Umgang mit sexualisierter Belästigung
Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe hat es sich zum Ziel gesetzt, alle Hochschulangehörigen vor sexualisierter Belästigung zu schützen. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist sexualisierte Belästigung definiert als "ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten". Das AGG betont ausdrücklich, dass eine sexualisierte Belästigung mit einer Würdeverletzung der belästigten Person einhergeht. Es geht nicht darum, ob die Würdeverletzung beabsichtigt ist. Wichtig ist die Auswirkung auf die belästigte Person.
Formen sexualisierter Belästigungen
Sexualisierte Belästigung ist nichts was "einfach passiert". Sie kann von belästigenden Personen bewusst zur Demonstration von Macht gegenüber der belästigten Person eingesetzt werden. Besonders schwerwiegend ist sexualisierte Belästigung dann, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird. Am Arbeitsplatz oder im Studium könnten beispielsweise persönliche oder berufliche Vorteile versprochen oder Nachteile angedroht werden.
Verbal:
- sexuell anzügliches Hinterherrufen,
- unerwünschte anzügliche Bemerkungen und Witze,
- aufdringliche und beleidigende Kommentare, beispielsweise über Aussehen oder Privatleben,
- Fragen mit sexuellem Inhalt, zum Beispiel zu Privatleben oder Intimsphäre,
- Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen,
- sexualisierte oder unangemessene Einladungen zu einer Verabredung.
Nonverbal:
- aufdringliches oder einschüchterndes Starren oder anzügliche Blicke,
- Hinterherpfeifen,
- unerwünschte E-Mails, SMS, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug,
- unangemessene oder aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken,
- Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials,
- unsittliches Entblößen.
Physisch:
- jede unerwünschte Berührung, zum Beispiel Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen und Küssen, auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht,
- wiederholte körperliche Annäherung, beispielsweise Herandrängeln oder die übliche körperliche Distanz (ca. eine Armlänge) nicht wahren.
Strafrechtlich relevant sind Stalking, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
Was kann ich tun?
Als betroffene Person:
- Machen Sie der belästigenden Person deutlich, dass ihr Verhalten unerwünscht ist.
- Sprechen Sie mit Vertrauenspersonen.
- Dokumentieren Sie den Vorfall (Datum, Name, Ort, Hergang des Vorfalls, Zeug:innen).
- Bewahren Sie mögliche Beweise auf (zum Beispiel E-Mails).
- Wenden Sie sich mit Ihren Fragen oder Beschwerden an eine der Ansprechpersonen der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe oder an andere Beratungsstellen.
Wenn Sie Belästigung beobachten oder beobachtet haben:
- Schauen Sie nicht weg.
- Lachen Sie nicht mit, wenn sexistische Witze erzählt werden.
- Sprechen Sie beteiligte Personen an.
- Nehmen Sie Betroffene ernst.
- Ermutigen Sie Betroffene, sich zur Wehr zu setzten.
- Begleiten Sie sie zu Anlaufstellen innerhalb oder außerhalb der Hochschule.
- Stellen Sie sich im Falle eines Verfahrens als Zeug:in zur Verfügung.
Als Vorgesetzte:r:
- Schaffen Sie aktiv die Voraussetzungen für ein vertrauensvolles Arbeitsumfeld.
- Wenn eine betroffene Person Sie als Ansprechperson auswählt, laden Sie zu einem Gespräch an einem sicheren Ort ein und fragen Sie, ob eine Vertrauensperson hinzugezogen werden soll.
- Bleiben Sie mit Betroffenen in Kontakt und informieren Sie sie über den aktuellen Sachstand.
Kampagne "Zieh einen Schlussstrich"
Die landesweite Kampagne "Zieh einen Schlussstrich" richtet sich gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen in Baden-Württemberg. Die an der Kampagne beteiligten Hochschulen positionieren sich klar gegen jede Form sexualisierter Diskriminierung mit der Unterzeichnung der "Resolution der Hochschulen in Baden-Württemberg gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt".
Ansprechpersonen
Egal, ob Sie persönlich betroffen sind, unangemessenes Verhalten beobachtet haben, oder einfach nur Fragen haben, Sie können sich jederzeit an unsere Ansprechpersonen wenden. Sie beraten Betroffene und beantworten Fragen zum Thema sexualisierte Belästigung. Alle Gespräche sind streng vertraulich. Es werden nur weiteren Schritte eingeleitet, wenn Sie es wünschen.
Donnerstag, 13.00-14.00 Uhr und n.V.
in 3.204 oder https://ph-karlsruhe.webex.com/meet/nicole.bachor
Bitte im StudIP eintragen!
Externe Anlaufstellen
Vertrauensanwältin Frau Rechtsanwältin Michaela Spandau
+49 711 673 53 70
vertrauensanwaeltin-mwk(at)rechtsanwaelte-js.de
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