Öffnungszeiten der Gebäude
Die Hochschule ist in der Zeit von Samstag, den 23.12.2023 bis Montag, den 01.01.2024 komplett geschlossen. Die Arbeitszeiten in der Haushaltsabteilung werden aufgrund der Besonderheiten der Jahresabschlussarbeiten nach Bedarf abteilungsintern gesondert geregelt. Vom 02.01.2024 bis 06.01.2024 ist die Hochschule weiterhin für die Öffentlichkeit geschlossen, es finden keine (Lehr-)Veranstaltungen und auch keine Raumvermietungen statt. Die Gebäude II und III werden lediglich im Rahmen des Frostschutzes notbeheizt und sind verschlossen. Die Räume in den Gebäuden IV, V sowie in der Majolika werden ebenfalls nur im Frostschutzmodus beheizt. In Gebäude I steht den Studierenden vom 02. bis 05.01.2024 von 8:00 bis 16:00 Uhr der Hörsaal 1.013 mit Lernplätzen zur Verfügung.
Die Hochschulbibliothek schließt am Freitag, den 23.12.2023 um 16:00 Uhr und öffnet wieder am Montag, den 08.01.2024 um 08:00 Uhr. Folgende Ausleihzeitenregelungen gelten: Während der Schließzeit entstehen keine Fälligkeiten für verliehene Medien. Ausleihen, deren Leihfristende rechnerisch in den Zeitraum der Schließung fallen würden, werden automatisch auf ein Datum nach dem 08.01.2024 gebucht.
Beschluss des Rektorats vom 23. Oktober 2019 über die Öffnungszeiten der Gebäude der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe
§ 1 Öffnungszeiten der Gebäude
(1) Die Öffnungszeiten der Gebäude sind in der Vorlesungszeit
a) Campus Bismarckstraße (Gebäude 1-3)
Montag bis Freitag: von 06:45 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag: von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
b) Campus Erzbergerstraße (Gebäude 4)
Montag bis Freitag: von 06:45 Uhr bis 20:00 Uhr
c) Sporthalle
Montag bis Freitag: von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
(2) Die Öffnungszeiten der Gebäude sind in der vorlesungsfreien Zeit
a) Campus Bismarckstraße (Gebäude 1-3)
Montag bis Freitag: von 06:45 Uhr bis 19:00 Uhr
mit Ausnahme des Gebäudes 2 in der Bismarckstraße 10a, das abweichend bis 20:00 Uhr geöffnet hat.
b) Campus Erzbergerstraße (Gebäude 4)
Montag bis Freitag: von 06:45 Uhr bis 19:00 Uhr
c) Sporthalle
Geschlossen.
§ 2 Sicherheit
- Die Hausmeister stehen grundsätzlich nur während der genannten Öffnungszeiten zur Verfügung.
- Die Aufzüge stehen nur bei Anwesenheit eines Hausmeisters zur Verfügung.
- Die Benutzung der Hochschulgebäude und –räume außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt, sofern kein Hausmeister zur Verfügung steht, auf eigene Gefahr.
§ 3 Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten
- Hochschulveranstaltungen finden während der Öffnungszeiten der Gebäude statt.
- Finden Hochschulveranstaltungen ausnahmsweise außerhalb der Öffnungszeiten statt, so sind diese der zentralen Raumvergabe unter raumplanung(at)ph-karlsruhe.de anzuzeigen und in LSF einzutragen. Die Genehmigung einer Veranstaltung außerhalb der regulären Öffnungszeiten erfolgt durch die zentrale Raumvergabe.
- Externe Veranstaltungen durch Dritte außerhalb der regulären Öffnungszeiten bedürfen der Genehmigung durch die Kanzlerin oder den Kanzler.
- Veranstaltungen können ausnahmsweise außerhalb der Öffnungszeiten genehmigt werden. In diesen Fällen ist ein Hausmeisterdienst sicherzustellen. Die Kosten für den Hausmeisterdienst hat der Veranstalter zu tragen. Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten ohne Hausmeister sind unzulässig. Satz 1-3 gelten auch für Hochschulveranstaltungen
- Ausnahmen gemäß Absatz 4 kommen insbesondere in Betracht bei:
- Lehrveranstaltungen im Rahmen von berufsbegleitenden Weiterbildungszertifikaten und berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengängen,
- Tagungen und Kongressen,
- Öffentlichen Vorträgen. - Außerhalb der Öffnungszeiten können Hausmeisterdienste für Lagerung und Transport von Material für die Veranstaltungen nicht in Anspruch genommen werden. Die außerhalb der Öffnungszeiten tätigen Hausmeister dienen allein der Sicherheit der Gebäude und der Besucher der Veranstaltung.
- Die Öffnung und Schließung von Gebäuden und Räumen erfolgt außerhalb der Öffnungszeiten durch die Hausmeister.
- Für die Dauer der genehmigten Veranstaltung außerhalb der Öffnungszeiten ist der Hausmeister telefonisch erreichbar.
§ 4 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Handreichung zu Hochschulveranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe vom Mai 2015 außer Kraft.