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Gemäß Landeshochschulgesetz (LHG) können zur Ergänzung des Lehrangebots Lehr­aufträge an Personen erteilt werden, die nach Vorbildung, Fähigkeit und fachlicher Leistung dem für sie vorgesehenen Aufgabengebiet entsprechen. Auch bei uns an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe bereichern Lehrbeauftragte in verschiedenen Bereichen mit ihrer fachlichen beziehungsweise fachpraktischen Expertise das Lehrangebot. Ansprechpersonen für einen Lehrauftrag sind die Professor:innen, die das eigene Gebiet vertreten, oder auch die Studiendekanate.

Letzte Änderung: 01.02.2023
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