Neue Regelungen für studentische Arbeiten sowie zur Zulassung zum Master-Studium
Die Bearbeitungszeiten für sämtliche laufenden studentischen Arbeiten (Bachelor-, Master- und Zulassungsarbeiten sowie Haus- oder Seminararbeiten etc.) werden automatisch zunächst um fünf Wochen verlängert. Außerdem werden Studierende, die am 1. April 2020 ihr Master-Studium an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe beginnen wollen, aber ihre Bachelor-Arbeit auf Grund der jetzigen Ausnahmesituation noch nicht abgeschlossen haben, zunächst vorbehaltlich zugelassen. Empirische studentische Arbeiten, deren Bearbeitung durch die Schließung von Schulen, Kindergärten und anderen Bildungseinrichtungen unmöglich geworden ist, werden bis zur Öffnung der Schulen und Kindergärten ausgesetzt. Andere Abschlussarbeiten können ab sofort bis zum 20. April nicht mehr angemeldet werden.

Die Hochschulleitung gibt Folgendes bekannt:
"Die Rechtsverordnung des Landes sieht vor, dass bis zum 19. April 2020 kein Studienbetrieb und damit auch keine Prüfungen stattfinden. Daher werden die Bearbeitungszeiten für sämtliche laufenden studentischen Arbeiten (Bachelor-, Master- und Zulassungsarbeiten sowie Haus- oder Seminararbeiten etc.) automatisch zunächst um fünf Wochen verlängert (16. März. bis 19. April sind genau fünf Wochen). Denn man kann nicht den Studienbetrieb (inkl. Prüfungen) aussetzen, aber gleichzeitig Bearbeitungszeiten für Prüfungsleistungen weiterlaufen lassen. Wird der Studienbetrieb weiter ausgesetzt, wird eine weitere Verlängerung der Fristen bekannt gegeben.
Auf freiwilliger Basis können Studierende ihre Arbeiten fortführen und zum ursprünglich vorgegebenen Abgabetermin einreichen. Bei Arbeiten, die kurz vor dem Abschluss stehen, empfiehlt die Hochschulleitung, sie im ursprünglich vorgesehenen Bearbeitungszeitraum abzuschließen.
Diese Verlängerung wird auf mögliche nicht mit COVID-19 (Corona-Pandemie) zusammenhängende Verlängerungen der Bearbeitungszeit nach Maßgabe der Rahmenprüfungsordnung in Verbindung mit Studien- und Prüfungsordnungen nicht angerechnet. So können beantragte Verlängerungen der Bearbeitungszeit für Bachelor- und Masterarbeiten bei Vorliegen der Voraussetzungen um die in der Rahmenprüfungsordnung in Verbindung mit den Studien- und Prüfungsordnungen genannte Dauer zusätzlich verlängert werden.
Studierende, welche am 1. April 2020 ihr Master-Studium an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe beginnen wollen, aber ihre Bachelor-Arbeit auf Grund der jetzigen Ausnahmesituation noch nicht abgeschlossen haben, werden zunächst vorbehaltlich zum Master-Studium zugelassen. Ihnen wird dann eine Frist eingeräumt, bis zu der sie das Bestehen der Bachelorarbeit nachweisen müssen. Analoges gilt für jene Studierende, die auf Grund der Corona-Pandemie im Wintersemester anberaumte Prüfungen nicht ablegen konnten bzw. nicht ablegen können. Auch diese können unter Vorbehalt ihr Master-Studium bei uns beginnen. Sie müssen das erfolgreiche Bestehen nachträglich nachweisen.
Empirische studentische Arbeiten, deren Bearbeitung durch die Schließung von Schulen, Kindergärten und anderen Bildungseinrichtungen unmöglich geworden sind, werden bis zur Öffnung der Schulen und Kindergärten ausgesetzt. Der Bearbeitungszeitraum erhöht sich also ebenfalls zunächst um fünf Wochen. Auch diese Verlängerung ist an die Schließung des Studienbetriebs gekoppelt. Übersteigt die Schließung der Schulen, Kitas und anderen Bildungseinrichtungen die Dauer der Schließung der Hochschule (das wissen wir ja noch nicht), können für empirische Arbeiten gesonderte Anträge beim Prüfungsamt gestellt werden. Die benötigte Verlängerung muss dabei angegeben werden..
Da derzeit auch damit gerechnet werden muss, dass Schulen und Kindergärten länger geschlossen bleiben, sollten Studierende auch eine andere Option überdenken. Studierende dürfen solche empirischen Arbeiten auch abbrechen, ohne dass ihnen dieses als Fehlversuch angerechnet wird. Denn der Abbruch wurde durch Umstände bedingt, die nicht in ihrer Kontrolle standen. Studierende mit empirischen Themen können daher ein neues theoretisches Thema wählen. Der Bearbeitungszeitraum beginnt neu. Auch für einen solchen Abbruch bedarf es einen formlosen Antrag (per Mail) an das Prüfungsamt.
Andere Abschlussarbeiten können ab sofort bis zum 20. April nicht mehr angemeldet werden.
Wurden Arbeiten nach dem 16. März angemeldet, wird der Starttermin auf den 20. April gelegt."