Praktika: Regelung ab 16.3.2020
Mitteilung des Zentrums für Schulpraktische Studien

Für das OEP, BFP und PP gilt: Dokumentieren Sie Ihre erbrachten Leistungen, vor allem die gehaltenen Unterrichtsstunden (Verlaufspläne, Materialien und sonstige Unterlagen), Hospitationsstunden (Mitschriebe, Reflexionen etc.) und Ihre sonstige Anwesenheitszeit in der Schule (Anzahl Stunden). Lassen Sie diese Leistungen von der Schule mit einer Anlage zum Sammelschein formlos (aber mit Schulstempel) bestätigen. Dies ist für eine spätere Entscheidung zur Anerkennung Ihrer Praktika unbedingt notwendig! Sollte die Bestätigung durch die Schule aktuell nicht möglich sein, warten Sie damit, bis Ihre Praktikumsschule wieder öffnet. Den Sammelschein und die Dokumentation behalten Sie unbedingt in Ihrem Besitz.
Für das ISP gilt: Dokumentieren Sie ebenfalls Ihre erbrachten Leistungen bis zum Tag des Praktikumsstopps. Erfassen Sie alle gehaltenen und hospitierten Unterrichtsstunden und Ihre Anwesenheitszeit in der Schule und lassen Sie diese von Ihrer ABB, Ihrem ABB bestätigen (formlos).
Grundsätzliches
Für alle Praktika gilt, dass wir Ihnen zum heutigen Tag nicht sagen können, wie Ihre Teilleistungen hinsichtlich der Anerkennung bewertet werden und wie es mit dem Praktikum weitergeht. Hier versucht die Hochschule eine landeseinheitliche Handlungsanweisung für alle Pädagogischen Hochschulen zu erwirken. Wir informieren Sie hierzu erneut. Bitte sehen Sie von Einzelanfragen an uns ab. In besonderen Fällen wenden Sie sich per Mail an Prof. Silke Traub oder Dr. Steffen Wagner. Das Schulpraxisbüro an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit ab 18.3.: montags, mittwochs und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.