Studieren ohne Abitur

Für die Zulassung zu einem grundständigen Studium an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe ist in der Regel eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, mit Ausnahme des Studiengangs Pädagogik der Kindheit. Wenn Sie diesen Studiengang bei uns studieren möchten, genügt die Fachhochschulreife.

Aber auch, wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung über die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) vorweisen können, gibt es Möglichkeiten, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor, mit denen Sie ein Studium bei uns trotzdem beginnen können.

Abgeschlossenes Studium

Wer in Deutschland ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Universität abschließt, kann an unserer Hochschule jeden Studiengang studieren.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Ihrem neuen Studiengang dann um ein Zweitstudium  handelt, für das gesonderte Studiengebühren erhoben werden.

Anerkannte Aufstiegsfortbildung

Eine anerkannte Aufstiegsfortbildungsprüfung zusammen mit dem Nachweis eines durchgeführten Beratungsgesprächs berechtigen zum Studium an allen baden-württembergischen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Anerkannte Vorbildungen sind:

  • Meisterprüfungen in einem Handwerk nach der Handwerksordnung
  • Industriemeister
  • Meister in den Bereichen Landwirtschaft und Hauswirtschaft
  • Fachwirt (IHK)
  • vergleichbare Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes
  • Fortbildungen auf Grund der Weiterbildungsverordnungen nach § 19 Landespflegegesetz
  • Abschlüsse einer Fachschule im Sinne von § 14 Schulgesetz:  Auf dem Zeugnis muss vermerkt sein, dass der Abschluss "der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung" entspricht. Das ist beispielsweise bei Abschlusszeugnissen für Erzieherinnen und Erziehern in der Regel der Fall.
  • Bestimmte Abschlüsse einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie zum Beispiel Verwaltungsbetriebswirt, sofern vor der Ausbildung eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde.

Ob es sich um eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung handelt, wird gegebenenfalls individuell geprüft.

Das zugehörige Beratungsgespräch wird an den Hochschulen durchgeführt. Die erstellte Bescheinigung wird von den anderen baden-württembergischen Hochschulen anerkannt.

Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Eignungsprüfung sind:

  • eine mindestens zweijährige, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende, abgeschlossene Berufsausbildung,
  • an die Berufsausbildung anschließende Berufserfahrung von in der Regel zwei Jahren in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich sowie
  • ein Beratungsgespräch an einer Hochschule nach § 2 Abs. 2 LHG.

Eine fachliche Entsprechung von Berufsausbildung, Berufserfahrung und gewähltem Studiengang liegt vor, wenn die wesentlichen Inhalte der Berufsausbildung und der Berufserfahrung der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können.

Die Eignungsprüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Das Beratungsgespräch wird an den Pädagogischen Hochschulen durchgeführt. An welcher Hochschule das Gespräch geführt wird, spielt keine Rolle. Die Prüfung findet einmal jährlich statt. Sie wird im Wechsel an jeweils einer Pädagogischen Hochschule stellvertretend durchgeführt.

 

JahrOrt
2024an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd
2025an der Pädagogischen Hochschule Weingarten
2026an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
2027an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
2028an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe
2029an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg

Unser Ansprechpartner für berufliche Beratungsgespräche

Erfolgreiches Studium des gleichen Studiengangs

Wenn Sie in einem anderen Bundesland ein Jahr lang den gleichen Studiengang beziehungsweise einen fachlich entsprechenden studiert haben, sind Sie berechtigt, diesen Studiengang auch in Baden-Württemberg zu studieren. Wichtig ist, dass es sich nicht nur um den gleichen Studiengang sondern auch um den gleichen Hochschultyp handelt.

Die Pädagogische Hochschule ist eine Universität, das bedeutet, dass Sie zuvor an einer Universität studiert haben müssen, wenn Sie zu uns wechseln möchten.

Fachhochschulreife

Wenn Sie die Fachhochschulreife haben, dann können Sie bei uns ohne zusätzliche Qualifikationen den Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik studieren.

Fachhochschulreife plus Deltaprüfung

Mit dem Nachweis Ihrer schulischen Qualifikation (fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife) und dem Bestehen der Deltaprüfung der Universität Mannheim erhalten Sie die Hochschulzugangsberechtigung und können sich auf ein Bachelorstudium bewerben.

Zur Deltaprüfung wird zugelassen, wer eine fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife besitzt und die Aufnahme eines Studiums in einem Bachelorstudiengang anstrebt, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt.

Achtung: Ob die vorhandenen Schulabschlusszeugnisse tatsächlich den Anforderungen  einer fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife entsprechen, wird erst bei der Bewerbung auf einen Studienplatz an der jeweiligen Hochschule überprüft. Eine bestandene Deltaprüfung allein ist für eine Bewerbung nicht ausreichend. Es wird empfohlen, sich in jedem Fall immer vorher bei den betreffenden Hochschulen zu informieren.

Ausführliche Informationen und Beispielaufgaben zur Deltaprüfung finden Sie auf der Internetseite der Universität Mannheim.

Rechtsgrundlage

Haben Sie Fragen?

Letzte Änderung: 16.05.2024
Für den Inhalt verantwortlich: studium@ph-karlsruhe.de