienplatz anbieten. Aber das kann sich noch ändern ...

Nach der ersten Bewerbungsphase erhalten alle Bewerber einen Bescheid. Diejenigen, die einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen sich innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes immatrikulieren, um den angebotenen Studienplatz auch zu erhalten. Es gilt hier: Nur wer sich vollständig und rechtzeitig immatrikuliert, kann sein Studium bei uns beginnen. Sonst verfällt das Angebot.

Sollten nach Abschluss der Immatrikulationsphase Studienplätze freigeblieben sein, werden diese mit Hilfe eines Nachrückverfahrens neu vergeben. Deshalb haben alle, denen im ersten Durchgang kein Studienplatz angeboten werden konnte, einen Platz auf der Warteliste erhalten. Sollte ein Nachrückverfahren stattfinden, nehmen Sie automatisch daran teil. Wer auf diesem Weg ein Studienplatzangebot erhält, wird wieder über das E-Portal durch einen neuen Bescheid (diesmal: Zulassungsbescheid) informiert und erhält eine  Immatrikulationsfrist, bis zu der er sich vollständig immatrikulieren muss, um den Studienplatz anzunehmen.

Wichtig!! Je nachdem wie Sie sich beworben haben, haben Sie mehrere Rangplätze für ein eventuelles Nachrückverfahren erhalten: Sie erhalten einen Platz auf einer Wartliste für die allgemein zu vergebenden Plätze. Einen Platz erhalten Sie für die Vergabe von Studienplätzen nach Wartesemestern. Wenn Sie sich über einen Pool beworben haben, dann erhalten Sie noch einen Platz für ein Nachrückverfahren in diesem Pool.

 

Wichtig! Falls ein Losverfahren stattfindet und Sie sich darauf bewerben können, wird das auf der Website unserer Hochschule vorher veröffentlicht!
Bitte senden Sie uns nur dann Anträge für die Teilnahme am Losverfahren zu, wenn wir bekanntgegeben haben, dass ein Losverfahren für diese Studiengänge stattfindet.

Da sich auf unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge erfahrungsgemäß sehr viel mehr Studieninteressierte bewerben, als wir Studienplätze anbieten können, sind in der Regel bereits alle Studienplätze nach Ende des Bewerbungs- und dem Immatrikulationsverfahren vergeben. Sollten noch Plätze frei geblieben sein, kommt es zu einem Nachrückverfahren. An diesem Nachrückverfahren nehmen alle Bewerber teil, die zunächst einen Ablehnungsbescheid mit dem Vermerk eines Nachrückplatzes erhalten haben.

Wenn es danach immer noch freie Plätze freigeben sollte, dann werden die noch freien Plätze über ein Losverfahren vergeben. Aufgrund der Beliebtheit der Studienplätze kommt das allerdings nur sehr selten vor.

Alle notwendigen Informationen zur Teilnahme am Losverfahren finden Sie in diesen beiden Satzungen.

Rechtsgrundlage

Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik

Hochschulwechsel und Quereinstieg

Sie studieren bereits denselben oder einen inhaltlich sehr ähnlichen Studiengang  an einer anderen Hochschule und möchten gerne zu uns wechseln?  Oder Sie studieren im Moment nur einen Teilbereich von dem, was Sie zukünftig bei uns studieren möchten?

Wenn Sie bereits Leistungen erbracht haben, die wir anerkennen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Studium in einem höheren Fachsemester bei uns fortzusetzen, so dass Sie nicht ganz von vorne beginnen müssen.

Sollten Sie keine anrechenbaren Leistungen erbracht haben, dann ist nur ein Beginn im 1. Fachsemester möglich.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal.  Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert, die  folgenden Unterlagen hochzuladen:

  1. Die Hochschulzugangsberechtigung - in der Regel Ihr Abiturzeugnis aber es gibt auch andere Zugangsmöglichkeiten.
  2. Eine aktuelle Leistungsübersicht Ihres jetzigen Studiengangs
  3. Nachweise über bereits abgelegte Vor- und Zwischenprüfungen, falls sie in der Leistungsübersicht nicht aufgeführt sind.
  4. Eine Übersicht der im aktuellen Semester belegten Lehrveranstaltungen
  5. Falls Sie bereits seit 3 Semestern in einen anderen Studiengang eingeschrieben sind: den Nachweis über das studiengangbezogene Beratungsgespräch für den geplanten Studiengangwechsel
  6. Den Nachweis über einen durchgeführten Berufsorientierungstest: "Was studiere ich?" oder "Check-U"
  7. Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
  8. Ihre Exmatrikulationsbescheinigungen, aller bereits besuchten Hochschulen.
  9. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse
  10. Sollte es besondere Gründe geben, aus denen es wichtig ist, dass Sie Ihr Studium in Karlsruhe fortführen, dann legen Sie uns die Gründe bitte schriftlich dar und laden diese Begründung zusammen mit entsprechenden Nachweisen im Bewerbungsportal hoch. (§5 Absatz 4 der Auswahlssatzung für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung in den höheren Fachsemestern)

Häufige Fragen

Nein, wenn Sie sich für diesen Studiengang auf ein höheres Fachsemester bei uns bewerben, dann bewerben Sie sich bitte direkt über unser E-Portal

Anders als bei einer Bewerbung für das 1. Fachsemester ist eine vorherige Anmeldung bei hochschulstart.de nicht notwendig.

 

Wenn Sie bereits seit 3 Semestern in einen grundständigen* Studiengang (z.B. Bachelorstudiengänge) eingeschrieben sind und nun Ihren Studiengang wechseln möchten, dann müssen Sie sich hinsichtlich des gewünschten Wechsels beraten lassen.

  • Bitte vereinbaren Sie dazu einen Gesprächstermin mit den Ansprechpartnern Ihrer Fächer. Für Kindheitspädagogik ist das  Frau Staiger-Engel und für Sport-Gesundheit-Freizeitbildung Frau Gressel.
  • Bringen Sie zu dem Gespräch bitte das Formular für das studiengangbezogene Beratungsgespräch mit.

Am besten ist es, wenn Sie den Nachweis über die studiengangbezogene Beratung bereits während Ihrer Bewerbung im E-Portal hochladen. Sie können diese Bescheinigung aber bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nachreichen. Liegt sie bis dahin nicht vor, können Sie nicht immatrikuliert werden.

* "grundständige Studiengänge" sind alle Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führen. Das sind neben Bachelorstudiengängen auch alle Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge.

 

Ja. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist ab dem 2. Fachsemester bis höchstens zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich. Wenn Ihr Studiengang beispielsweise eine Regelstudienzeit von 6 Semestern vorsieht, dann können Sie sich höchstens auf das 5. Fachsemester bewerben.

Nein. Ob wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können, hängt davon ab:

  • ob Sie Ihre Bewerbung rechtzeitig und vollständig abgeben und
  • ob wir in dem von Ihnen gewünschten Studiengang und -semester einen freien Studienplatz haben, den wir Ihnen anbieten können.

Ob wir freie Studienplätze vergeben können, wissen wir erst, nachdem die Rückmeldefrist - inklusive der Mahnfrist - abgelaufen ist.

In der Regel erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid für das Sommersemester Ende Februar/Anfang März und für das Wintersemester Ende Juli/Anfang August.

Lassen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen anrechnen

Nach Ihrer Immatrikulation bei uns müssen Sie sich Ihre bisherigen Leistungen noch anerkennen/anrechnen lassen. Die Anrechnungen sind für Ihre spätere Prüfungsanmeldung wichtig. Informationen dazu finden Sie auf den internen Seiten des Prüfungsamts.

Rechtsgrundlagen

Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik

Zweitstudium

Wenn Sie in Deutschland bereits ein grundständiges Studium (zum Beispiel Bachelorstudium) abgeschlossen haben und sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, dann ist es ein Zweitstudium. Gleiches gilt, wenn Sie bereits einen Masterstudiengang abgeschlossen haben und einen weiteren Masterstudiengang studieren.

Wie bewerbe ich mich?

Bitte bewerben Sie sich über unser E-Portal.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Das Zeugnis Ihrer Fachhochschulreife (oder höher)
  • Das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums, auf dem die Abschlussnote vermerkt ist
  • Das Motivationsschreiben, in dem Sie festhalten, aus welchen Gründen Sie ein Zweitstudium aufnehmen möchten
  • Falls Sie einen Wehr-, Zivil- oder anderen Freiwilligendienst absolviert haben: den Nachweis über den Dienst

Füllen Sie Ihren Antrag im E-Portal vollständig aus und laden Sie die geforderten Unterlagen hoch. Wenn Sie die Bewerbung abgeschlossen haben, dann geben Sie ihn als Letztes im E-Portal (elektronisch) ab.

Wie werden die Studienplätze vergeben?

In der  Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) ist das Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge geregelt. Hier ist unter anderem festgelegt, dass es für bestimmte Bewerbergruppen gesonderte Zugänge zu Studienplätzen gibt.

Die Quote für Zweitstudienbewerber für Bachelorstudiengänge liegt bei 2 %.

Die Studienplätze innerhalb dieser 2 % werden nach einer Messzahl vergeben. Diese Messzahl setzt sich zusammen aus der Note Ihres schon abgeschlossenen Studiums und den Punkten, die Sie aufgrund Ihres Motivationsschreibens erhalten.

Wie wird die Messzahl berechnet?

1. Punkte für die Abschlussnote Ihres Studiums:

Noten ausgezeichnet und sehr gut4 Punkte
Noten gut und voll befriedigend3 Punkte
Note befriedigend2 Punkte
Note ausreichend1 Punkt
Note nicht nachgewiesen1 Punkt

 

2. Ihr Motivationsschreiben:

Ihr Motivationsschreiben gibt uns Aufschluss darüber, warum Sie ein Zweitstudium beginnen möchten. Nachfolgend ist die Punktevergabe dafür aufgeführt:

Fallgruppe 19 Punkte               

Zwingende berufliche Gründe

Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber einen Beruf anstrebt, der nur auf Grund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.

Fallgruppe ­27 bis 11 Punkte                      

Wissenschaftliche Gründe

Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Liegen diese Gründe vor, ist die Punktzahl innerhalb des Rahmens von 7 bis 11 Punkten davon abhängig, welches Gewicht die Gründe haben, welche Leistungen die Bewerberin bzw. der Bewerber bisher erbracht hat und in welchem Maß die Gründe von allgemeinem Interesse sind.

Fallgruppe 37 Punkte

Besondere berufliche Gründe

Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation der Bewerberin bzw. des Bewerbers dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt.

Fallgruppe 44 Punkte

Sonstige berufliche Gründe

Obwohl das Zweitstudium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert. Eine genaue individuelle Darlegung ist erforderlich.

Fallgruppe 51 Punkt

Sonstige Gründe

Wer nach einer Familienphase (bitte Geburtsurkunde vorlegen), die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z. B. Ehe oder Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z. B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen.

 

Gebühren für ein Zweitstudium

In Baden-Württemberg ist das erste Studium für jeden Studieninteressierten (und -berechtigten) kostenfrei. Für ein weiteres Studium fallen jedoch Zweitstudiengebühren an. Der Betrag liegt bei 650 Euro pro Semester und ist zusätzlich zu dem Semesterbeitrag zu bezahlen.

Häufige Fragen

Ihr Studium gilt als abgeschlossen, sobald Sie Ihr Abschlusszeugnis ausgehändigt bekommen bzw. es für Sie zur Abholung bereitgestellt wird.

Nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung Ihren Studiengang noch nicht vollständig abgeschlossen haben, bewerben Sie sich in dem von Ihnen gewünschten Studiengang bei uns auf ein Erststudium.

Sobald Sie dann das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums erhalten haben, müssen Sie es bei uns einreichen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ab welchem Zeitpunkt Sie die entsprechenden Studiengebühren bezahlen müssen. Sollten Sie es verspätet einreichen, müssten Sie alle Studiengebühren nachzahlen, die seit Erreichen Ihres Studienabschlusses angefallen sind.

Zu den grundständigen Studiengängen zählen alle Bachelor-, Staatsexamens-, Diplom- und Magisterstudiengänge. Wenn Sie einen dieser Studiengänge abgeschlossen haben und einen Bachelorstudiengang neu belegen, ist es ein Zweitstudium. Wenn Sie ein Masterstudium beginnen, ein Erststudium.

Falls Sie Ihr erstes Studium abschließen, bevor das neue Semester - Ihr erstes Fachsemester im neuen Studiengang - begonnen hat, dann bezahlen Sie ab dem 1. Semester Studiengebühren. Sollten Sie Ihr Studium erst abschließen, wenn das neue Studium bereits begonnen hat, dann zahlen Sie in der Regel erst ab dem 2. Semester Studiengebühren. Diese Fälle werden aber im Einzelfall geprüft.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, uns den Abschluss Ihres ersten Studiums mitzuteilen und uns eine Kopie Ihres Bachelorstudienganges zukommen zu lassen, sobald Sie es erhalten haben. Bei verspätet eingereichten Studienabschlüssen sind alle Studiengebühren nachzuzahlen, die seit Ihrem Studienabschluss angefallen sind.

Rechtsgrundlagen

Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik

Hinweise zu den Bewerbungsportalen

Um sich für diesen Studiengang zu bewerben, müssen Sie als Erstes bei Hochschulstart.de registrieren. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten von Hochschulstart genau, wie die Zulassungen für freie Studienplätze vergeben werden. Ganz besonders in Hinblick auf mögliche Priorisierungen und der Annahme von angebotenen Studienplätzen.

Nachdem Sie sich bei Hochschulstart.de registriert haben, bewerben Sie sich bei uns online über das E-Portal. Zunächst müssen Sie sich dazu auch hier registrieren. Anschließend können Sie sich im Portal anmelden und mit der Online-Bewerbung beginnen.

 

Häufige Fragen zum Portal von Hochschulstart

Bei vielen Studiengängen werden die Studienplätze deutschlandweit zentral vergeben. Das geschieht über das dialogorientierte Serviceverfahren (DOSV) von hochschulstart.de.  An unserer Hochschule betrifft das die Studiengänge Kindheitspädagogik und Sport-Gesundheit-Freizeitbildung. Die Studienplätze für diese beiden Studiengänge werden zentral vergeben. Auf der Seite von hochschulstart.de finden Sie weitere Informationen dazu.

Die Bescheide werden Ihnen über das Portal von hochschulstart.de zur Verfügung gestellt. Sollten Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, dann lesen Sie sich bitte aufmerksam unsere Anleitung durch, wie Sie das Zulassungsangebot annehmen.  Die Informationen finden Sie hier in den Fragen unter "Wie nehme ich ein Zulassungsangebot an".

 

 

Im Portal von hochschulstart.de finden Sie das Zulassungsangebot. Wenn Sie bei uns studieren möchten, müssen Sie dieses dort annehmen.

Erst dann wird Ihnen ein Zulassungsbescheid im  E-Portal der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe zur Verfügung gestellt. Danach müssen Sie die Immatrikulation im E-Portal durchführen.

Anleitung:

1. Annehmen des Zulassungsangebots auf Hochschulstart:  Anmelden bei hochschulstart.de → Reiter Meine Bewebungen → Abgegebene Bewerbungen → Pädagogische Hochschule Karlsruhe über den Button Angebot prüfen und annehmen (roter Haken) auswählen →  Angebot annehmen → Weiter zu Angebot verbindlich annehmen (Pfeil) → Haken setzen bei  Angebot verbindlich annehmen

2. Öffnen des Zulassungsbescheid in unserem E-Portal und anschließende Immatrikulation: Anmelden bei E-Portal → Button Zu meiner Bewerbung → bei Abgebene Anträge sind Ihre Bewerbungen aufgelistet, die Bewerbung hat den Antragsfachstatus zugelassen → rechts finden Sie Ihren Zulassungsbescheid (in der gleichen Spalte in der auch Ihr gewünschter Studiengang aufgelistet ist) → Button Immatrikulation beantragen → folgen Sie den Hinweisen im Portal

Schauen Sie regelmäßig im E-Portal, ob es Neues für Sie gibt!

Es lohnt sich, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbungen zu überprüfen. So erfahren Sie rechtzeitig, ob uns wichtige Dokumente von Ihnen fehlen oder wir Rückfragen in Bezug auf Ihre Bewerbung haben. Auch die Bescheide werden Ihnen dort bereitgestellt.

So bewerben Sie sich über das E-Portal:

  • Einen Bewerbungsantrag erstellen:
    Nach Ihrer Anmeldung im E-Portal gehen Sie zu "Zu meiner Bewerbung" und klicken Sie auf "Bewerbungsantrag hinzufügen". Im Folgenden werden Sie detailliert durch den Bewerbungsprozess geführt. Wenn Sie den Antrag fertiggestellt haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben".
  • Unterbrechen der Bewerbung:
    Solange Sie Ihren Antrag nicht abgegeben haben ("Antrag abgeben"), können Sie die Bearbeitung des Antrags jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
  • Bewerbung abgeben:
    Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht und die benötigten Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben". Der Status im E-Portal ändert sich dann sofort auf "elektronisch eingegangen". Daran erkennen Sie, dass Sie den Antrag erfolgreich abgegeben haben.
  • Anträge nachträglich ändern:
    Solange sich Ihr Antrag noch im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn zurückziehen und weiterbearbeiten. Denken Sie jedoch unbedingt daran, ihn nach der Bearbeitung wieder elektronisch abzugeben. Denn zurückgezogene, nicht wieder abgegebene Anträge sind von der Teilnahme am Zulassungsverfahren ausgeschlossen.

    Sobald Ihr Antrag auf "gültig" oder "vorläufig ausgeschlossen" steht, können Sie ihn nicht mehr selbst ändern. Im Portalhaben wir für Sie vermerkt, ob noch etwasfehlt und wie Sie es einreichen können. Vor allem falls Sie vorläufig ausgeschlossen wurden und Fragen dazu haben: Rufen Sie uns gerne (frühzeitig) an und fragen Sie bei uns nach.

 

Häufige Fragen

Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln. Oder vom Handy auf ein Notebook beziehungsweise Rechner:

Bitte probieren Sie es zunächst mit diesen Browsern:

- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox

Häufig liegt es auch daran, dass  nicht die neueste Version des  Browsers genutzt wird. In dem Fall hilft es, den Browser zu aktualisieren.

Sollte das nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist!

Die Angabe aller Ihrer Vornamen - sowie es in Ihrem Personalausweis steht - ist wichtig für Ihr Abschlusszeugnis. Denn nach den Angaben, die Sie hier machen, werden die Zeugnisse erstellt.

Sollten Sie erst nachdem Ihr Zeugnis fertiggestellt ist, feststellen, dass Ihr Name nicht vollständig und korrekt angegeben wird, können wir Ihnen nur gegen eine Gebühr ein neues - korrigiertes Zeugnis - austellen.
 

Was gehört in welche Felder?
Vorname:
Das ist der Vorname, mit dem Sie angesprochen werden. Er wird in Ihrem Studierendenalltag verwendet werden.
Alle Vornamen: Alle Vornamen, die auch in Ihrem Ausweis stehen. Diese Angabe ist wichtig, damit Ihr Abschlusszeugnis später korrekt ausgedruckt wird.

Unter den Anmeldeboxen im Bewerbungsportal ( E-Portal ) rechts oben in der Ecke können Sie auf "Zugangsdaten vergessen" klicken.

Sie erhalten dann per Mail einen Link, über den Sie sich ein neues Passwort einrichten können.

Auf der Startseite des  E-Portals finden Sie auf der rechten Seite Angaben zu "Kontakt und Hilfe".

Bitte achten Sie  darauf, dass Sie uns nur Dokumente als PDF hochladen. Die maximale Größe liegt bei 2,5 MB pro Dokument.

Form: Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig und an allen Stellen gut leserlich erfasst wird. Ideal wäre  "wie kopiert".

Wichtig! Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet gibt es zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Ja. Sie bewerben sich bei uns, in dem Sie im E-Portal einen Bewerbungsantrag stellen. Nachdem Sie alle Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen haben, geben Sie im E-Portal den Antrag ab. Als Bestätigung für Sie, dass wir den Antrag erhalten haben, bekommen Sie im E-Portal die Rückmeldung, der Antrag sei "elektronisch eingegangen".

Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal.

Das können Sie am Antragsstatus im E-Portal sehen. Wenn dort "elektronisch eingegangen" steht, dann haben wir ihre Bewerbungsunterlagen erhalten.

 

So lange sich Ihr abgegebener Antrag im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn noch zurückziehen und im zurückgezogenen Status bearbeiten. Danach müssen Sie ihn erneut im E-Portal abgeben, um am Zulassungsverfahren für die Studienplätze teilzunehmen.

Wenn sich Ihr Antrag in einem anderen Status befindet,  dann können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst ändern. Schicken Sie uns das Dokument als PDF  (max. 2,5 MB) an nachreichung@ph-karlsruhe.de. Wir fügen es dann bei Ihrer Bewerbung ein. Nennen Sie dazu bitte Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer und schreiben Sie uns eine kleine Notiz dazu, worum es geht.

 

 

 

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet finden sich zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Sollte Ihr Dokument bereits digitalisiert sein, dann finden sich auch im Internet zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, diese Dokumente in PDFs umzwandeln. Die gleichen Programme bieten in der Regel auch Möglichkeiten an, um vorhandene Dokumente zu verkleinern (komprimieren).

Besondere Bewerbungssituationen

Immatrikulieren

Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid von uns erhalten haben, müssen Sie sich abschließend noch bei uns fristgerecht immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.

Möchten Sie mit uns persönlich sprechen?

 Studien-Service-Zentrum
Studien-Service-Zentrum
Erste Anlaufstelle
Raum 3.118
Öffnungszeiten
Montags bis Mittwochs 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstags 09:00 – 17:00 Uhr
Freitags 09:00 – 12:00 Uhr
Letzte Änderung: 25.04.2024
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