Gütesiegel: Pädagogische Hochschule Karlsruhe erfolgreich bei Systemakkreditierung

Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe darf ihre Studiengänge künftig selbst akkreditieren. Das hat die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland kürzlich entschieden. Das Gütesiegel in Sachen Qualitätsmanagement gilt für acht Jahre und gibt der bildungswissenschaftlichen Hochschule mehr Freiheit bei der Weiterentwicklung von Studium und Lehre.

Gutes Qualitätsmanagement: Prof. Dr. Rippe und Dr. Meier freuen sich über die erfolgreiche Systemakkreditierung. Foto: David Manherz / Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Gutes Qualitätsmanagement: Prof. Dr. Rippe und Dr. Meier freuen sich über die erfolgreiche Systemakkreditierung. Foto: David Manherz / Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Die Pädagogische Hochschule Karlsruhe hat das Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen und darf ihre Studiengänge künftig selbst akkreditieren. „Diese Entscheidung des Akkreditierungsrates freut uns sehr“, sagt Rektor Prof. Dr. Klaus Peter Rippe, „denn sie ist ein Gütesiegel für unser Qualitätsmanagement und gibt uns mehr Freiheit bei der Gestaltung und Weiterentwicklung unserer Studiengänge.“ Das Siegel des Akkreditierungsrates, einer gemeinsamen Einrichtung der Länder, gilt für acht Jahre. Es bescheinigt der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe, dass sie das Erreichen von Qualifikationszielen und Qualitätsstandards in Studium und Lehre selbst gewährleisten kann. Sie darf nun nach festgelegten Kriterien eigenständig überprüfen, ob ihre Studiengänge den geforderten Standards entsprechen.

„Um dieses Gütesiegel zu erlangen, hat unsere Hochschule ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem für Studium und Lehre aufgebaut“, berichtet Prof. Dr. Rippe. Verantwortlich dafür zeichnet Dr. Anette Meier von der Stabsstelle Qualitätsmanagement. Die Entscheidung des Akkreditierungsrates sei eine Bestätigung ihrer erfolgreichen und mit großem Engagement vorangetriebenen Arbeit, so Rippe. Kernelemente des neuen Qualitätsmanagementsystems sind regelmäßige Studierendenbefragungen sowie transparente und verbindliche Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten. „Das System wurde ausführlich dokumentiert und an zwei Vor-Ort-Terminen von Gutachterinnen und Gutachtern der Akkreditierungsagentur ZEvA beurteilt“, erläutert Dr. Meier. Auf Basis dieses Gutachtens sei Ende September die Entscheidung des Akkreditierungsrates gefallen.

Ausführliche Informationen zum deutschen Akkreditierungssystem stehen zur Verfügung auf www.akkreditierungsrat.de

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  regina.schneider@ph-karlsruhe.de