Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe - dual

Bewerben

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium bei uns. Damit Ihre Bewerbung möglichst reibungslos verläuft, erklären wir Ihnen im Folgenden, worauf Sie bei Ihrer Bewerbung achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Ihre Bewerbung ist der erste Schritt. Sollten wir Ihnen einen Studienplatz anbieten, müssen Sie sich anschließend noch immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.

Die Bewerbung findet online über unser E-Portal statt. Sie werden durch den gesamten Bewerbungsprozess geführt und laden währenddessen alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Am Ende geben Sie den Antrag online im E-Portal ab.

Hinweise des Landes

Beachten Sie bitte folgende besondere Hinweise zu Unterlagen das Rechtsverhältnis zum Land Baden-Württemberg betreffend:

Um in das öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis eingestellt werden zu können, ist eine Bewerbung beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe (entsprechend dem Seminar- und Hochschulstandort) erforderlich. Hierbei sind unter anderem folgende, über die Zulassungsunterlagen für die Hochschulen hinausgehende, Unterlagen einzureichen:

  • den Zulassungsbescheid zum dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengang unserer Hochschule,
  • einen Nachweis über den bestehenden Masernschutz nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz,
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von mindestens neun Unterrichtseinheiten, der nicht älter als 2 Jahre sein darf,
  • der Identitätsnachweis durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Zudem muss bei Entscheidung über die Einstellung in das öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a, gegebenenfalls in Verbindung mit 30b, Bundeszentralregistergesetz) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorliegen, das nicht älter als drei Monate sein darf.

Im Hinblick auf möglicherweise anfallende Bearbeitungszeiten bei Behörden empfohlen, sich frühzeitig um genannten Unterlagen zu bemühen.

Bewerbungsfrist

Erstes Fachsemester:
2. Mai - 30. Juni

Hochschulwechsel/Quereinstieg/Höheres Fachsemester:
- nicht möglich

 

Voraussetzung für den Beginn des Masterstudiums

Sie müssen alle Leistungen des Bachelorstudiengangs noch innerhalb Ihres Bachelorstudiums erbringen! Das bedeutet, dass Sie bis zum 30. September alle Bachelor-Leistungen erbracht haben müssen, um Ihr Masterstudium zum Wintersemester beginnen zu können. Sollte das nicht der Fall sein, erlischt Ihre Zulassung für den Masterstudiengang. Die Noten für Ihre Leistungen und das Bachelorzeugnis dürfen zu diesem Zeitpunkt noch ausstehen.

Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I - dual

Bewerbungsablauf

Diese Unterlagen benötigen Sie

Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal.  Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert,  die folgenden Unterlagen hochzuladen:

  1. Ihr Bachelorzeugnis und das Transcript of Records
    ( sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen:
    - eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen, inklusive der erreichten Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CP)
  2. Der Nachweis über die Teilnahme an der studienfachlichen Beratung für diesen Studiengang
  3. Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.
  4. Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller bereits besuchten Hochschulen
  5. Ein Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse bei internationalen Bewerberinnen und Bewerbern.

Zur Chancenverbesserung im Auswahlverfahren:

  •  Falls Sie sich bereits ehrenamtlich engagiert haben, im erzieherisch-sozialen Feld oder im Gesundheits- und Pflegebereich eine Ausbildung gemacht haben beziehungsweise in diesem Berufsfeld tätig waren oder andere außerschulische Leistungen erbracht haben, dann laden Sie die entsprechenden Belege im Bewerbungsportal hoch.

Das Auswahlverfahren

Sie erhalten sowohl für die Abschlussnote Ihres Hochschulabschlusses, für außerschulische Leistungen als auch für weitere Qualifikationen Punkte. Aufgrund der so erreichten Auswahlpunkte vergeben wir anschließend die zur Verfügung stehenden Studienplätze. Insgesamt können Sie 60 Punkte erreichen, davon bis zu 40 Punkte für Ihre Abschlussnote und bis zu 20 Punkte für Ihre anderen Leistungen. Welche Leistungen wie bewertet werden, listen wir unten im Einzelnen für Sie auf.

Punkte für die Abschlussnote

NotePunkteNote PunkteNotePunkte
1,0402,1293,218
1,1392,2283,317
1,2382,3273,416
1,3372,4263,515
1,4362,5253,614
1,5352,6243,713
1,6342,7233,812
1,7332,8223,911
1,8322,9214,010
1,9313,020  
2,0303,119  

 

Punkte für außercurriculare Tätigkeiten in sozialen und pädagogischen Feldern

Für Ihre außercurricularen Tätigkeiten in sozialen oder pädagogischen Bereichen können Ihnen insgesamt bis zu 20 Punkte angerechnet werden.

 

Ehrenamtliche Tätigkeiten, PraktikaDauerPunkte
- in der Kinder- und Jugendarbeit in den Bereichen:
Kirche, Musik, Sport, Verkehrserziehung, Natur- und Umweltschutz, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk
mindestens
1 Jahr
5
Praktika in pädagogischen oder sozialen Feldernmindestens
4 Wochen an
einer Einsatzstelle
2
Betreuung in Kinder- und Jugendfreizeitenmindestens
2 Wochen
1

 

 

FreiwilligendiensteDauerPunkte
Wehr-, Zivil- und Bundesfreiwilligendienst oder
freiwilliges soziales, ökologisches oder
kulturelles Jahr

ab 6 Monaten

4

ab 11 Monaten

6

 

Punkte für studienbezogene Auslandsaufenthalte und Auslandspraktika

Für Ihre Auslandsaufenthalte und -praktika können Ihnen bis zu 2 Punkte angerechnet werden.

Auslandsaufenthalte und PraktikaDauerPunkte
Studienbezogene Auslandsaufenthalte und Auslandspraktikamindestens
3 Monate
2

 

Punkte für einschlägige Berufsausbildungen und Berufstätigkeit

Sowohl für eine Berufsausbildung, eine Berufstätigkeit mit oder ohne Ausbildung als auch für eine Lehrtätigkeit als Meister:in in einem Betrieb können Ihnen gegebenenfalls Punkte angerechnet werden. 
Es können bis zu 20 Punkte vergeben werden.

 Punkte
Abgeschlossene Ausbildung10
Berufstätigkeit, mindestens ein Jahr nach erfolgter Ausbildung10
Berufstätigkeit, mindestens zwei Jahre ohne Ausbildung 6
Lehrtätigkeit als Meister:in, mindestens ein Jahr 5

 

Bei der Berechnung wird eine Vollzeittätigkeit zugrunde gelegt. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend umgerechnet. Eine zweijährige Teilzeitbeschäftigung von 50 Prozent entspricht beispielsweise einer einjährigen Vollzeitbeschäftigung.

 

Beispiele für anerkannte Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten
  • Aus dem Erziehungs- und Sozialwesen:
    Pädagogische Fachkraft, Erzieher:in, Kinderpflegekraft, Heilerziehungspflegekraft, Fachkraft für Soziale Arbeit, Beschäftigungstherapeut:in, Bewährungshelfer:in
  • Aus dem Gesundheits- und Pflegebereich:
    Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Ergotherapeut:in, Physiotherapeut:in, Logopäde/Logopädin
  • Eine mindestens einjährige Lehrtätigkeit als Meister
Wie weist man die Ausbildung/Berufstätigkeit/Lehrtätigkeit nach?
  • Ausbildung:  staatlich anerkanntes oder landesrechtlich geregeltes Abschlusszeugnis
  • Berufstätigkeit: Arbeitszeugnis bei beendetem Arbeitsverhältnis / Zwischenzeugnis bei
    noch bestehendem Arbeitsverhältnis (inkl. Angaben zum Arbeitsumfang und Einsatzbereich)
  • Lehrtätigkeit als Meister:in: Meisterbrief und die schriftliche Bestätigung des Betriebs, dass die Lehrtätigkeit mindestens 1 Jahr ausgeführt wurde.
Voraussetzungen, damit die Ausbildung anerkannt werden darf:
  • Staatlich anerkannt oder landesrechtlich geregelt
  • Mind. 2 Jahre Ausbildungsdauer

 

Wie werden die Studienplätze vergeben?

In der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) ist geregelt, wie die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen grundsätzlich vergeben werden. Außer der Studienvergabe nach hochschuleigenem Auswahlverfahren ist festgelegt, dass es für bestimmte Bewerbergruppen gesonderte Zugänge zu den Studienplätzen gibt.

Quoten gibt es für:

  • Bewerbungen als Härtefall (5 %)
  • Bewerbungen mit Berücksichtigung einer Ortsbindung im öffentlichen Interesse (1 %)

Die Studienplätze werden in folgender Reihe vergeben:

  • nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens,
  • nach Härtegesichtspunkten,
  • nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse.

Diese Sonderanträge gibt es:

5 % der Studienplätze hält die Pädagogische Hochschule  für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Härtefälle werden nur anerkannt, wenn sie in der Person des oder derBewerbenden begründet sind. Wenn anerkannt wird, dass ein besonderer Härtefall vorliegt, dann wird diese Person noch vor allen anderen zugelassen.

Da dadurch andere keine Zulassung für diesen Studienplatz erhalten, wird diese Regelung sehr streng gehandhabt. Der Antrag kommt also nur für sehr wenige Personen in Frage. Um einen Härtefallantrag genehmigt bekommen zu können, müssen in Ihrer Person selbst so schwerwiegende  gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen nicht zugemutet werden kann, auch nur ein einziges Semester auf eine Zulassung zum Studium zu warten.

Wenn Sie glauben, diesen strengen Kriterien zu entsprechen, dann stellen Sie einen Härtefallantrag. Vermerken Sie das bitte entsprechend in Ihrem Bewerbungsantrag. Zusätzlich müssen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen auch entsprechende Belege hochladen, damit wir prüfen können, ob auf Sie tatsächlichein außerordentlicher Härtefall vorliegt. 

Wir haben für Sie weitere  Informationen zum Antrag wegen außerordentlicher Härte mit vielen Beispielen zusammengestellt.

Wenn es im besonderen öffentlichen Interesse liegt, dass ein Bewerber sein Studium auf jeden Fall vor Ort aufnehmen kann, dann kann er einen Antrag auf Ortsbindung stellen. Das kommt für Sie in Frage, wenn:

  1. Sie Sportler:in sind und  auf Bundesebene einem A-, B-, oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören oder
  2. Sie am Wohnort soziale Pflichten übernommen haben, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen. Insbesondere:
    • wenn Sie im Katastrophenschutz oder Zivilschutz tätig sind.
    • wenn Sie als Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger tätig sind - im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
    • wenn Sie als Pflegeperson zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer tätig sind - im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
    • wenn Sie in der kommunalen Politik engagiert sind und in diesem Zusammenhang ein Mandat ausüben - beispielsweise in Ihrem Kreistag, im Stadtrat,
      Gemeinderat oder Bezirksversammlung.

Laden Sie entsprechende Nachweise während Ihrer Bewerbung in unserem E-Portal hoch, damit wir Ihren Anspruch prüfen können.

Einen Sonderantrag stellen Sie im Rahmen Ihrer Onlinebewerbung. Während der Bearbeitung Ihres Antrags im Bewerbungsportal werden Sie gefragt, ob einer der Punkte auf Sie zutrifft. Indem Sie diese Frage bejahen, stellen Sie den Antrag.

Die Rechtsgrundlagen für die Vorabquoten und Sonderanträge in zulassungsbeschränkten Studiengängen finden Sie in der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO): Zu den Vorabquoten (§ 22), zur Auswahl nach Härtegesichtspunkten (§24). In §33 finden Sie die ergänzenden Vorschriften für Aufbau- und Masterstudiengänge.

Rechtsgrundlagen

Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I - dual

Zweitstudium

Wenn Sie in Deutschland bereits ein grundständiges Studium (zum Beispiel Bachelorstudium) abgeschlossen haben und sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, dann ist es ein Zweitstudium. Gleiches gilt, wenn Sie bereits einen Masterstudiengang abgeschlossen haben und einen weiteren Masterstudiengang studieren.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Sie bewerben sich bei uns über unser E-Portal.  Während des Bewerbungsprozesses werden Sie aufgefordert,  die folgenden Unterlagen hochzuladen:

  1. Ihr Bachelorzeugnis und das Transcript of Records
    ( sollte das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen:
    - eine vorläufige Leistungsübersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen, inklusive der erreichten Durchschnittsnote und dem bereits erreichten Umfang an CP)
  2. Ein Nachweis darüber, dass im Fach Informatik oder Physik mindestens 60 CP erbracht wurden und im Fach Mathematik mindestens 20 CP
  3. Das Abschlusszeugnis mit Transcript of Records Ihres abgeschlossenen Masterstudiengangs. (Sollte das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, dann bewerben Sie sich bitte im Rahmen des "Erststudiums" (ganz oben). Das Abschlusszeugnis und das Transcript of Records müssen Sie uns nachreichen, sobald Ihnen die Unterlagen ausgehändigt wurden.)
  4. Der Nachweis über die Teilnahme an der studienfachlichen Beratung für diesen Studiengang
  5. Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind.
  6. Die Exmatrikulationsbescheinigungen aller bereits besuchten Hochschulen
  7. Ein Nachweis über die für das Studium notwendigen deutschen Sprachkenntnisse bei internationalen Bewerberinnen und Bewerbern.

Gebühren für ein Zweitstudium

In Baden-Württemberg ist das erste Studium für jeden Studieninteressierten (und -berechtigten) kostenfrei. Für ein weiteres Studium fallen jedoch Zweitstudiengebühren an. Der Betrag liegt bei 650 Euro pro Semester und ist zusätzlich zu dem Semesterbeitrag zu bezahlen.

Hinweise zum E-Portal

Ihre Bewerbung erfolgt online über unser E-Portal. Zunächst müssen Sie sich registrieren. Daraufhin bekommen Sie eine E-Mail zugesandt, mit der Sie Ihren Bewerberzugang aktivieren.

Anschließend können Sie sich im Portal anmelden und mit der Online-Bewerbung beginnen. Während des Bewerbungsprozesses laden Sie alle Unterlagen hoch, die wir von Ihnen benötigen. Als letzten Schritt geben Sie Ihren Antrag elektronisch im E-Portal ab.

Schauen Sie regelmäßig im E-Portal, ob es Neues für Sie gibt!

Es lohnt sich, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbungen zu überprüfen. So erfahren Sie rechtzeitig, ob uns wichtige Dokumente von Ihnen fehlen oder wir Rückfragen in Bezug auf Ihre Bewerbung haben. Auch die Bescheide werden Ihnen dort bereitgestellt.

So bewerben Sie sich über das E-Portal:

  • Einen Bewerbungsantrag erstellen:
    Nach Ihrer Anmeldung im E-Portal gehen Sie zu "Zu meiner Bewerbung" und klicken Sie auf "Bewerbungsantrag hinzufügen". Im Folgenden werden Sie detailliert durch den Bewerbungsprozess geführt. Wenn Sie den Antrag fertiggestellt haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben".
  • Unterbrechen der Bewerbung:
    Solange Sie Ihren Antrag nicht abgegeben haben ("Antrag abgeben"), können Sie die Bearbeitung des Antrags jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
  • Bewerbung abgeben:
    Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht und die benötigten Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf "Antrag abgeben". Der Status im E-Portal ändert sich dann sofort auf "elektronisch eingegangen". Daran erkennen Sie, dass Sie den Antrag erfolgreich abgegeben haben.
  • Anträge nachträglich ändern:
    Solange sich Ihr Antrag noch im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn zurückziehen und weiterbearbeiten. Denken Sie jedoch unbedingt daran, ihn nach der Bearbeitung wieder elektronisch abzugeben. Denn zurückgezogene, nicht wieder abgegebene Anträge sind von der Teilnahme am Zulassungsverfahren ausgeschlossen.

    Sobald Ihr Antrag auf "gültig" oder "vorläufig ausgeschlossen" steht, können Sie ihn nicht mehr selbst ändern. Im Portalhaben wir für Sie vermerkt, ob noch etwasfehlt und wie Sie es einreichen können. Vor allem falls Sie vorläufig ausgeschlossen wurden und Fragen dazu haben: Rufen Sie uns gerne (frühzeitig) an und fragen Sie bei uns nach.

 

Häufige Fragen

Oft hilft es schon, wenn Sie den Browser wechseln. Oder vom Handy auf ein Notebook beziehungsweise Rechner:

Bitte probieren Sie es zunächst mit diesen Browsern:

- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Mozilla Firefox

Häufig liegt es auch daran, dass  nicht die neueste Version des  Browsers genutzt wird. In dem Fall hilft es, den Browser zu aktualisieren.

Sollte das nicht helfen, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung. Machen Sie das so früh wie möglich – auf jeden Fall aber vor Ablauf der Bewerbungsfrist!

Die Angabe aller Ihrer Vornamen - sowie es in Ihrem Personalausweis steht - ist wichtig für Ihr Abschlusszeugnis. Denn nach den Angaben, die Sie hier machen, werden die Zeugnisse erstellt.

Sollten Sie erst nachdem Ihr Zeugnis fertiggestellt ist, feststellen, dass Ihr Name nicht vollständig und korrekt angegeben wird, können wir Ihnen nur gegen eine Gebühr ein neues - korrigiertes Zeugnis - austellen.
 

Was gehört in welche Felder?
Vorname:
Das ist der Vorname, mit dem Sie angesprochen werden. Er wird in Ihrem Studierendenalltag verwendet werden.
Alle Vornamen: Alle Vornamen, die auch in Ihrem Ausweis stehen. Diese Angabe ist wichtig, damit Ihr Abschlusszeugnis später korrekt ausgedruckt wird.

Unter den Anmeldeboxen im Bewerbungsportal ( E-Portal ) rechts oben in der Ecke können Sie auf "Zugangsdaten vergessen" klicken.

Sie erhalten dann per Mail einen Link, über den Sie sich ein neues Passwort einrichten können.

Auf der Startseite des  E-Portals finden Sie auf der rechten Seite Angaben zu "Kontakt und Hilfe".

Bitte achten Sie  darauf, dass Sie uns nur Dokumente als PDF hochladen. Die maximale Größe liegt bei 2,5 MB pro Dokument.

Form: Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig und an allen Stellen gut leserlich erfasst wird. Ideal wäre  "wie kopiert".

Wichtig! Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet gibt es zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Ja. Sie bewerben sich bei uns, in dem Sie im E-Portal einen Bewerbungsantrag stellen. Nachdem Sie alle Angaben gemacht und alle Dokumente hochgeladen haben, geben Sie im E-Portal den Antrag ab. Als Bestätigung für Sie, dass wir den Antrag erhalten haben, bekommen Sie im E-Portal die Rückmeldung, der Antrag sei "elektronisch eingegangen".

Weitere Erklärungen zu den einzelnen Angaben zum "Antragsfachstatus" finden Sie im E-Portal.

Das können Sie am Antragsstatus im E-Portal sehen. Wenn dort "elektronisch eingegangen" steht, dann haben wir ihre Bewerbungsunterlagen erhalten.

 

So lange sich Ihr abgegebener Antrag im Status "elektronisch eingegangen" befindet, können Sie ihn noch zurückziehen und im zurückgezogenen Status bearbeiten. Danach müssen Sie ihn erneut im E-Portal abgeben, um am Zulassungsverfahren für die Studienplätze teilzunehmen.

Wenn sich Ihr Antrag in einem anderen Status befindet,  dann können Sie Ihren Antrag nicht mehr selbst ändern. Schicken Sie uns das Dokument als PDF  (max. 2,5 MB) an nachreichung@ph-karlsruhe.de. Wir fügen es dann bei Ihrer Bewerbung ein. Nennen Sie dazu bitte Ihren Namen und Ihre Bewerbernummer und schreiben Sie uns eine kleine Notiz dazu, worum es geht.

 

 

 

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Dokumente in PDFs umwandeln und kein Scangerät zur Verfügung haben: Die meisten Handys können inzwischen scannen. In den Stores finden Sie zahlreiche APPs, die zum Scannen und anschließenden Umwandeln in in PDFs geeignet sind. Auch im Internet finden sich zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, vorhandene Dokumente in PDFs umzuwandeln.

Sollte Ihr Dokument bereits digitalisiert sein, dann finden sich auch im Internet zahlreiche - häufig kostenfreie - Möglichkeiten, diese Dokumente in PDFs umzwandeln. Die gleichen Programme bieten in der Regel auch Möglichkeiten an, um vorhandene Dokumente zu verkleinern (komprimieren).

Immatrikulation

Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid von uns erhalten haben, müssen Sie sich abschließend noch bei uns fristgerecht immatrikulieren, um Ihr Studium bei uns beginnen zu können.

Besondere Bewerbungssituationen

Letzte Änderung: 07.10.2024
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