Parallelstudium

Das gleichzeitige Studieren von zwei Studiengängen nennt man Parallelstudium. Es ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss zuvor beantragt und genehmigt werden. 

Kann ich mehrere Studiengänge gleichzeitig studieren?

In besonderen Fällen ist es möglich, mehr als einen Studiengang gleichzeitig zu studieren. Gründe dafür können sein:

  • berufliche Gründe (Berufliche Gründe könnten vorliegen, wenn der zweite Studiengang eine sinnvolle Ergänzung beziehungsweise Weiterführung des ersten Studiengangs darstellt. Entscheidend ist die konkrete, individuelle Karriereplanung. Zwischen beiden Studiengängen muss ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen.)
  • wissenschaftliche Gründe (Wissenschaftliche Gründe könnten vorliegen, wenn Sie durch den zweiten Studiengang eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung erlangt wird.)
  • künstlerische Gründe

Diese Erlaubnis kann durch Befristungen oder Auflagen eingeschränkt sein.

Kann ich kurzfristig in mehrere Studiengänge eingeschrieben sein?

Wenn Sie bereits an einer Hochschule in einen Studiengang eingeschrieben sind und nur während eines Abschnitts Ihres Studiums in einen weiteren Studiengang einschreiben möchten, gibt es eventuell die Möglichkeit für einen kurzen Zeitraum zeitgleich zusätzlich einen anderen Studiengang zu studieren. Dafür ist es nötig, sich auch an der zweiten Hochschule zu immatrikulieren. Der gewährte Zeitraum umfasst in der Regel höchstens 2 Semester.

Wie bewerbe ich mich für ein Parallelstudium?

Wenn Sie ein Parallelstudium bei uns beginnen möchten, dann müssen Sie das in der Studienabteilung beantragen. Das ist ein formloser Antrag, in dem Sie uns darlegen aus welchen Gründen Sie ein Parallelstudium beginnen möchten.

Wichtig ist auch, dass Sie uns belegen, dass Sie genug Zeit für beide Studiengänge haben. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie zwar noch die Abschlussarbeit abgeben müssen, aber keine weiteren Veranstaltungen besuchen müssen oder wenn Sie Ihr anderes Studium als Fernstudium absolvieren. Als Beleg dafür reichen Sie uns bitte eine Zusammenstellung ein, auf der alle Veranstaltungen, die Sie noch besuchen müssen wie auch Leistungen, die Sie noch erbringen müssen, enthalten sind mit eine Bestätigung des Fachstudienberaters, dass die Aufstellung vollständig und korrekt ist.

Zusätzlich ist es noch notwendig, dass die andere Hochschule dem Parallelstudium bei uns zustimmt. Auch dafür benötigen wir einen Nachweis.

Für ein Parallelstudium

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Zulassung zu einem Parallelstudium finden Sie im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG),  §60

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 Studien-Service-Zentrum
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Raum 3.118
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Montags bis Mittwochs 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstags 09:00 – 17:00 Uhr
Freitags 09:00 – 12:00 Uhr
Letzte Änderung: 24.05.2024
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