Regelungen zur Umsetzung des ISP im Sommersemester 2020

Studienleistungen im Rahmen des ISP können auch im Sommersemester 2020 erbracht werden und die dafür erstellte Einteilung der Studierenden sowie die Zuweisung an Schulen hat weiterhin Gültigkeit. Allerdings findet das ISP anders als in der gewohnten Art und Weise statt. Das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung hat eine Liste mit möglichen schulpraxisbezogenen Ersatzleistungen sowie einige Regelungen zusammengestellt. Begonnen werden soll mit dem ISP nächste Woche.

Hochschulleitung sowie die Leitung des Zentrums für Schulpraktische Ausbildung (ZSA) teilen mit, dass laut Kultusministerium (KM) im Sommersemester 2020 von der in der Rahmenverordnung des KM geregelten Dauer der schulpraktischen Studien abgewichen werden kann. Laut KM gelte: „Soweit die vorgesehene Regeldauer nicht erreicht wird, müssen die Studierenden schulpraxisbezogene Ersatzleistungen nachweisen“.  Bezüglich der Frage, was als Ersatzleistung anerkannt wird, gebe das KM - soweit hätten sich die Hochschulen durchgesetzt - keine Vorgaben.

Damit sei geklärt, so Hochschulleitung und ZSA-Leitung weiter, dass die Studienleistungen im Rahmen des ISP auch im Sommersemester 2020 erbracht werden können und die für das Sommersemester 2020 erstellte Einteilung der Studierenden und die Zuweisung an die Schulen weiterhin Gültigkeit haben. Auch die Hochschulbetreuung werde im Sommersemester 2020 durchgeführt.

Allerdings finde das ISP anders als in der gewohnten Art und Weise statt. Insgesamt gehen alle Pädagogischen Hochschulen des Landes davon aus, dass die Studierenden schulpraktische Studien erbringen und die vorgesehenen Kompetenzen erreichen können. Dafür werden verschiedene Ersatzleistungen angeboten und sollen den Studierenden ermöglicht werden.
 
Was bedeutet dies für die Fachpraktika (Dienstag und Donnerstag)?
 
Hier geht das ZSA davon aus, dass die Studierenden in ihren Gruppen von den ABB und AL sowie den Hochschullehrkräften betreut und im Kompetenzerwerb unterstützt werden.

Weiter heißt es: "Der Schulbetrieb startet am 4. Mai schrittweise. Dies bedeutet, dass  einige Klassen vor Ort sein werden, andere Schüler und Schülerinnen noch im Homeschooling bzw. in der Notbetreuung beschult werden. Für die Studierenden bedeutet dies, dass einige direkt vor Ort im ISP  sein können, andere weiterhin Homeschooling und in der Notbetreuung unterstützen werden, diese vertiefen und optimieren sowie sich intensiver in diese Art der Beschulung einbringen können."

Es sei durchaus möglich, dass manche Fächer zunächst gar nicht unterrichtet werden, weder in der Notbetreuung noch im Homeschooling  noch direkt an der Schule. Hier bittet das ZSA um kreative Lösungen und die Durchführung eines zunächst „theoretischen Praktikums“. Studierende könnten hier zum Beispiel Unterrichtseinheiten theoretisch entwickeln, Erklärvideos und Arbeitsmaterialien erstellen und dergleichen mehr.

Laut ZSA sollen diese „Ersatzleistungen“ für die Studierenden sinnvoll und für die Kompetenzentwicklung zielführend sein. Die „Ersatzleistungen“ sollen dann mit Ausbildungsberatern und -beraterinnen sowie Hochschulbetreuern und -betreuerinnen besprochen, analysiert und reflektiert werden.

Weiter heißt es: "Gespräche mit Studierenden als Gruppe oder Entwicklungsgespräche mit einzelnen Studierenden finden nach wie vor online oder – falls wieder möglich – in persona statt. Studierende, ABB und Hochschulbetreuer sowie -betreuerinnen legen gemeinsam die Art und Weise der Durchführung des ISP im Sommersemester 2020 fest und arbeiten gemeinsam an einer erfolgreichen Durchführung des ISP."

Regelung für das Tagesfachpraktikum

Das Tagesfachpraktikum findet laut ZSA ab dem Zeitpunkt der Schulöffnung wieder vor Ort in gewohnter Weise statt. Die Ausbildungsberater und -betreuerinnen prüfen in Absprache mit der Schulleitung, ob die Durchführung des Tagesfachpraktikums in der geplanten Klasse und im geplanten Zeitraum online oder unter Berücksichtigung der Vorgaben vor Ort stattfinden kann. Das ZSA bittet auch hier um kreative Lösungen.

Mit ISP ab nächster Woche beginnen

Das ZSA bittet, ab kommender Woche das ISP in der oben dargelegten Art und Weise zu beginnen und das entsprechend auf den Gutachten zu vermerken. Hochschulbetreuer und -betreuerinnen werden gebeten, Kontakt mit ihren Studierenden und zu den betreuenden Lehrkräften vor Ort aufzunehmen und mit ihnen das weitere Vorgehen, die zu erbringenden „Ersatzleistungen“, die Möglichkeiten der Beratung und die Koordination des Vorgehens abzusprechen. Wer zu einer Risikogruppe gehört, solle Beratung und Betreuung in diesem Semester online durchführen, auch wenn die Studierenden zu einem späteren Zeitpunkt wieder an die Schule dürfen.

Ideen für mögliche Ersatzleistungen

In der folgenden Liste hat das ZSA Anregungen von Lehrenden und eigene Ideen für mögliche Ersatzleistungen zusammengestellt:

  • Online-Betreuung von Klassen, Kleingruppen und einzelnen Schülern und Schülerinnen unter Einsatz von (verfügbaren oder selbsterstellten) Erklärvideos
  • Online-Betreuung von Klassen, Kleingruppen und einzelnen Schülern und Schülerinnen durch selbst gestaltete oder gut ausgewählte Arbeitsblätter zu Unterrichtsthemen
  • Unterrichten im eKlassenzimmer
  • Bereitstellung von ausführlichem schriftlichen Feedback zu bearbeiteten Aufgaben der Schüler und Schülerinnen
  • Analysieren von „Schülerprodukten“,  z.B. auf typische Schülerfehler hin
  • Beobachtungen von Online-Betreuungssituationen
  • Mitarbeit im Kollegium, z.B. am Konzept, wie die Abstandsregelung altersgemäß kommuniziert und umgesetzt werden kann
  • Beobachtung von Schülergruppen im Pausenhof und Pausenräumen (unter der Perspektive der Einhaltung der Abstandsregelungen, ggfs. auch Übernahme der Funktion als Aufsichtskraft)
  • Durchführung von Schülersprechstunden, auch online für Kinder, die Fragen haben oder einer besonderen Förderung bedürfen durch Video-Einzelbetreuung; unsere ISP-Studierenden könnten als „persönlich Zuständige“ und kontinuierliche Ansprechpartner und -partnerinnen für eine pädagogische Lern-Einzelbetreuung von je 1-3 Schülerinnen und Schülern im häuslichen Umfeld der Kinder eingesetzt werden und damit Eltern und Lehrkräfte entlasten
  • Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung
  • Erstellen von Unterrichtsentwürfen; die Stunden können dann später in der Klasse gehalten werden
  • Vorbereitung von Unterrichtsprojekten, die dann später in der Klasse gehalten werden
  • Erstellen von Unterrichtsskripts, die die Verbindung von Sachwissen, didaktischem Wissen und methodischem Wissen transparent machen und Umsetzungsmöglichkeiten überlegen.

Laut ZSA kann diese Liste beliebig fortgesetzt werden. Das ZSW will die „Ersatzleistungen“  nicht weiter definieren. Benötigt würden kreative Einzelfalllösungen, weil Situation und Vorgehensweise an den Schulen recht unterschiedlich seien.

Dem ZSA ist sich bewusst, dass solche Aufgabenstellungen eine noch intensivere Zusammenarbeit zwischen Studierenden, Ausbildungsberatern und -beraterinnen, Ausbildungslehrern und -lehrerinnen sowie Hochschulbetreuern und -betreuerinnen erfordern. Das ZSA ist aber guter Dinge, dass dies allen Beteiligten gelingen wird.

Bestehen/Nicht-Bestehen des ISP

Natürlich könne es auch in diesem Durchgang sein, dass nicht alle die Kompetenzen erreichen, die für das Bestehen des ISP in einem Fach oder im Ganzen notwendig sind. Lehrende sollten besonders sorgfältig abwägen, wann dies der Fall sei. "Auf alle Fälle dann", so das ZSA, "wenn sich Studierende nicht entsprechend einbringen und das ISP in Corona-Zeiten nicht engagiert mit gestalten. Corona ist kein Freifahrtschein für das Bestehen des ISP, allerdings arbeiten die Studierenden – wie wir alle – unter erschwerten und vor allem ungewohnten Bedingungen."

Das ZSA bietet Lehrende deshalb in der Bewertung großzügig zu sein. "Hier wollen wir keine gemeinsamen Kriterien herausgeben, da die Betreuung sehr unterschiedlich sein wird. Bitte geben Sie den Studierenden bekannt, welche Kriterien Sie jeweils an die von Ihnen veranschlagten Aufgaben anlegen", so das ZSA. Und weiter: "Bitte gehen Sie hier mit Augenmaß vor, überfordern Sie die Studierenden nicht."

Regelung Credit Points

6 CP: allgemeiner Teil des ISP
6 CP: Fachpraktikum 1
6 CP: Fachpraktikum 2

Wenn jeder CP mit 30 Stunden Arbeitszeit belastet wird, dann sind laut ZSA pro Praktikumsteil 180 Arbeitsstunden zu leisten. Hierzu gehörten aber auch alle Absprachen, Aufbauarbeiten, Vorbereitungen und dergleichen mehr.

Gemeinsam versuchen, das Beste zu erreichen

"Wir denken, dass es in diesem Semester darum geht, dass wir uns alle gut unterstützen, gemeinsam versuchen, das Beste für die Schüler und Schülerinnen sowie für die Studierenden zu erreichen und Schuljahr sowie ISP trotz Corona erfolgreich und gewinnbringend für alle abzuschließen", so die Leitung des ZSA.

  regina.schneider@vw.ph-karlsruhe.de