Aus dem Rektorat: Neue Regelung für Arbeitszeiten im Homeoffice
Nachdem viele Kitas und Schulen wieder geöffnet haben, können Mitarbeitende der Hochschule nun nicht mehr mit vollem Lohnausgleich zur Kinderbetreuung freigestellt werden. Außerdem müssen Arbeitszeiten im Homeoffice ab sofort online in der Zeiterfassung gebucht werden. Außerdem, so eine Bitte des Rektorats, sollten Mitarbeitende während der Prüfungswochen - wegen des höheren Personenaufkommens auf dem Campus - verstärkt die Möglichkeit nutzen, im Homeoffice zu arbeiten.

Wie das Rektorat am 9. Juli per Rundmail bekannt gegeben hat, bringt die neue CORONA-Verordnung, die am 1. Juli in Kraft getreten ist, für den größten Teil der Beschäftigten unserer Hochschule keine Veränderungen. Auch eine neue Rechtsverordnung durch das Wissenschaftsministerium wird es nicht geben. Deshalb gelten die am 16. Juni auf dem Mitarbeitenden-Dashboard veröffentlichen Regelungen (Umsetzung der neuen Corona-Verordnung an unserer Hochschule) vorerst weiter.
Eine Änderung ergibt sich jedoch für die Mitarbeitenden, die bisher zur Kinderbetreuung freigestellt waren. Nachdem die Kitas und Schulen weitestgehend wieder geöffnet haben, ist eine Freistellung zur Kinderbetreuung mit vollem Lohnausgleich ab 1. Juli nicht mehr möglich. Es erfolgt künftig eine unbezahlte Freistellung, der Verdienstausfall erfolgt nach dem Infektionsschutzgesetz, oder der/die Betroffene nimmt Urlaub oder baut Überstunden ab. Fragen hierzu beantworten die Kolleginnen und Kollegen aus der Personalabteilung.
Die Hochschule verhandelt derzeit mit dem Personalrat über eine neue Dienstvereinbarung zur Telearbeit. Bis zum Abschluss der neuen Vereinbarung bleiben die aktuellen Sondervereinbarungen zum Homeoffice bestehen.
Da der Personalrat mittlerweile seine Zustimmung erteilt hat, werden die Arbeitszeiten im Homeoffice ab sofort online in der Zeiterfassung gebucht. In der Menüleiste gibt es jetzt die Funktion „Online-Buchung“. Hier lässt sich „Kommen“ oder „Gehen“ markieren sowie per Klick auf das Feld „Buchen“ bestätigien. Für Rückfragen steht die Personalabteilung zur Verfügung. Eine automatische Verbuchung der Sollarbeitszeit entfällt damit, noch fällige Buchungen ab dem 1. Juli wird die Personalabteilung nachtragen.
Homeoffice während der Prüfungswochen: Während der Prüfungswochen vom 25. Juli bis 7. August wird es zu einem höheren Personenaufkommen an der Pädagogischen Hochschule kommen. Daher sollte Mitarbeitende in diesen zwei Wochen großzügig die Möglichkeit nutzen, statt an der Pädagogischen Hochschule im Homeoffice zu arbeiten. Dies ist jedoch zuvor mit Abteilungsleitungen und Vorgesetzten abzusprechen. Die Dienstfähigkeit der Abteilung bzw. des Instituts muss gesichert bleiben.