Personalrat
Der Personalrat vertritt unsere Beschäftigten an der Hochschule als deren gesetzliche Interessenvertretung. Als gewähltes Verbindungsglied zwischen den Beschäftigten und der Hochschulleitung ist er zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle verpflichtet. Der Personalrat ist dabei ist ein gleichwertiger Partner der Dienststelle (vgl. LPVG §2) und hat darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Es gibt deshalb einen ständigen Dialog zwischen Personalrat und Dienststelle.
Wir treffen uns regelmäßig zu Sitzungen, entscheiden dort über Anträge der Dienststelle und erörtern Fragen, die die Belange der Beschäftigten betreffen. Grundlage aller Beschlüsse ist das LPVG in seiner aktuellen Fassung.
nach individueller Vereinbarung