Studienplatzbörse

Freie Studienplätze

Eine gute Nachricht für Schnellentschlossene und alle, die sich für den Bachelor Lehramt Sekundarstufe I bewerben woll(t)en, aber die Frist verpasst haben:

Da zum jetzigen Zeitpunkt bereits abzusehen ist, dass nach Abschluss des regulären Vergabenverfahrens voraussichtlich noch freie Studienplätze im Studiengang Bachelor Lehramt Sekundarstufe I zur Verfügung stehen werden, ist es ab sofort möglich, sich im Rahmen des Losverfahrens auf einen der freibleibenden Studienplätze zu bewerben.

Freie Studienplätze gibt es in:Bewerbungsfrist

 

  • Lehramt Sekundarstufe I (Bachelorstudiengang)

 

15. März 2025

Ablauf des Losverfahrens

Wenn wir in unseren zulassungsbeschränkten Studiengängen noch freie Studienplätze zur Verfügung haben, werden diese über ein Losverfahren vergeben. Dieses Verfahren findet kurz vor Semesterbeginn statt. Sie können sich auf jeden Studiengang bewerben, für den es freie Plätze gibt und für den Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Informieren Sie sich über die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und füllen Sie den Antrag für für Losverfahren vollständig aus. Reichen Sie anschließend den ausgedruckten Antrag zusammen mit den geforderten Unterlagen vor Fristablauf an unserer Hochschule ein.

Die Verlosung der Studienplätze findet unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist für das Losverfahren statt. Direkt danach versenden wir die Zulassungsbescheide, an diejenigen, die im Losverfahren einen Studienplatz erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass Sie sich danach noch immatrikulieren müssen, um Ihr Studium bei uns im kommenden Semester beginnen zu können.

Es werden keine Ablehnungs- oder Ausschlussbescheide versandt.

Bachelorstudiengang

Lehramt Sekundarstufe I

Auf unserer Seite zum Bachelorstudiengang Lehramt Sekundarstufe I finden Sie Informationen zu diesem Studiengang.

 

  1. Ihre Hochschulzugangsberechtigung (häufig Abitur, aber es gibt auch andere Zugänge zu einem Studium).
  2. den Nachweis des durchgeführten Lehrerorientierungstests
  3. Bei Bewerbungen auf die Fächer: Kunst oder Sport: den Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung
  4. Bei Bewerbungen auf das Fach Musik: ein Motivationsschreiben, mit dem Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
  5. Bei Bewerbungen auf das Fach Deutsch: Den Nachweis über Kenntnisse des Englischen und einer weiteren Fremdsprache. (Mehr Informationen unter "Häufige Fragen")
  6. Bei Bewerbungen auf das Fach Englisch: Den Nachweis über Kenntnisse auf dem Niveau B2 in Englisch und Kenntnis einer weiteren Fremdsprache. (Mehr Informationen unter "Häufige Fragen")
  7. Falls Sie bereits seit 3 Semestern in einen anderen Studiengang eingeschrieben sind: den Nachweis über das studiengangbezogene Beratungsgespräch für den geplanten Studiengangwechsel
  8. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern: Der Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse

Sie können sich bis zum 15. März 2025 einschließlich auf diesen Studiengang bewerben. Spätestens an diesem Tag muss der ausgedruckte Antrag zusammen mit allen einzureichenden Unterlagen bei uns im Haus eingehen.

Wie reiche ich meinen Losantrag ein?

  • persönlich in unserem Studien-Service-Zentrum oder
  • per Post an die Studienabteilung oder
  • per Briefeinwurf in unseren Briefkasten an Gebäude 1 in der Bismarckstraße 10, 76133 Karlsruhe.

Der Antrag muss zusammen mit den im Antrag geforderten Unterlagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist ausgedruckt und unterschrieben im Haus vorliegen. 

Haben Sie Fragen?

 Studien-Service-Zentrum
Studien-Service-Zentrum
Erste Anlaufstelle
Raum 3.118
Öffnungszeiten
Während der Vorlesungszeit:
Montag und Mittwoch 9 bis 15 Uhr
Dienstag 9 bis 14 Uhr
Donnerstag 9 bis 17 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Prüfungswoche 03.02. – 07.02.25
Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Vorlesungsfreie Zeit 10.02. – 04.04.25
Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Einführungswoche 07.04. – 11.04.25
Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Letzte Änderung: 29.01.2025
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