Studienbetrieb im Wintersemester: Corona-Regeln ab dem 4. Oktober
Ab 4. Oktober gelten an der Hochschule neue Corona-Regeln. Betroffen sind unter anderem der Zugang zu den Gebäuden, Veranstaltungen und die 3G-Kontrollen.

I Allgemeine Regelung
Zugang zu den Gebäuden
Zugang zu den Gebäuden haben weiterhin nur Mitglieder der Hochschule. Wer externe Gäste hat, wird gebeten, vorgängig eine Genehmigung durch das Rektorat einzuholen. Grundsätzlich wird es etwa wieder möglich sein, in den Lehr-Lern-Laboren mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Es bedarf nur der vorgängigen Genehmigung, wozu eine formlose E-Mail ausreicht.
Personen, welche die typischen Symptome zeigen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust), dürfen die Hochschule nicht betreten. Dieses Zugangsverbot bei typischen Symptomen gilt auch für Personen, welche 3G nachweisen können.
Maskenpflicht und Wegführung
Auf allen Gängen der Hochschule besteht weiterhin Maskenpflicht. Diese besteht nicht am Arbeitsplatz, wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
Aufgehoben werden das bisherige „Einbahnstraßensystem“ sowie die Beschränkung, dass nur eine Person im Lift fahren darf. Im Lift besteht wie auf den Gängen Maskenpflicht.
Wie bereits mitgeteilt, ist für Bibliotheksbesuche ein Nachweis über einen negativen Schnelltest, eine Impfung oder über eine Genesung verpflichtend.
Kontaktdatenerhebung
Die Anforderung, Kontaktdaten zu erheben, bleibt bestehen. Notieren Sie also weiterhin auf den Formblättern, wenn Studierende oder externe Personen Ihr Büro besuchen. Auch bei den Sprechstunden werden weiterhin Kontaktdaten erhoben. Die Formblätter werden wie bisher in der Personalabteilung abgegeben und dort nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht vernichtet.
Die Hochschulleitung dankt allen, dass sie den Mehraufwand auf sich genommen haben, und bittet, diese Verpflichtung weiterhin ernst zu nehmen. Es gab bereits unerfreuliche Telefongespräche mit den zuständigen Gesundheitsbehörden, da Daten nicht oder nicht vollständig vorlagen.
II Arbeitsplätze und Arbeit an der Pädagogischen Hochschule
Schnelltests
Allen Mitarbeitenden bieten wir weiterhin zwei kostenlose Schnelltests an. Die Anwendung dieser Tests und der Umgang mit dem Testergebnis obliegt der Eigenverantwortung. Vorgesetzte und Hochschulleitung haben keinen Zugang zu dem Testergebnis. Es ist auch nicht möglich, auf Grund dieses Testergebnisses ein 3G-Zertifikat auszustellen.
Büros
In den Büros kehren wir zur normalen Benutzung zurück. Die Räume sind so eingerichtet, dass während der Arbeit der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden kann. Wer an der Pädagogischen Hochschule arbeiten will, darf dies tun. Absprachen, dass jeweils nur eine Person im Büro arbeitet, sind vor diesem Hintergrund nicht mehr möglich.
Präsenzzeitblätter für akademische Mitarbeitende
Ab dem 4. Oktober führen akademische Mitarbeitende wieder die Präsenzzeitblätter. Evtl. ausgebrachte Online-Lehre kann von der Präsenzzeit (vgl. DAB) abgezogen werden. Akademische Mitarbeitende müssen ihre Onlinelehre nicht an der Pädagogischen Hochschule erbringen. Sie dürfen dies jedoch tun. Sollten zwei akademische Mitarbeitende zur gleichen Zeit vorhaben, in einem Büro synchron online zu lehren, bitten wir um Mitteilung, um hier eine räumliche Lösung zu finden.
Telearbeit
Nach Beendigung der Corona-bedingten Telearbeitsregelung (Telearbeit in Notstandslagen) tritt nun wieder die normale Arbeitszeitregelung in Kraft und damit gelten auch die Regelungen unserer Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit: https://www.ph-karlsruhe.de/mitarbeitende/dashboard/alle-dienstvereinbarungen-nachlesen
Bisher wurden bereits sehr viele Anträge gestellt und bewilligt, dabei sind auch einige Fragen aufgetaucht, weshalb die Hochschulleitung folgende Hinweise geben möchte:
- die bewilligte Telearbeit bedeutet, dass an den bewilligten Tagen die Arbeitsleistung in Telearbeit erbracht werden kann. Es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu, die/der Beschäftigte kann auch an diesen Tagen vor Ort arbeiten. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Bürokollegen und -kolleginnen keinen Anspruch darauf haben, dass an den Telearbeitstagen die Kollegin/der Kollege nicht ins Büro kommt.
- trotz Telearbeit muss ein ordnungsgemäßer Dienstbetrieb gewährleistet sein. Das bedeutet auch, dass man trotz genehmigter Telearbeit punktuell doch vor Ort in Präsenz arbeiten muss, wenn der Dienstbetrieb dies erfordert (z.B. Besprechungen, Sitzungen o.ä.). Dies greift insbesondere dann, wenn Mitarbeitende der gleichen Abteilung ausfallen, z.B. durch Krankheit oder Urlaub und eine Präsenz erforderlich ist.
Die Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit in Notlagen wird nicht mehr angewandt.
Sitzungen/Veranstaltungen mit externen Personen
Externe Personen dürfen an Sitzungen, in Forschungsprojekten, im Rahmen von Lehr-Lern-Laboren, Vorträgen oder anderen Veranstaltungen nur dann teilnehmen, wenn sie einen 3G-Nachweis haben. Die Kontrolle erfolgt durch die Veranstaltenden.
Da Kinder unter 12 Jahren regelmäßig in den Schulen getestet werden, wird der Schülerausweis als 3G-Nachweis anerkannt.
Gremiensitzungen
In Präsenzsitzungen von Fakultätsräten, Senat und Hochschulrat erfolgt keine 3G-Kontrolle.
III Studienbetrieb
Durchführung von 3G-Kontrollen
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist von dem Vorliegen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises abhängig. Die Hochschule ist zur Überprüfung der 3G-Nachweise verpflichtet. Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe wird die Möglichkeit einer Stichprobenkontrolle nutzen. Ein gewisser Prozentsatz aller Sitzungen wird dabei kontrolliert. Personen ohne 3G-Nachweis dürfen nicht an der Lehrveranstaltung teilnehmen. Da hier Rückfragen erfolgten: In die Auslosung der Stichproben werden selbstverständlich die in Gebäude 4 stattfindenden Sitzungen aufgenommen. Auch dort finden Kontrollen statt.
Es können zusätzliche Kontrollen erfolgen. Vorgezeigt werden muss ein gültiger Impf-, Genesenen oder Testnachweis. Die Pädagogische Hochschule kann leider keine Testzertifikate ausstellen. Wir müssen auf die Testzentren verweisen.
Auch Lehrenden ist es erlaubt, jederzeit 3G-Kontrollen für ihre Veranstaltungen vorzunehmen. Hiermit übertrage ich ihnen das Recht, Personen ohne gültigen 3G-Nachweis aus der Veranstaltung auszuschließen.
Das Teilnahme- und Zutrittsverbot gilt für alle Teilnehmenden, das heißt für alle in der Präsenzveranstaltung Anwesenden - nicht nur für Studierende, sondern auch für Lehrkräfte, Dozentinnen und Dozenten und jegliche sonstige Unterrichtende sowie an der Veranstaltung Mitwirkende.
Ich muss darauf hinweisen, dass die Kontrollen über das ganze Semester durchgeführt werden und jederzeit möglich sind. Ohne 3G-Nachweis an einer Veranstaltung teilzunehmen, ist eine Ordnungswidrigkeit, für die Geldbußen drohen. Wir behalten uns vor, Fälle den zuständigen Behörden zu melden. Die Hochschulleitung bittet Lehrende, die von sich aus kontrollieren, von solchen Meldungen Abstand zu nehmen und Ordnungswidrigkeiten zunächst an das Rektorat zu melden.
Die 3G-Kontrollen werden in der Regel 30 Minuten vor der Veranstaltung beginnen. Die Hochschulleitung bittet um Verständnis, dass sich der Beginn einzelner Veranstaltungen auf Grund einer Kontrolle um einige Minuten verzögern kann.
Die Hochschulleitung bittet alle Lehrenden, stets ein gültiges 3G-Zertifikat dabei zu haben. Sollte ein solches bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden können, muss die Veranstaltung ausfallen. In diesem Falle sind arbeitsrechtliche Maßnahmen möglich.
Maskenpflicht
Die Hochschulen haben wiederholt darauf verwiesen, dass bei allgemeiner Geltung der Abstandsregel erneut ein überwiegend digitales Semester drohte. Daher wurde eine stärkere Nutzung der Raumkapazitäten zugelassen, allerdings zu dem Preis, dass bei „unterabständigen“ Veranstaltungen Maskenpflicht besteht. Der Hochschulleitung ist bewusst, dass dies Kommunikation und Diskussion erschwert. Aber sie werden nur erschwert, nicht verunmöglicht. Dozierende oder Referierende sind von der Maskenpflicht befreit.
Kann in einer Veranstaltung der Mindestabstand von 1.50 m eingehalten werden, besteht in der Veranstaltung keine Maskenpflicht.
Kontaktdatenerhebung
In Lehrveranstaltungen müssen für jeden Termin Kontaktdaten erhoben werden. Um dies zu ermöglichen, haben wir für alle Räume neue Sitzpläne vorbereitet, die in KW 40 zum Download zur Verfügung stehen. Die zu vergebenden Sitze sind nummeriert.
Wie im letzten Semester bereits üblich, bittet die Hochschulleitung darum, zu Anfang des Semesters einen Sitzplan zu erstellen, und auf Grund dessen Anwesenheit festzuhalten.
Ausgefüllte Formulare geben Sie wie bisher am selben Tag im Rektoratssekretariat ab.
Besondere Anforderungen Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten
Es ist zu gewährleisten, dass während der gesamten Unterrichtszeit ein Abstand von mindestens 2 Metern in alle Richtungen zu Personen eingehalten wird. Personen dürfen nicht im direkten Luftstrom einer anderen Person stehen.
Beim Unterricht an Blasinstrumenten ist zusätzlich zu gewährleisten, dass kein Durchblasen oder Durchpusten stattfindet und häufiges Kondensatablassen in ein mit Folie ausgekleidetes, verschließbares Gefäß erfolgt, das nach jeder Unterrichtseinheit geleert wird. Kondenssatreste am Boden werden durch Einmaltücher aufgenommen, die direkt entsorgt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der genannten Corona-Site. Beachten Sie bitte die konkreten Anweisungen unseres Hygiene- und Sicherheitskonzepts. Eine aktualisierte Fassung wird zeitnah auf der üblichen Seite veröffentlicht: https://www.ph-karlsruhe.de/mitarbeitende/dashboard/hygiene-und-sicherheitskonzept-sowie-arbeitssicherheitsunterweisung-zu-corona