Personalrat

Der Personalrat vertritt unsere Beschäftigten an der Hochschule als deren gesetzliche Interessenvertretung. Als gewähltes Verbindungsglied zwischen den Beschäftigten und der Hochschulleitung ist er zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle verpflichtet. Der Personalrat ist dabei ist ein gleichwertiger Partner der Dienststelle (vgl. LPVG §2) und hat darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Es gibt deshalb einen ständigen Dialog zwischen Personalrat und Dienststelle.

Wir treffen uns regelmäßig zu Sitzungen, entscheiden dort über Anträge der Dienststelle und erörtern Fragen, die die Belange der Beschäftigten betreffen. Grundlage aller Beschlüsse ist das LPVG in seiner aktuellen Fassung.

Wir sind die Ansprechpersonen für die kleinen und großen Probleme, die Kolleg:innen mit der Dienststelle oder auch untereinander bei der täglichen Arbeit haben. 

Alle Informationen zur Arbeit des Personalrats, Kontaktmöglichkeiten, Tätigkeitsberichte und Protokolle finden unsere Mitarbeitenden im internen Bereich der Website.

Wussten Sie schon?

Die Zeit, in der Sie ein Gespräch beim Personalrat führen, gilt als Arbeitszeit und muss nicht nachgearbeitet werden.

Personalrat
Anlaufstelle und Briefkasten
Raum 1.003
Sprechzeiten
nach individueller Vereinbarung
Letzte Änderung: 31.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: personalrat@ph-karlsruhe.de