Integriertes Semesterpraktikum (ISP) im Bachelor- oder Masterstudiengang betreuen

Im Integrierten Semesterpraktikum bilden Studierende durch intensive Arbeit an unseren Ausbildungsschulen erste Routinen und lernen Standardsituationen kennen. Sie erkunden das Tätigkeitfeld einer Lehrkraft genauer und verknüpfen unter professioneller Begleitung durch Hochschule und Schule Ihr Theoriewissen mit Praxiserfahrungen.

Am Ende des Integrierten Semesterpraktikums entscheiden die begleitenden Hochschullehrenden gemeinsam mit der Ausbildungsberaterin beziehungsweise dem Ausbildungsberater und den betreuenden Lehrkräften der Schule, ob das integrierte Semesterpraktikum bestanden wurde. Grundlage der Entscheidung ist, ob die fachlichen, fachdidaktischen, methodischen und personalen Kompetenzen im Praktikum dem erreichten Ausbildungsgrad entsprechend in hinreichender Weise erkennbar sind.

Der Weg zum erfolgreichen Praktikum

Folgende Leistungen sollen Studierende während des integrierten Semesterpraktikums erbringen.

Blockphase (3 Wochen)

  • Zwischen 50 und 60 Stunden Hospitation (im Unterricht; bei Elternabenden, Konferenzen usw.) sowie Teilnahme an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen (Ausflüge, Schulfeste usw.).
  • Ca. 10 bis 12 Stunden eigener, angeleiteter Unterricht in den studierten Fächern. Diese Stunden können sich auch aus Teamteaching, Betreuung kleinerer Lerngruppen, Betreuung im Rahmen offener Lehr-Lernformen und dergleichen mehr zusammensetzen; es handelt sich nicht ausschließlich um 45-Minuten Einheiten, die alleine zu unterrichten sind, sondern diese Stunden können an die Gegebenheiten der Schule, der Klasse und der Lehr-Lern-Situation angepasst werden. Dies wird von den Ausbildungsberatenden bestimmt.
  • Dokumentation der Planung eigenen Unterrichts oder Teilunterrichts durch Verlaufspläne.
  • Ausarbeitung der genauen Planung in fachlicher, methodischer und didaktischer Hinsicht durch das Anfertigen eines ausführlichen Unterrichtsentwurfs zu einer selbstgewählten Stunde.
  • Übernahme von Beobachtungsaufgaben mit Hilfe geeigneter Aufgabenstellungen.
  • Reflexion der erbrachten Leistungen, sowohl der Hospitationsleistung als auch des eigenen Unterrichts und des Einbringens in das Schulleben der Schule.
  • Dokumentation der Ergebnisse im Portfolio.
  • Beschreibung eigener Entwicklungsaufgaben.

Vorlesungszeit (ca. 12 Wochen)

Pro betreutem Fach (Dienstag und Donnerstag):

  • Ca. 5 Stunden eigener angeleiteter Unterricht.
  • Videoanalysen des eigenen Unterrichts, sofern dies von der Schule aus möglich ist.
  • Dokumentation der Planung eigenen Unterrichts oder Teilunterrichts durch Verlaufspläne.
  • Hospitation der Stunden, in denen nicht selbst unterrichtet wird.
  • Übernahme von Beobachtungsaufgaben mit Hilfe geeigneter Aufgabenstellungen.
  • Aktive Mitarbeit in den Vor- und Nachbesprechungen.
  • Ausarbeitung der genauen Planung in fachlicher, methodischer und didaktischer Hinsicht durch das Anfertigen von einem ausführlichen Unterrichtsentwurf je Fach.
  • Annahme und Umsetzung von Kritik durch die Formulierung von Entwicklungsaufgaben und Umsetzung in den Folgestunden im Rahmen der Beratungsgespräche.
  • Dokumentation der Ergebnisse im Portfolio.
  • Hospitation bei den Stunden der Kommiliton:innen und bei weiteren Lehrkräften (ca. 70 Stunden).

An den nicht betreuten Tagen der Vorlesungszeit (Freitag):

  • Übernahme weiterer Unterrichtsaufgaben (ca. 10 Stunden).
  • Durchführung weiterer Hospitationen und Teilnahme an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen (Ausflüge, Schulfeste usw) (ca. 50 Stunden).
  • Dokumentation der Ergebnisse im Portfolio.

Schulferien und Semesterzeiten

Die Semesterzeiten und die Schulferien im ISP sind nicht deckungsgleich. Der Workload ist so berechnet, dass die Studierenden im ISP in den Schulferien auch „Ferien“ haben, also nicht in an die Hochschule einbestellt werden dürfen. Ausnahmen stellen dabei die Begleitveranstaltungen dar, da diese sich an den Semesterzeiten orientieren und nicht an den Schulferien. Dies betrifft im Wintersemester die Herbstferien und im Sommersemester die Osterferien und die Pfingstferien.

Das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung bittet alle Kolleginnen und Kollegen, sich an diese Regelungen zu halten.

Gutachten

Für die allgemeinen schulischen Tätigkeiten und die beiden Fachpraktika wird durch die begleitenden Lehrkräfte der Hochschule und Schule je ein gemeinsames ISP Gutachten erstellt und an das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung geschickt. Wenn möglich, bitte doppelseitig ausdrucken und nicht tackern!

Bachelorstudiengang Lehramt Grundschule

Masterstudiengang Lehramt Sekundarstufe I

Wenn das erfolgreiche Bestehen gefährdet ist

Sollten Sie ernsthafte Zweifel am Bestehen eines Praktikumsteils oder des gesamten Praktikums bei einer oder einem Studierenden haben, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Führen Sie ein Beratungsgespräch mit der oder dem Studierenden und weisen Sie auf die Defizite hin.
  • Klären Sie den oder die Studierende:n darüber auf, was die Person tun kann und muss, damit das Praktikum doch noch bestanden wird.

Tauchen die Bedenken bereits in der Blockphase auf, dann führen Sie bitte das Gespräch auch gleich in dieser Phase. Warten Sie nicht zu lange bis zum ersten Beratungsgespräch!

Halten Sie das Beratungsgespräch schriftlich als Protokoll fest.

  1. Halten Sie eine Zielvereinbarung schriftlich fest.
  2. Informieren Sie bitte das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung unmittelbar und legen Sie die Protokolle der Beratungsgespräche sowie die Zielvereinbarung bei.
  3. Halten Sie das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung auf dem Laufenden, wie sich das Verhalten des oder der Studierenden entwickelt.
  4. Informieren Sie sowohl die oder den Studierenden rechtzeitig, wenn es sich abzeichnet, dass das Praktikum (oder Teile davon) nicht als erfolgreich absolviert einzustufen sind und informieren Sie dann auch wiederum das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung.

Bitte treffen Sie die Entscheidungen über ein Bestehen oder Nicht-Bestehen gemeinsam mit Hochschulbetreuer:in, Ausbildungsberater:in und Ausbildungslehrer:in.

Bei Nichtbestehen des ISP bedarf es der gemeinsamen Erklärung durch die begleitenden Lehrkräfte von Hochschule und Schule.

Versicherungsschutz im Praktikum

Sie haben Fragen?

Das Zentrum für Schulpraktische Ausbildung steht jederzeit bei Fragen rund um das Praktikum zur Verfügung. Insbesondere bitten wir um eine frühzeitige Kontaktaufnahme, sollte abzusehen sein, dass bei einem Praktikanten oder einer Praktikantin das erfolgreiche Absolvieren nicht testiert werden kann.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Begleitung unserer Studierenden durch ihr Praktikum und bedanken uns herzlich für Ihr Engagement!

Zentrum für schulpraktische Ausbildung
Zentrale Anlaufstelle
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Letzte Änderung: 08.05.2024
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