Öffnungszeiten der Gebäude

Beschluss des Rektorats vom 23. Oktober 2019 über die Öffnungszeiten der Gebäude der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe

§ 1 Öffnungszeiten der Gebäude

(1) Die Öffnungszeiten der Gebäude sind in der Vorlesungszeit

a) Campus Bismarckstraße (Gebäude 1-3)

Montag bis Freitag: von 06:45 Uhr bis 20:00 Uhr

Samstag: von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

b) Campus Erzbergerstraße (Gebäude 4)

Montag bis Freitag: von 06:45 Uhr bis 20:00 Uhr

c) Sporthalle

Montag bis Freitag: von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr

 

(2) Die Öffnungszeiten der Gebäude sind in der vorlesungsfreien Zeit

a) Campus Bismarckstraße (Gebäude 1-3)

Montag bis Freitag: von 06:45 Uhr bis 19:00 Uhr

mit Ausnahme des Gebäudes 2 in der Bismarckstraße 10a, das abweichend bis 20:00 Uhr geöffnet hat.

b) Campus Erzbergerstraße (Gebäude 4)

Montag bis Freitag: von 06:45 Uhr bis 19:00 Uhr

c) Sporthalle

Geschlossen.

 

§ 2 Sicherheit

  1. Die Hausmeister stehen grundsätzlich nur während der genannten Öffnungszeiten zur Verfügung.
  2. Die Aufzüge stehen nur bei Anwesenheit eines Hausmeisters zur Verfügung.
  3. Die Benutzung der Hochschulgebäude und –räume außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt, sofern kein Hausmeister zur Verfügung steht, auf eigene Gefahr.

 

§ 3 Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten

  1. Hochschulveranstaltungen finden während der Öffnungszeiten der Gebäude statt.
  2. Finden Hochschulveranstaltungen ausnahmsweise außerhalb der Öffnungszeiten statt, so sind diese der zentralen Raumvergabe unter raumplanung(at)ph-karlsruhe.de anzuzeigen und in LSF einzutragen. Die Genehmigung einer Veranstaltung außerhalb der regulären Öffnungszeiten erfolgt durch die zentrale Raumvergabe.
  3. Externe Veranstaltungen durch Dritte außerhalb der regulären Öffnungszeiten bedürfen der Genehmigung durch die Kanzlerin oder den Kanzler.
  4. Veranstaltungen können ausnahmsweise außerhalb der Öffnungszeiten genehmigt werden. In diesen Fällen ist ein Hausmeisterdienst sicherzustellen. Die Kosten für den Hausmeisterdienst hat der Veranstalter zu tragen. Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten ohne Hausmeister sind unzulässig. Satz 1-3 gelten auch für Hochschulveranstaltungen
  5. Ausnahmen gemäß Absatz 4 kommen insbesondere in Betracht bei:
    - Lehrveranstaltungen im Rahmen von berufsbegleitenden Weiterbildungszertifikaten und berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengängen,
    - Tagungen und Kongressen,
    - Öffentlichen Vorträgen.
  6. Außerhalb der Öffnungszeiten können Hausmeisterdienste für Lagerung und Transport von Material für die Veranstaltungen nicht in Anspruch genommen werden. Die außerhalb der Öffnungszeiten tätigen Hausmeister dienen allein der Sicherheit der Gebäude und der Besucher der Veranstaltung.
  7. Die Öffnung und Schließung von Gebäuden und Räumen erfolgt außerhalb der Öffnungszeiten durch die Hausmeister.
  8. Für die Dauer der genehmigten Veranstaltung außerhalb der Öffnungszeiten ist der Hausmeister telefonisch erreichbar.

§ 4 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Handreichung zu Hochschulveranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe vom Mai 2015 außer Kraft.

Letzte Änderung: 03.07.2024
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