Studieren mit ausländischen Abschlüssen

Sie haben Ihren Schulabschluss im Ausland erworben oder bereits im Ausland studiert und interessieren sich nun für ein reguläres Studium an unserer Hochschule, der PHKA? Hier können Sie sich über die Möglichkeiten informieren.

Beachten Sie dabei, dass unsere Studienangebote mit Ausnahme einiger Veranstaltungen ausschließlich in deutscher Sprache angeboten werden. Sie benötigen daher unbedingt ausreichende Sprachkenntnisse, um an unserer Hochschule studieren zu können. Eine Promotion ist nach Absprache mit dem beziehungsweise der betreuenden Dozierenden in einer anderen Sprache möglich.

Wenn Sie in den häufig gestellten Fragen keine Antwort gefunden haben oder Unterstützung bei Ihrem Antrag auf Nachstudium benötigen, dann helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter:

Sprechzeiten
montags 11:00 bis 12:30 Uhr (im SSZ)
mittwochs 9:30 bis 12:00 Uhr
(nur nach Voranmeldung über Stud.IP)
donnerstags 10:30 bis 12:00 Uhr

Voraussetzungen

Anerkennung leicht gemacht

Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihre Bewerbung weder eine offizielle Anerkennung Ihres ausländischen Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium in Stuttgart, noch eine Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) benötigen: das International Office prüft Ihre Zeugnisse intern.

Ausschließlich Bewerbende mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen eine Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium in Stuttgart (bei regulärem Wohnsitz in Baden-Württemberg).

Als ausländische Bewerberin beziehungsweise Bewerber mit ausländischen Zeugnissen müssen Sie eines der folgenden Sprachzeugnisse mit der entsprechenden Bewertung vorweisen können, um an unserer Hochschule  studieren zu können:

  • DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, mindestens Niveau 2)
  • TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache mit mindestens 4-mal 4 TDN)
  • neues Goethe Zertifikat C2: Großes Deutsche Sprachdiplom (GDS) oder eine der früheren Prüfungen Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS), Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) oder Zentrale Oberstufenprüfung (ZOB)
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • DSD II: Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe
  • Deutsche Sprachprüfungen II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Zeugnis der Feststellungsprüfung

Detaillierte Informationen zu den Sprachanforderungen und Prüfungsordnungen der verschiedenen Sprachzeugnisse erhalten Sie unter:

Bitte beachten Sie: Sollten Sie bis spätestens 30. September kein gültiges Sprachzeugnis vorweisen können, so können Sie das Studium an unserer Hochschule nicht antreten. Für einen Studienstart im Sommersemester ist die Frist der 31. März.

Alle Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland studieren wollen, müssen eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachweisen. Das gilt auch für Studieninteressierte mit einem ausländischen Schulabschluss. Deshalb überprüfen wir vor der Einschreibung, ob Ihr Schulabschlusszeugnis zum Studium in Deutschland berechtigt.

Für die Überprüfung Ihrer Unterlagen erheben wir eine Verwaltungsgebühr. Die Gebühr entfällt, wenn Sie bereits einen Anerkennungsbescheid einer umgerechneten Gesamtnote von einer anderen Stelle vorlegen können.

Erste Anhaltspunkte, ob Ihre Zeugnisse für ein Studium an einer deutschen Hochschule ausreichend sein könnten, finden Sie auf der Webseite der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen.

Studienbewerberinnen und - bewerber aus der Europäischen Union:

Mit einem Schulabschlusszeugnis, das im Heimatland zum Studium an einer Hochschule berechtigt, können Sie normalerweise an deutschen Hochschulen studieren. Die endgültige Entscheidung, ob der Schulabschluss ausreichend für ein Studium in Deutschland ist, ist jedoch abhängig von den belegten Schulfächern sowie den Fächern, die Sie in Deutschland studieren möchten. Deshalb werden Ihre Zeugnisse vor der Zulassung durch das International Office geprüft.

Schulabschlüsse von Studieninteressierten aus Ländern, die nicht zur EU gehören:Ihr Schulabschlusszeugnis muss von uns extra geprüft und anerkannt werden. Hierzu hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder Empfehlungen herausgegeben, an denen sich unsere Hochschule orientiert. Die Anerkennung erfolgt durch das International Office.  Schulabschlusszeugnisse einiger Länder können nur dann als gleichwertig anerkannt werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bereits ein oder zwei Jahre an einer in Deutschland anerkannten Hochschule in Ihrem Heimatland erfolgreich studiert haben. Als Nachweis benötigen Sie dann zusätzlich zu Ihrem Schulabschlusszeugnis auch das Hochschulabschlusszeugnis beziehungsweise ein Zwischenzeugnis, das Sie als beglaubigte Kopie in der Originalsprache und als beglaubigte Übersetzung den Bewerbungsunterlagen beilegen müssen. Diese Regelung gilt für Bewerberinnen und Bewerber aus denjenigen Ländern, in denen die Hochschulreife in weniger als 12 Schuljahren erreicht wird. Dazu gehören insbesondere die GUS-Staaten.
Studienbewerber mit chinesischen Zeugnissen (mit Ausnahme von Hongkong und Macao) sowie Zeugnissen aus Vietnam und der Mongolei: Sie benötigen für die Bewerbung in jedem Fall immer ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft in Peking. Weitere Informationen erhalten Sie bei der:
Akademischen Prüfstelle Peking
Akademischen Prüfstelle Hanoi
Akademische Prüfstelle Ulan Bator

Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig bei uns eingereicht haben und sich herausstellt, dass Ihre Schulzeugnisse aus dem Ausland nicht als gleichwertig mit dem deutschen Abitur anerkannt werden können und Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von uns die Nachricht, dass Sie die fehlenden Qualifikationen am Studienkolleg in Heidelberg in einem einjährigen Lehrgang nachholen können.

Das Studienkolleg ist eine Einrichtung der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Es bereitet Sie innerhalb eines Jahres sprachlich und fachlich auf eine Abschlussprüfung vor, die dem deutschen "Abitur" entspricht und Sie berechtigt, an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland zu studieren.

Sie können sich nicht selbst direkt beim Studienkolleg anmelden, sondern bewerben sich zunächst für ein Fachstudium an unserer Hochschule. Wir melden Sie dann beim Studienkolleg zu einer Aufnahmeprüfung an. Um gute Chancen für einen Zulassung am Studienkolleg zu haben, sollten Sie mindestens 750 Stunden Deutschunterricht absolviert haben und dies urkundlich nachweisen können. Das Studienkolleg entscheidet anhand einer Aufnahmeprüfung (Sprachprüfung), ob Sie aufgenommen werden.

Informationen über das Studienkolleg finden Sie beim ISZ der Universität Heidelberg.

Bewerben und Fristen

Einige Studiengänge starten sowohl im Sommer- als auch im Wintersemster, andere nur im Wintersemester. Die jeweilige Bewerbungsfrist für Ihren gewünschten Studiengang finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite. Dort sind auch in einigen Studiengängen bestehenden Zugangsbedingungen erläutert.

Übersicht über alle Studiengänge

Erforderliche Unterlagen und Dokumente

Bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal und und reichen Sie den Antrag über das Portal ein. Sie benötigen:

  • eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses in der Originalsprache (inklusive Notenübersicht),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses (inklusive Notenübersicht) - entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache, 
  • eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise der Zwischenzeugnisse in der Originalsprache (sofern vorhanden) inklusive Notenübersicht,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise der Zwischenzeugnisse inklusive Notenübersicht. Die Übersetzung entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache,
  • eine Kopie eines geeigneten Sprachnachweises (kann auch noch bis zum 30. September nachgereicht werden),
  • Nachweis über Zahlung der Verwaltungsgebühr für die Anerkennung Ihrer Zeugnisse durch unsere Hochschule,
  • Nachweis über den Lehrerorientierungstest.
  • Je nach persönlichen Voraussetzungen weitere Unterlagen, zum Beispiel der Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung für die Fächer Sport oder Kunst, die Sprachnachweise für das Europalehramt, Nachweis über Sprachkenntnisse bei Englisch oder Französisch für die Sekundarstufe I, Nachweis über Religionszugehörigkeit, wenn Sie eine Theologie als Studienfach wählen.

Bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal und und reichen Sie den Antrag über das Portal ein. Sie benötigen:

  • eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise eine amtlich beglaubigte Kopie der Zwischenzeugnisse in der Originalsprache (sofern vorhanden) inklusive Notenübersicht,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise der Zwischenzeugnisse inklusive Notenübersicht - Übersetzung entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache,
  • eine Kopie eines geeigneten Sprachnachweises (kann auch noch bis zum 30. September nachgereicht werden),
  • Nachweis über Zahlung der Verwaltungsgebühr für die Anerkennung Ihrer Zeugnisse durch die Pädagogische Hochschule Karlsruhe,
  • Teilnahme an einem Eignungsabklärungsverfahren: Achtung dafür müssen Sie sich für eine Reflexionsveranstaltung an unserer Hochschule anmelden! Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Schulpraxis,
  • alle weiteren Unterlagen, die Sie für eine Bewerbung benötigen (gegebenenfalls Nachweise weiterer Sprachkenntnisse, Nachweise erbrachter Credit Points (CP) - lesen Sie dazu die Auswahlsatzung des Studiengangs sorgfältig durch, insbesondere § 3 Zugangsvoraussetzungen sowie § 4 Form des Zulassungsantrags).

Bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal und und reichen Sie den Antrag über das Portal ein. Sie benötigen: Für die Studiengänge Kindheitspädagogik und Sport-Gesundheit-Freizeitbildung wird auch eine Anmeldung über hochschulstart.de verlangt! Sie benötigen

  • eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses in der Originalsprache (inklusive Notenübersicht),
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses (inklusive Notenübersicht) - Übersetzung entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache,
  • eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise der Zwischenzeugnisse in der Originalsprache (sofern vorhanden) inklusive Notenübersicht,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise der Zwischenzeugnisse inklusive Notenübersicht - entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache,
  • Kopie eines geeigneten Sprachnachweises (kann auch noch bis zum 30. September nachgereicht werden),
  • Nachweis über Zahlung der Verwaltungsgebühr für die Anerkennung Ihrer Zeugnisse durch die Pädagogische Hochschule Karlsruhe,
  • Nachweise über Vorqualifikationen, Praktika, Berufserfahrung etc., die mit dem Studium in Zusammenhang stehen sowie den
  • Nachweis über die Teilnahme am allgemeinen Selbsttest zur Studienorientierung.

Bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal und und reichen Sie den Antrag über das Portal ein. Sie benötigen:

  • eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses in der Originalsprache (inklusive Notenübersicht),
  • eine Kopie der Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses (inklusive Notenübersicht) - entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache,
  • eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise eine amtlich beglaubigte Kopie der Zwischenzeugnisse in der Originalsprache (sofern vorhanden) inklusive Notenübersicht
  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung des Hochschulabschlusszeugnisses beziehungsweise der Zwischenzeugnisse inklusive Notenübersicht -  eine Übersetzung entfällt bei Zeugnissen in englischer, französischer oder spanischer Sprache,
  • eine Kopie eines geeigneten Sprachnachweises (kann auch noch bis zum 30. September nachgereicht werden),
  • Nachweis über Zahlung der Verwaltungsgebühr für die Anerkennung Ihrer Zeugnisse durch die Pädagogische Hochschule Karlsruhe sowie
  • alle weiteren Unterlagen, die Sie laut Zugangssatzung des jeweiligen Studiengangs einreichen müssen, zum Beispiel Nachweise weiterer Sprachkenntnisse, Motivationsschreiben, Zusammenfassung der Abschlussarbeit, Nachweise über praktische Tätigkeiten.

Alle Dokumente laden Sie während Ihrer Bewerbung im E-Portal hoch.

Zusätzlich zu den hochgeladenen Dokumenten müssen Sie uns die Übersetzung Ihrer Abschlüsse als beglaubigte Kopie vor Ablauf der Bewerbungsfrist in Papierform einreichen. Es gilt der Posteingangsstempel. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Verwenden Sie dafür das folgende Schreiben zu den einzureichenden Unterlagen.

Verwaltungsgebühr

Für die Prüfung Ihrer Unterlagen und insbesondere der Zeugnisse erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro. Die Gebühr entfällt, wenn Sie bereits einen Anerkennungsbescheid einer umgerechneten Gesamtnote von einer anderen Stelle vorlegen können. Bitte zahlen Sie zur Vervollständigung Ihrer Bewerbung diesen Betrag vor dem 15. Juli an die Pädagogische Hochschule Karlsruhe. Die Zahlung kann per Überweisung oder Bareinzahlung erfolgen.

Zahlung per Überweisung:

  • Empfänger: LOK Baden-Württemberg
  • Geldinstitut: Baden-Württemberg Bank IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02 BIC: SOLADEST
  • Verwendungszweck: 8971580000885 + Name des Bewerbenden.

Einen Überweisungsbeleg legen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bei.

Bareinzahlung:

Einzahlung an der Kasse der Hochschule in der Bismarckstraße 10, Gebäude I in Raum 207 im 2. Stock. Die Kasse ist montags bis donnerstags von 9:30 bis 12:00 und 14:00 bis 15.00 Uhr geöffnet. Bitte legen Sie auch in diesem Fall die Quittung der Einzahlung Ihrer Bewerbung bei oder geben Sie diese persönlich im International Office in Gebäude 3, Raum 117 ab.

Anrechnung von Studienleistungen

Sollten Sie sich Studienleistungen aus einem vorherigen Studium anrechnen lassen wollen, so wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson unserer Studienfächer.

Anerkennung eines ausländischen Lehramtsstudiums

Wenn Sie in einem anderen Land bereits ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte zuerst an das Regierungspräsidium in Tübingen, um dort Ihren Lehramtsabschluss prüfen und anerkennen zu lassen. Das gilt für alle Lehramtsabschlüsse zur Lehrbefähigung an Grundschulen, Hauptschulen, Werkreal- und Realschulen in Baden-Württemberg. Wir empfehlen Ihnen, bereits davor mit dem Regierungspräsidium telefonischen Kontakt aufzunehmen, um vorab wichtige Fragen abklären zu können.

Tipp

Wenn Sie bereits eine Anerkennung Ihres ausländischen Lehrerdiploms vom Regierungspräsidium in Tübingen erhalten haben, können Sie sich damit zur nächstmöglichen Frist bewerben.

Sobald Sie den endgültigen Bescheid des Regierungspräsidiums erhalten haben, können Sie sich bei uns an der PHKA für das erforderliche Nachstudium bewerben. In dem Bescheid steht in Abschnitt "IV.", was genau Sie nachstudieren müssen, um die Lehramtsbefähigung in Baden-Württemberg zu erhalten.

Da in anderen Ländern häufig nur ein Fach als Unterrichtsfach studiert wird, muss in Deutschland zum Beispiel ein zweites Fach nachstudiert werden. In einigen Fällen ist vorgegeben, welches Fach Sie nachstudieren müssen, manchmal können Sie aber auch frei wählen, welches Ihr zweites Unterrichtsfach sein soll. Wenn Sie frei wählen dürfen, dann finden Sie die Übersicht über alle angebotenen Fächer auf der Seite über das Lehramtsstudium. Auf den jeweiligen Studiengangsseiten finden Sie die Informationen, welche Fächer in welchem Studiengang studierbar sind.

Für das Nachstudium bewerben

  1. Füllen Sie den Antrag auf die Zulassung zum Nachstudium für die Anerkennung Ihres Lehramtsstudium aus. Geben Sie dabei die Vorgaben, die Ihnen vom Regierungspräsidum Tübingen gemacht wurden inklusive der geforderten Credit Points (CP)  ein. Sollten Sie Ihr zweites Fach frei wählen dürfen, dann tragen Sie das Studienfach ein, dass Sie bei uns studieren und später unterrichten möchten.
  2. Drucken Sie den Antrag  aus und unterschreiben Sie ihn eigenhändig.
  3. Schicken Sie uns Ihren Antrag zusammen mit dem Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen und dem Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse per Post zu oder reichen Sie ihn persönlich bei uns ein.
Fristen beachten
15. Januar oder 15. Juli

Denken Sie daran: Ihr Antrag muss rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei uns im Haus eintreffen. Zu spät eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Für den Start im Sommersemester ist der Stichtag der 15. Januar, für das Wintersemester der 15. Juli eines jeden Jahres.

Noch Fragen?

Wenn Sie unter den häufig gestellten Fragen keine Antwort gefunden haben oder Unterstützung bei Ihrem Antrag auf Nachstudium benötigen, dann helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Besondere Angebote

Alle bei uns an der PHKA regulär eingeschriebenen internationalen Studierenden werden von einer spezielle Tutorin betreut. Außerdem können Sie das Betreuungs- und Beratungsangebot für Internationale Studierende des Studierendenwerks Karlsruhe in Anspruch nehmen.

Zusätzliche Lehrveranstaltungen, wie beispielsweise "Deutsch als Wissenschaftssprache" (im Wintersemester) und "Deutsch für Beruf und Schulpraxis" (im Sommersemester) werden konstenfrei angeboten. Außerdem können bei Bedarf Tutorien für besonders anspruchsvolle Vorlesungen oder Seminare organisiert werden, um eine Unterstützung beim Verstehen von Texten und Lernen der Studieninhalte zu gewährleisten.

Im Rahmen des Stipendien- und Betreuungsprogramms für ausländische Studierende und Doktoranden (STIBET) schreibt die unsere Hochschule regelmäßig ein Studienabschluss-Stipendium beziehungsweise ein Stipendium für besonders engagierte internationale Studierende, finanziert aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA), aus. Mit den Stipendien können Bildungsausländer gefördert werden, die regulär an unseer Hochschule für ein Bachelor-, Lehramts-, Master-, oder ein Promotionsstudium eingeschrieben sind. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie gute Leistungen erbracht haben und sich darüber hinaus durch herausragendes Engagement im internationalen Kontext an ihrer Hochschule auszeichnen. Das Stipendium kann für maximal 12 Monate mit einer Mindestförderhöhe von 250,00 Euro vergeben werden. Das International Office informiert Sie über alle Details, sobald Sie bei uns eingeschrieben sind.

Darüber hinaus können Sie für hervorragende Leistungen mit dem DAAD-Preis ausgezeichnet werden, den wir jedes Jahr an internationale Studierende vergeben. Mit der Auszeichnung ist ein Preisgeld von 1000,00 Euro verbunden. Die Verleihung erfolgt in der Regel im Rahmen des Neujahrsempfangs der Hochschule.

Häufig gestellte Fragen

Nein, das Fach Psychologie wird an unserer Hochschule im Rahmen des Lehramtsstudiums belegt und kann nicht als einzelnes Fach studiert werden.

Gerne prüfen wir unverbindlich, ob Sie sich mit Ihrem Abschluss bei uns für ein Studium bewerben können. Nehmen Sie dazu Kontakt mit unserem International Office auf. Erste Anhaltspunkte, ob Ihre Zeugnisse für ein Studium an einer deutschen Hochschule ausreichen, finden Sie auf der Webseite der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen.

Nein, jede Hochschule prüft selbst, ob der Schulabschluss für ein Studium an dieser Einrichtung ausreichend ist. Wir richten uns bei unserer Überprüfung nach den Bewertungsrichtlinien der Kultusministerkonferenz.

Nein, wenn Sie sich für einen Studienplatz bewerben, prüfen wir selbst, ob Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Nur deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen müssen sich diese für ihre Bewerbung beim Regierungspräsidium in Stuttgart anerkennen lassen. Ein Sonderfall ist die Anerkennung eines abgeschlossenen Lehramtsstudiums.

Pro Semester müssen Sie einen Semesterbeitrag zahlen. 2022 beträgt der Semesterbetrag 164,70 Euro. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Studierendenwerksbeitrag, dem Studierendenschaftsbeitrag und einem Verwaltungskostenbeitrag.
Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen in Baden-Württemberg Studiengebühren von den internationalen Studierenden, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU und EWR-Staaten einreisen. Die Studiengebühr für Internationale Studierende beträgt pro Semester 1.500 Euro. Internationale Studierende, die ein zweites oder weiteres Studium in Deutschland aufnehmen (Zweitstudium), müssen 650 Euro Zweitstudiengebühr pro Semester zahlen. Ausnahmeregelungen zu den Studiengebühren finden Sie im Landeshochschulgebührengesetz.

Abgesehen von wenigen Ausnahmen müssen Sie keine Aufnahmeprüfung absolvieren. Wenn Sie im Rahmen eines Lehramts-Studienganges die Fächer Sport, Musik oder Kunst studieren möchten, muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden. Wenn Sie sich für einen der Europalehramts-Studiengänge bewerben möchten, achten Sie bitte auf die Eingangsvoraussetzungen. Sollten Sie sich für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge interessieren, so informieren Sie sich bitte unbedingt auch über die Kompetenzorientierte Passungsquote. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Webseiten in deutscher Sprache.

Ja, denn in manchen Fällen dürfen Sie erst in Deutschland studieren, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Schulabschluss schon ein oder zwei Jahre erfolgreich in Ihrem Heimatland studiert haben. In Einzelfällen können auch Studienleistungen angerechnet werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihrer Bewerbung auch Belege über Ihr bisheriges Studium beifügen.

In Heidelberg besuchen unsere zukünftigen Studierenden den „G“-Kurs, der auf geisteswissenschaftliche Studiengänge vorbereitet. Dieser wird am Studienkolleg des KIT nicht angeboten.

Ja, für Nicht-EU-Ausländer gibt es eine Quote von 8% für die grundständigen Studiengänge.

Beim International Office gibt es eine Tutorin für grundständige ausländische Studierende, welche die internationalen Studierenden bei unterschiedlichen Fragen berät. Außerdem werden Zusatztutorien (auf Wunsch und bei genügend Teilnehmerinnen und Teilnehmern) und der begleitender Kurs "Deutsch als Wissenschaftssprache" beziehungsweise "Deutsch für Beruf und Schulpraxis" angeboten, um den Studierenden den Einstieg in den Hochschullalltag zu erleichtern.

Nein, leider nicht. Das Studierendenwerk vergibt Wohnheimplätze, betreibt eine Wohnungsbörse und gibt Tipps und Hinweise zur Zimmersuche.

Auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie viele Informationen zu Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums in Deutschland.

Nein, leider nicht, denn dies ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Zum Beispiel können die Bewerberzahlen von Jahr zu Jahr stark schwanken. Ob Sie einen Studienplatz erhalten, hängt insbesondere von Ihren Noten und Zusatzqualifikationen ab.

Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson im Studiengang beziehungsweise Studienfach. Sie finden die Ansprechpersonen und deren Kontaktdaten auf den jeweiligen Webseiten.

Letzte Änderung: 02.05.2024
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