Freiraum 2026: Ausschreibung für die Lehrentwicklung veröffentlicht

Die jährliche Ausschreibung "Freiraum“ startet in eine neue Runde. Im Rahmen der Ausschreibung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre  können Ideen für die Lehre entwickelt und erprobt werden. Es gibt keinen thematischen oder fachlichen Schwerpunkt. Gesucht werden Projekte, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen.

Mit der Ausschreibung "Freiraum 2026" möchte die Stiftung Innovation in der Hochschullehre Offenheit und Kreativität in der Hochschullehre ermöglichen. Die Förderung soll die Freiheit schaffen, Ideen für die Lehre zu entwickeln und zu erproben. Vergeben werden Mittel für experimentelle Konzepte.
Die Ausschreibung ist thematisch offen. Alle Vorhaben, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen, sind willkommen: Lehr- und Studienformate können konzipiert, ausprobiert und reflektiert werden. Prozesse, die mit dem Lehren und Lernen an Hochschulen in Verbindung stehen, sowie Module und Studiengänge können neu gedacht und umgesetzt werden. Die Vorhaben sollen die Lernprozesse der Studierenden in den Mittelpunkt stellen. Ausschlaggebend für die Auswahl eines Projekts ist die Veränderung, die die Antragsteller:innen im Vergleich zur Ausgangssituation am jeweiligen Standort anstoßen möchten.

Die Art der Förderung ist offen. Von Tutor:innenstellen bis zur Gastprofessur ist alles möglich. Beantragt werden können Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektimmanente Investitionen.
Die Projektlaufzeit beträgt 24 Monate mit einer maximalen Fördersumme von 400.000€ pro Projekt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Dem inhaltlichen Auswahlprozess ist ein Verfahren zur Interessenbekundung vorgeschaltet. Pro Person und pro Projektidee kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost.

Interessenbekundungen sind ab dem 10. Februar 2025 bis spätestens zum 20. Februar 2025, 14:00 Uhr über das Förderportal der Stiftung einzureichen. Interessenbekundungen, die nach dem 20. Februar 2025, 14:00 Uhr eingehen,  können nicht mehr berücksichtigt werden.

Anträge sind mit allen erforderlichen Unterlagen ab dem 19. März 2025 bis spätestens zum 30. April 2025, 14:00 Uhr über das Förderportal der Stiftung einzureichen. Anträge, die nach dem 30.
April 2025, 14:00 Uhr eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektförderung beginnt zum 01. April 2026. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate
und endet am 31. März 2028. Die Förderentscheidung ist für Anfang Oktober 2025 geplant

Zur Ausschreibung

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung

Stefan Wörmann und Kerstin Aberle

  stefan.woermann@ph-karlsruhe.de